In unserer Reihe „Finde den Fehler“ stellen wir typische Fehler in Online-Shops vor, denn der Teufel steckt häufig im Detail.
Gute Kundenbewertungen sind das A und O eines Online-Shops. Natürlich wollen Händler:innen diese der Kundschaft präsentieren. Daher stellen viele Shops einige gute Kundenbewertungen noch einmal besonders zur Schau, etwa mit einem Zitat. Sobald Händler:innen sich Kundenbewertungen allerdings zu eigen machen, sollten sie darauf achten, dass es sich nicht um irreführende Werbung handelt. Denn sobald die Bewertung besonders dargestellt wird, müssen Händler:innen für diese Aussagen haften.
Außerdem darf die Darstellung der Kundenbewertungen nicht über die tatsächliche Bewertung täuschen. Mit fünf Sternen sollte nur dann geworben werden, wenn es sich auch um fünf Sterne Bewertungen handelt.
Verstoß gegen die Health-Claims-Verordnung
In diesem Beispielshop wurde damit geworben, dass der Cranberry-Saft vor einer Blasenentzündung schützt. Hierbei handelt es sich um eine unzulässige, gesundheitsbezogene Aussage. Auch wenn deutlich wird, dass es sich um eine Kundenaussage handelt, wird hier konkret mit dieser Aussage geworben und die Vorgaben des Wettbewerbsrechts müssen eingehalten werden.
Wenn Händler:innen mit Kundenbewertungen werben, sollten sie darauf achten, dass es sich nur um solche Werbeaussagen handelt, die sie auch selbst verwenden würden.
Befinden sich die Aussagen lediglich in einer normalen Bewertung, ohne dass diese besonders dargestellt wird, besteht allerdings keine Abmahngefahr. Händler:innen müssen somit nicht jede Bewertung auf ihre Rechtmäßigkeit hin untersuchen.
Irreführende Bewertungsdarstellung
Wenn damit geworben wird, dass bestimmte Produkte eine durchschnittliche Bewertung von fünf Sternen haben, dann sollte dies auch der Wahrheit entsprechen. Hier wurden auf der Produktübersichtsseite alle Produkte mit fünf Sternen angepriesen. Sowohl die Darstellung von fünf ausgefüllten Sternen als auch der Zusatz „5,0 Sterne | 48 Bewertungen“, sollen hier deutlich machen, dass die durchschnittliche Bewertung bei fünf Sternen liegt.
Auf der Detailseite sieht man dann allerdings, dass das Produkt lediglich 3,5 Sterne im Durchschnitt erhalten hat. Die Darstellung auf der Übersichtsseite ist daher nicht korrekt und kann als irreführend abgemahnt werden.
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