Diese Markenrechtsverstöße kosten Händler fast 10.000 Euro

Veröffentlicht: 12.03.2025
imgAktualisierung: 12.03.2025
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
12.03.2025
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ca. 2 Min.
Ein Händler in seinem Büro schaut verzweifelt auf eine Abmahnung
Erstellt mit DALL-E
In dieser Woche schlagen gleich drei Abmahnungen wegen Markenrechtsverletzungen mit hohen Kosten zu Buche.


Online-Händler riskieren teure Abmahnungen, wenn sie geschützte Markennamen oder Logos ohne Genehmigung nutzen. Immer wieder erreichen uns Abmahnungen der Marken Harley-Davidson und Inbus, die ihre Marken vor einer unberechtigten Nutzung schützen wollen. In dieser Woche gesellt sich noch eine dritte markenrechtliche Abmahnung dazu, die abermals zeigt: Wer geschützte Begriffe oder Designs unerlaubt nutzt, riskiert Unterlassungsklagen und hohe Anwaltskosten – ein teures Risiko für Händler.

Verletzung der Marke Harley-Davidson

Wer mahnt ab? Harley-Davidson Motor Company (über die Kanzlei Epic Legal)
Wie viel? 5.664,48 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Harley-Davidson-Merchandise

Die Marke Harley-Davidson zählt zu den weltweit bekannten Herstellern mit umfassendem Markenschutz. Sowohl der Name als auch das Logo haben einen hohen Wiedererkennungswert. Um dieses Image zu wahren, sieht sich Harley-Davidson jedoch regelmäßig gezwungen, rechtlich gegen Markenrechtsverstöße vorzugehen – besonders in der Ersatzteil- und Merchandisingbranche, wo die Marke häufig unerlaubt genutzt wird.

Aktuell von einer Abmahnung betroffen ist ein Händler, der Dekorationsgegenstände aus Holz in Form von Motorrädern mit Harley-Davidson-Bezug verkauft. Allerdings sei der Händler nicht dazu berechtigt, diese Produkte unter der Nennung der Marke Harley-Davidson anzubieten, in Verkehr zu bringen oder dafür zu werben. Ist keine offizielle Genehmigung vorhanden, liegt jedoch eine Markenrechtsverletzung vor, die für den Händler mit immerhin fast 6.000 Euro zu Buche schlägt. 

Verletzung der Wortmarke Inbus

Wer mahnt ab? Inbus IP GmbH (vertreten durch die Kanzlei Advant Beiten)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Werkzeugen

Auch ein alter Bekannter sorgt wieder für eine markenrechtliche Abmahnung: der Inbus-Schlüssel. Dass alltägliche Begriffe, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind, markenrechtlich geschützt sein können, zeigt die Firma Inbus IP GmbH, die seit Jahren Abmahnungen verschickt.

Konkret geht es dabei um die unerlaubte Nutzung der Wortmarke „Inbus“ für Sechskantschlüssel. Händler, die Begriffe wie „Inbusschrauben“, „Inbusschlüssel“ oder „Inbusschlüsselsatz“ für ihre Produkte verwenden, verletzen das Markenrecht, sofern die Artikel nicht von Inbus selbst stammen. Da es sich um eine geschützte Marke handelt, liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn Händler die Bezeichnung ohne Genehmigung nutzen.

Unzulässiger Vertrieb von Bioderma-Produkten

Wer mahnt ab? NAOS Deutschland GmbH (durch Rechtsanwalt André Miegel)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Bioderma-Produkten

Auch die dritte Abmahnung in dieser Woche dreht sich um die Verletzung von Markenrechten durch den unlizenzierten Vertrieb von Produkten. Die NAOS Deutschland GmbH mahnt einen Händler ab, der Produkte der Marke Bioderma ohne Genehmigung vertreibt. Da Bioderma in Deutschland ausschließlich über ein selektives Vertriebssystem verkauft wird, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Der Händler wurde daher aufgefordert, den Vertrieb sofort einzustellen und die Anwaltskosten in Höhe von über 2.000 Euro zu begleichen.

Veröffentlicht: 12.03.2025
img Letzte Aktualisierung: 12.03.2025
Lesezeit: ca. 2 Min.
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

KOMMENTARE
4 Kommentare
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Robert
13.03.2025

Antworten

Ich möchte kurz auf die Bioderma-Produkte eingehen. Es mag sein, dass Bioderma ein selektives Vertriebssystem mit vertraglich gebundenen Händlern hat. Wenn jedoch einer dieser Händler die Ware an nicht gebundene Händler weiterverkauft – was in der Praxis oft vorkommt – kann der neue Händler ohne Vertrag nicht abgemahnt werden. Solche Versuche gibt es zwar, aber sie haben keine rechtliche Grundlage. Das ist ein übliches Vorgehen bei vielen Markenprodukten. Während Amazon dies über die Brand Registry durchsetzen kann, funktioniert es im freien Handel nicht. Daher sind solche Abmahnungen sinnlos.
Michael D.
12.03.2025

Antworten

Hallo, bei der Bioderma Abmahnung kann ich kein Verstoß erkennen, vielleicht werden nicht alle Informationen mitgeteilt. Eine Abmahnung wegen nicht Lizensierung ist nicht gültig, jeder kann Bioderma Produkte kaufen und Legal zu, verkauf anbieten siehe: Der Erschöpfungsgrundsatz des § 24 I MarkenG Nach dem Erschöpfungsgrundsatz des § 24 I MarkenG darf der Markeninhaber einem Dritten grundsätzlich nicht verbieten, seine Marke für Waren zu benutzen, die gerade unter dieser Marke von ihm oder mit seiner Zustimmung in den Verkehr gebracht wurden. Der Markenrechtsinhaber darf insofern nur über das erstmalige Inverkehrbringen entscheiden, wodurch ihm die Möglichkeit gegeben wird, den wirtschaftlichen Wert der entsprechenden Ware zu konkretisieren sowie zu realisieren. Darüber hinaus obliegt es ihm jedoch nicht, die Zwischenhändler und somit die weiteren Vertriebswege zu kontrollieren. Ich hatte noch nie eine Lizenz um Irgendetwas zu verkaufen, hatte aber auch schon öfters anfragen wegen dieser fehlenden Lizenz. Meiner Meinung ist das kein faires Verhalten, wenn ein Hersteller ein Problem mit den Verkauf seiner produzierten Ware hat, dann soll es halt aufkaufen. Viele Grüße
Redaktion
14.03.2025
Hallo Michael,
Hersteller können sich dazu entscheiden, in einem selektiven Vertriebssystem ihre Waren zu verkaufen. Dies ist eine besondere Form des Vertriebs, bei der der Hersteller oder Lieferant seine Produkte nur an bestimmte, ausgewählte Händler vertreibt. Diese Händler müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom Hersteller festgelegt werden. Ziel ist es, die Qualität des Vertriebs sicherzustellen, den Markenwert zu schützen und eine einheitliche Vermarktung der Produkte zu gewährleisten.
Beste Grüße
die Redaktion
Robert
14.03.2025
Wenn du Produkte ohne vertragliche Bindung aus dem europäischen Wirtschaftsraum beziehst, kannst du sie grundsätzlich frei verkaufen. Eine Abmahnung wäre in diesem Fall nicht gerechtfertigt. Unklar bleibt im Artikel jedoch, ob der Abmahnende Teil eines "selektiven Vertriebssystems" von Bioderma war – dann hätte der Händler möglicherweise tatsächlich gegen bestimmte Vorgaben verstoßen. Kurz gesagt: Ohne vertragliche Einschränkungen darfst du Produkte frei vertreiben – mit Ausnahme von Plattformen wie Amazon, wo Marken sich unter Umständen besondere Rechte gesichert haben. In einem eigenen Onlineshop oder stationären Geschäft kann der Verkauf jedoch nicht untersagt werden. Außerdem dürfen Marken oder Hersteller dir keine Preise vorschreiben, auch wenn sie es manchmal als Druckmittel versuchen. Das kann für sie jedoch kartellrechtliche Konsequenzen haben. Genau aus diesem Grund würde ich beim Wiederverkauf niemals Verträge mit einer Marke oder beim Direktbezug abschließen.