Online-Händler riskieren teure Abmahnungen, wenn sie geschützte Markennamen oder Logos ohne Genehmigung nutzen. Immer wieder erreichen uns Abmahnungen der Marken Harley-Davidson und Inbus, die ihre Marken vor einer unberechtigten Nutzung schützen wollen. In dieser Woche gesellt sich noch eine dritte markenrechtliche Abmahnung dazu, die abermals zeigt: Wer geschützte Begriffe oder Designs unerlaubt nutzt, riskiert Unterlassungsklagen und hohe Anwaltskosten – ein teures Risiko für Händler.
Verletzung der Marke Harley-Davidson
Wer mahnt ab? Harley-Davidson Motor Company (über die Kanzlei Epic Legal)
Wie viel? 5.664,48 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Harley-Davidson-Merchandise
Die Marke Harley-Davidson zählt zu den weltweit bekannten Herstellern mit umfassendem Markenschutz. Sowohl der Name als auch das Logo haben einen hohen Wiedererkennungswert. Um dieses Image zu wahren, sieht sich Harley-Davidson jedoch regelmäßig gezwungen, rechtlich gegen Markenrechtsverstöße vorzugehen – besonders in der Ersatzteil- und Merchandisingbranche, wo die Marke häufig unerlaubt genutzt wird.
Aktuell von einer Abmahnung betroffen ist ein Händler, der Dekorationsgegenstände aus Holz in Form von Motorrädern mit Harley-Davidson-Bezug verkauft. Allerdings sei der Händler nicht dazu berechtigt, diese Produkte unter der Nennung der Marke Harley-Davidson anzubieten, in Verkehr zu bringen oder dafür zu werben. Ist keine offizielle Genehmigung vorhanden, liegt jedoch eine Markenrechtsverletzung vor, die für den Händler mit immerhin fast 6.000 Euro zu Buche schlägt.
Verletzung der Wortmarke Inbus
Wer mahnt ab? Inbus IP GmbH (vertreten durch die Kanzlei Advant Beiten)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Werkzeugen
Auch ein alter Bekannter sorgt wieder für eine markenrechtliche Abmahnung: der Inbus-Schlüssel. Dass alltägliche Begriffe, die in den allgemeinen Sprachgebrauch übergegangen sind, markenrechtlich geschützt sein können, zeigt die Firma Inbus IP GmbH, die seit Jahren Abmahnungen verschickt.
Konkret geht es dabei um die unerlaubte Nutzung der Wortmarke „Inbus“ für Sechskantschlüssel. Händler, die Begriffe wie „Inbusschrauben“, „Inbusschlüssel“ oder „Inbusschlüsselsatz“ für ihre Produkte verwenden, verletzen das Markenrecht, sofern die Artikel nicht von Inbus selbst stammen. Da es sich um eine geschützte Marke handelt, liegt eine Markenrechtsverletzung vor, wenn Händler die Bezeichnung ohne Genehmigung nutzen.
Unzulässiger Vertrieb von Bioderma-Produkten
Wer mahnt ab? NAOS Deutschland GmbH (durch Rechtsanwalt André Miegel)
Wie viel? 2.002,41 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Bioderma-Produkten
Auch die dritte Abmahnung in dieser Woche dreht sich um die Verletzung von Markenrechten durch den unlizenzierten Vertrieb von Produkten. Die NAOS Deutschland GmbH mahnt einen Händler ab, der Produkte der Marke Bioderma ohne Genehmigung vertreibt. Da Bioderma in Deutschland ausschließlich über ein selektives Vertriebssystem verkauft wird, liegt eine Markenrechtsverletzung vor. Der Händler wurde daher aufgefordert, den Vertrieb sofort einzustellen und die Anwaltskosten in Höhe von über 2.000 Euro zu begleichen.
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Hersteller können sich dazu entscheiden, in einem selektiven Vertriebssystem ihre Waren zu verkaufen. Dies ist eine besondere Form des Vertriebs, bei der der Hersteller oder Lieferant seine Produkte nur an bestimmte, ausgewählte Händler vertreibt. Diese Händler müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, die vom Hersteller festgelegt werden. Ziel ist es, die Qualität des Vertriebs sicherzustellen, den Markenwert zu schützen und eine einheitliche Vermarktung der Produkte zu gewährleisten.
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die Redaktion