Bei Ebay scheint gerade der Wurm drin zu sein. Zum einen melden zahlreiche Händler, dass es in Produktbeschreibungen zu Problemen kommen soll. Darüber hinaus erreichen uns jedoch auch Rückmeldungen von gewerblichen Ebay-Händlern zu einem anderen technischen Problem, das die Bearbeitung von Rechtstexten auf der Plattform betrifft. Im Mittelpunkt steht dabei das Feld für Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB), das auf der Ebay-Einstellungsseite leer erscheint – selbst nach dem Speichern zuvor eingefügter Inhalte. Aber auch mit dem OS-Link gibt es neben den aktuellen Problemen bei Ebay Komplikationen.

Was ist das Problem?

Laut Angaben betroffener Nutzer lässt sich das AGB-Feld derzeit nicht zuverlässig befüllen. Nach dem Einfügen und Speichern der Texte bleibt das Eingabefeld leer bzw. zeigt beim erneuten Aufrufen keinen Inhalt mehr an, so die Berichte. Zwar scheinen die AGB in den einzelnen Angeboten weiterhin sichtbar zu sein, jedoch gibt es Einschränkungen bei der technischen Funktionalität: Insbesondere der OS-Link, der rechtlich vorgeschrieben ist, werde zwar angezeigt, ist aber nicht anklickbar.

Nach Rücksprache mit dem Ebay-Support wurde offenbar bestätigt, dass es sich um ein technisches Problem handelt, das bereits intern bekannt ist. Eine Behebung sei in Arbeit, konkrete Zeitangaben zur Lösung wurden bislang nicht kommuniziert. Händler werden gebeten, es regelmäßig erneut zu versuchen.

Und wie sieht es mit der Haftung aus?

Die Situation stellt insbesondere für gewerbliche Verkäufer ein Dilemma dar, da die rechtssichere Darstellung von AGB und Pflichtinformationen wie dem OS-Link gesetzlich vorgeschrieben ist. Technische Störungen wie diese sind für Händler daher umso ärgerlicher, insbesondere wenn sie rechtliche Konsequenzen nach sich ziehen könnten. Umso wichtiger ist es, transparent mit der Situation umzugehen und den Dialog mit Ebay aufrechtzuerhalten. Betroffene sollten den Fehler daher dokumentieren (Screenshots, Zeitpunkte der Versuche, ggf. Gesprächsnotizen vom Ebay-Support), um im Fall einer rechtlichen Auseinandersetzung nachweisen zu können, dass sie nicht schuldhaft gehandelt haben. Zusätzlich kann es sinnvoll sein, einen Hinweis in den eigenen Angeboten zu ergänzen, dass es derzeit zu Darstellungsproblemen kommt.

Wir werden die weitere Entwicklung beobachten und über Neuerungen berichten.

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