Produktnachahmungen sind im Online-Handel längst keine Seltenheit mehr und führen immer wieder zu hochpreisigen Abmahnungen. Dabei werden nicht nur Luxusartikel kopiert, sondern auch andere Gebrauchsgegenstände. Da mag so mancher meinen, sich ein bisschen Inspiration bei anderen zu holen, kann nicht schaden. Doch dass es sich dabei nicht um eine Bagatelle handelt, zeigt auch eine aktuelle Abmahnung.
Nachahmung einer Tischleuchte
Wer mahnt ab? Artemide Deutschland GmbH & Co. KG (durch Rechtsanwälte Heissner & Struck)
Wie viel? 2.584,09 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Leuchten
Produkte in ihrem äußeren Erscheinungsbild zu kopieren erscheint nur allzu verlockend, wenn dadurch die Bekanntheit und Beliebtheit eines Produktes ausgenutzt werden kann und die Verkaufszahlen steigen. Produktnachahmungen existieren längst nicht nur bei teuren Luxushandtaschen oder Designer-Schmuck, sondern kommen auch bei Möbeln und Einrichtungsgegenständen vor. So flatterte einem Händler eine Abmahnung ins Haus, weil er auf dem Marktplatz Kaufland eine urheberrechtlich geschützte Tischleuchte nachgeahmt und vertrieben haben soll. Demnach sollen die wesentlichen Erscheinungsmerkmale der Originalleuchte nachgeahmt worden sein. Diese Verfehlung soll der Händler nun mit über 2.500 Euro begleichen.
Unerlaubte Werbemail
Wer mahnt ab? Eine Händlerin (durch die Kanzlei Schroeder)
Wie viel? 467,23 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Unerwünschte E-Mail-Werbung ohne die dafür abgegebene Einwilligung ist nicht nur nervig, sondern kann auch eine zusätzliche Arbeitsbelastung darstellen. Daher hat man in solchen Fällen als Unternehmer:in auch einen Anspruch auf Unterlassung gegen den Absender oder die Absenderin. Wer Werbe-E-Mails versendet, bei denen es sich nicht um Bestandskundenwerbung handelt, muss in jedem Fall zuvor eine Einwilligung einholen. Andernfalls handelt es sich um eine unzumutbare Belästigung nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb und kann abgemahnt werden. In der uns vorliegenden Abmahnung schlug das immerhin mit fast 500 Euro zu Buche.
Geschützte Produktbilder
Wer mahnt ab? BioTech USA Kft. (durch Nagy Legal)
Wie viel? 527,00 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein
Geschützte Produktfotos ohne die dafür notwendige Berechtigung zu verwenden, ist keinesfalls ein Kavaliersdelikt. Die Urheber:innen der Bilder setzen ihre Rechte daran oftmals konsequent durch und verschicken Abmahnungen.
Händler:innen sollten sich daher immer versichern, dass sie auch die Rechte daran haben, die Bilder zu veröffentlichen. Entweder, weil sie die Fotos selbst geschossen oder durch einen Lizenzvertrag die Nutzungsrechte an fremden Bildern erworben haben. Ein Händler hielt sich nicht daran und verwendete auf der Website seines Online-Shops Produktfotos, für die er keine Nutzungsrechte besaß. Das brachte ihm ein Abmahnschreiben und eine Aufforderung zur Zahlung von mehr als 500 Euro ein.
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