Produktsicherheit missachtet: Temu muss Vertragsstrafe zahlen

Veröffentlicht: 19.12.2024
imgAktualisierung: 19.12.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
19.12.2024
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Orange quadratisches Logo mit der Aufschrift „TEMU“ in Weiß, begleitet von Icons: Kleid, Haustier, Schuh und Tasche, auf dunklem Hintergrund.
jroballo / Depositphotos.com
Die Verbraucherzentrale verhängt eine Vertragsstrafe von 5.100 Euro gegen Temu. Der Grund: ein Tablet ohne CE-Kennzeichnung.


Wie die Verbraucherzentrale mitteilt, musste die chinesische Plattform Temu eine Vertragsstrafe in Höhe von 5.100 Euro zahlen. Grund dafür war ein Verstoß gegen eine Unterlassungserklärung, die Temu nach einer Abmahnung im Mai 2024 abgegeben hatte. In dieser hatte sich die Plattform verpflichtet, ausschließlich Produkte anzubieten, die den gesetzlichen Vorschriften zur CE-Kennzeichnung entsprechen.

Statement von Temu

Gegenüber OnlinehändlerNews kommentierte ein Unternehmenssprecher die Abmahnung wie folgt: „[...]Das beanstandete Produkt wurde bereits proaktiv moderiert und von unserer Plattform entfernt, bevor wir vom vzbv informiert wurden. Die Produktverpackung war mit einer CE-Zertifizierung versehen, aber nicht das Produkt selbst.

Da jedoch ein Verstoß gegen eine Klausel der mit dem vzbv geschlossenen Unterlassungserklärung vorliegt, haben wir unsere Verpflichtungen erfüllt und die vereinbarte Vertragsstrafe gezahlt. Wir schätzen die konstruktive Zusammenarbeit mit dem vzbv und haben im Rahmen unseres gemeinsamen Engagements, die Produktkonformität stetig weiter zu verbessern, eine neue Unterlassungsvereinbarung getroffen.“

Der Verbraucherzentrale Bundesverband bemängelte jedoch die fehlende CE-Kennzeichnung eines Kindertablets und kündigte an, auch in Zukunft verstärkt auf die Einhaltung der Unterlassungserklärung zu achten.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 19.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 19.12.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

KOMMENTARE
2 Kommentare
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Ralf
20.12.2024

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Was es doch für ein Vorteil ist, ein großes Unternehmen zu sein. Für Temu war das als ob wir Händler 2 Cent Verragsstrafe hätte zahlen müssen. Als großes Untermehmen braucht man die OS Link und Fehler von AGB und Grundpreis Abmahner nicht mehr zu fürchten. Nur die Kleinsten und Schwächsten kann man damit schädigen.
Sebastian
20.12.2024
Stimmt. Auch ein kleiner Händler müsste bei einer derartigen Abmahnung mit einer Vertragsstrafe von 3.000 bis 5.000 Euro rechnen. Das ist eigentlich unfair, derartige Vertragsstrafen sollten am Umsatz gemessen werden.