Ein Schreiben von Rechtsanwalt Gereon Sandhage sorgt erneut für Aufsehen in der Online-Handelswelt. Im Auftrag der Mävers Handels GmbH wirft er einem Ebay-Verkäufer den rechtswidrigen Vertrieb von Sonnenbrillen vor. Grundlage sind angebliche Verstöße gegen das Produktsicherheitsgesetz (ProdSG), die EU-Verordnung 2016/425 (Verordnung über persönliche Schutzausrüstungen, kurz: PSA-Verordnung) sowie spezifische DIN-Normen.
Vorwurf: Mangelnde Kennzeichnung und Produktsicherheit
Nach Angaben des Abmahnschreiben betreibt die Mandantin von Sandhage ein großes Geschäft in Osterode am Harz sowie einen Ebay-Shop. Dort werden unter anderem Sonnenbrillen angeboten – selbstverständlich mit allen vorgeschriebenen Produktkennzeichnungen.
Dem abgemahnten Verkäufer hingegen wird vorgeworfen, Sonnenbrillen ohne die gesetzlich vorgeschriebenen Angaben zu Hersteller, Modell, Filterkategorie und Lichtdurchlässigkeit verkauft zu haben. Auch die erforderlichen Warnhinweise fehlten. Bei einem Testkauf habe sich gezeigt, dass das Produkt nicht verkehrsfähig sei.
Forderungen: Unterlassung und 1.501,19 Euro Kosten
Das Schreiben fordert den Verkäufer auf, den Vertrieb der beanstandeten Produkte umgehend einzustellen und eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen. Zusätzlich verlangt Sandhage die Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 1.501,19 Euro. Grundlage der Berechnung ist ein Gegenstandswert von 27.500 Euro.
Artikelbild: http://www.depositphotos.com
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