Sandhage mahnt wieder ab: Wen trifft es – und wie kann man vorbeugen?

Veröffentlicht: 16.07.2025
imgAktualisierung: 16.07.2025
Geschrieben von: Yvonne Bachmann
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.07.2025
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ca. 2 Min.
Ein Geschäftsmann hält eine Zielscheibe in den Händen
itpnpc@hotmail.com / Depositphotos.com
Nach längerer Pause meldet sich eine bekannte Figur des Abmahnwesens zurück: Rechtsanwalt Sandhage versendet wieder Abmahnungen.


Rechtsanwalt Gereon Sandhage versendet wieder wettbewerbsrechtliche Abmahnungen an Online-Händlerinnen und -Händler. In den aktuellen Fällen geht es insbesondere um irreführende Produktkennzeichnungen – konkret: unzulässige Aussagen zu TÜV- oder GS-Prüfungen bei Fahrradhelmen.

Doch was steckt hinter den neuen Abmahnungen – und wie können Händler vorbeugen?

Worum geht es diesmal?

Gegenstand der aktuellen Schreiben von Rechtsanwalt Sandhage sind vermeintlich fehlerhafte Angaben rund um die Sicherheit wie „TÜV/GS geprüft“ in Online-Angeboten auf Plattformen wie Ebay – ohne dass die zugrundeliegenden Prüfberichte oder prüfenden Stellen konkret benannt werden. Dies stellt nach seiner Argumentation einen Wettbewerbsverstoß dar. Im aktuellen Fall trifft es vor allem Händler, die Fahrradhelme oder Zubehör verkaufen.

Die Abmahnungen erfolgen im Namen der Mävers Handels GmbH, die als Wettbewerberin auftritt. Neben der Unterlassung fordert Sandhage für seine Mandantschaft eine strafbewehrte Erklärung – sowie Erstattung der Anwaltskosten in Höhe von 1.375,88 Euro bei einem Streitwert von 25.000 €.

Wie ernst ist die Lage?

Formal handelt es sich zunächst um gewöhnliche Abmahnschreiben. Dennoch sorgen die Aktivitäten von Gereon Sandhage seit Jahren für Kritik. Bereits mehrfach wurde ihm durch Gerichte rechtsmissbräuchliches Vorgehen attestiert. Auch strafrechtliche Ermittlungen wegen Betrugsverdachts waren anhängig. Für Händlerinnen und Händler heißt das einmal mehr: aufmerksam bleiben, Formulierungen checken – und im Zweifel rechtlich absichern.

Wer bereits eine solche Abmahnung über Rechtsanwalt Sandhage erhalten hat, sollte beachten: die Forderung darf nicht ungeprüft gezahlt und die Unterlassungserklärung unterzeichnet werden. Die Schreiben sollten stattdessen von Experten geprüft werden, die sich mit dem Wettbewerbsrecht auskennen und Erfahrungen im Umgang mit Rechtsanwalt Sandhage haben.

Wie kann man sich vor ähnlichen Abmahnungen schützen?

  • Vorsicht bei Prüfzeichen und Testsiegeln: Wer Begriffe wie „TÜV“, „GS“, „CE“ oder ähnliche verwendet, muss unter anderem belegen können, welche Prüfstelle genau das Produkt getestet hat oder wann dies geschah.
  • Keine pauschalen Aussagen ohne Quelle: Aussagen wie „geprüft“, „getestet“ oder „zertifiziert“ müssen mit einer konkreten Fundstelle oder verlinkbaren Quelle versehen sein.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.07.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.07.2025
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Yvonne Bachmann

Yvonne Bachmann

Yvonne bringt juristische Klarheit in komplexe Fragen – zu Abmahnungen, EU-Recht, Wettbewerbsregeln und Urheberrechtsfragen.

KOMMENTARE
10 Kommentare
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Günter Klein
19.07.2025

Antworten

Figur des Abmahnwesens? Eher: Figur des Abmahn u n wesens! Sicherlich sind Abmahnungen ein großes Problem. Aber Panikmache ist auch nicht die Lösung. Aber diese Meldung ist clever, weil sie Panik schürt und indirekt für eine Mitgliedschaft im HB wirbt. Wir haben das Gefühl, dass man durch eine Mitgliedschaft im HB weniger abmahngefährdet ist. Die Hoffnung: ein Winkeladvokat wird sich vielleicht nicht so schnell mit den Anwälten des HB auseinadersetzen wollen.
Robert
17.07.2025

Antworten

Ich habe mittlerweile gelernt, dass man Briefe von Anwälten, die ohne gerichtliche Grundlage verschickt werden, ignorieren kann. Erst wenn ein offizielles Schreiben vom Gericht kommt, sollte man einen Anwalt zu Rate ziehen – dann erst beginnt auch der formelle Austausch. Meist kommt es aber gar nicht dazu, denn die Kosten sind nicht vorhersehbar, auch nicht für Sandhage und Co. Die mediale Panikmache rund um Anwälte und Rechtsstreitigkeiten ist oft übertrieben und nervt nur. Die tatsächliche Realität sieht komplett anders aus - ich spreche aus eigener Erfahrung.
Roland
17.07.2025

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Was sagt uns das Beispiel Sandhage: über das Justizsystem? Betrügerische Anwälte dürfen weiter betrügen. Schämt sich der Berufsstand gar nicht, das der weiter machen darf?
Angelika Thaler-Jung
17.07.2025

Antworten

Kann mir der Verfasser bitte erklären, auf welcher gesetzlichen Grundlage diese Forderung oder dieser Angriff angreifbar ist. Mir ist kein Gesetz bekannt. Wenn man z. B. schreibt, zertifiziert nach 14404 war das immer gesetzeskonform. Außerdem steht das Zertifizierungsinstitut auf der (gesetzlich vorgeschriebenen) beiliegenden Gebrauchsanleitung !! Da würde eine ganze Lawine auf uns zukommen, wäre dem so, daher benötige ich / wir alle einen Gesetzestext, der mehr darüber aussagt, als Sie geschrieben haben. Ich bin gespannt auf die Antwort. Grundsätzlich gebe ich Herrn Baumgartner recht, Deutschland schafft sich wirklich ab. Liebe Grüße an das Team
Redaktion
18.07.2025
Hallo Frau Thaler-Jung, bei der Werbung mit einer Zertifizierung, ohne weitere Angaben, um welche Zertifizierungsstelle handelt und wer die Zertifizierung vorgenommen hat, handelt es sich um einen Verstoß nach §5a Absatz 2 des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb. Ein Urteil aus der Rechtsprechung ist zum Beispiel vom OLG Düsseldorf, 25.11.2014, Az. I‑20 U 208/13. Liebe Grüße die Redaktion
TM
17.07.2025

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Warum ist es überhaupt erlaubt, dass Anwalte so agieren dürfen? Wir als Händler sollten uns dem System der Gängelei querstellen und etwas gegen solche Dinge unternehmen. Jeder kann einen Fehler machen und das man gleich zur Kasse gebeten wird, ist nicht hinnehmbar!
J.R.
17.07.2025

Antworten

Interessant, dass an bei so einer Vorgeschichte seinen Job weiter machen darf. Wenn man aus <1000€ im wettbewerbstehenden Warenwert des "Mandanten" im Shop >10000€ Abmahnungen generiert und weder Staatsanwaltschaft, noch die Rechtsanwaltkammer darin ein Problem sehen läuft was schief.
G. Baumgartner
17.07.2025

Antworten

Irgendwie verliert man doch die Lust, sein Geld ehrlich zu verdienen. Europa, aber vorallem Deutschland schafft sich selber ab. Muss sich doch keiner wundern das die USA und China zu den Global Playern gehört. Die lachen sich tot über so einen Sch.....
K.I
17.07.2025
Meinung: so ist es! Liegt wahrscheinlich daran das es auch in der Politik keine Fachkräfte mehr gibt! Traurig aber wahr!
M.Jagielska
19.07.2025
Ich bin mir nicht so sicher, ob die beiden von Ihnen genannten Länder jetzt so als erstrebenswerte Alternative zu Deutschland als Vorbilder taugen.