Suchmaschinen-Snippet reicht für Abmahnung – das steckt hinter dem Miele-Fall

Veröffentlicht: 03.11.2025
imgAktualisierung: 03.11.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
03.11.2025
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3D-Drucker in Nahaufnahme beim Drucken eines schwarzen, runden Kunststoffteils mit Zickzack-Muster.
sherbak.volodymir.gmail. com / Depositphotos.com
Ein Shop wurde wegen eines 3D-gedruckten „Ersatzteils für Miele“ abgemahnt. Der Fall zeigt, wie Metadaten zu Problemen führen können.


Ein aktueller Fall der Kanzlei LHR zeigt, wie schmal der Grat zwischen zulässigem No-Name-Zubehör für Markenprodukten und Markenrechtsverletzung ist. Konkret ging es in dem Fall um Zubehör für Miele.

Zubehör für Miele aus dem 3D-Drucker

In einem aktuellen Fall aus dem Online-Handel geriet ein Anbieter von 3D-gedruckten Ersatzteilen ins Visier einer Abmahnung. Der Händler hatte in seinem Online-Shop einen Nachfüll-Deckel für ein Miele-Produkt angeboten – ein praktisches Ersatzteil, aber nicht vom Originalhersteller. Problematisch war weniger die Produktseite selbst als vielmehr der Titel, den Google in den Suchergebnissen anzeigte: „Ersatzteil für Miele“. Nach Ansicht einer Mitbewerberin könnte dies Verbraucher täuschen und den Eindruck erwecken, es handele sich um ein offizielles Miele-Produkt.

Was denken Verbraucher:innen?

Die Gerichte sehen solche Fälle zunehmend differenzierter. Entscheidend ist, wie der Verbraucher die Angabe im Gesamtkontext versteht – also etwa, ob aus Bildern, Anbietername und Beschreibung klar hervorgeht, dass es sich um ein Drittanbieter-Produkt handelt. Gerade bei 3D-gedruckten Ersatzteilen dürfte vielen Käufer:innen bewusst sein, dass es sich nicht um Originale handelt.

Aber: Schon kleine Missverständnisse in den Metadaten können rechtliche Folgen haben. Der Fall zeigt, wie wichtig eine klare, transparente Kommunikation über alle Kanäle hinweg ist – auch im Quelltext.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 03.11.2025
img Letzte Aktualisierung: 03.11.2025
Lesezeit: ca. 1 Min.
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Sandra May

Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

KOMMENTARE
5 Kommentare
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Klaus Schlosser
04.11.2025

Antworten

In diesem Bereich mag es offensichtlich sein, aber bei Parfum und Mode gibt es leider zu viele schwarze Schafe die Replikate für Originale verkaufen.
Robert
04.11.2025

Antworten

Für mich ist das ein klarer Fall von Entmündigung von Verbraucher:innen UND eine weitere Erschwernis, um in Deutschland Geschäfte zu machen. Ich persönlich würde von Menschen (Verbraucher:innen), die wählen dürfen, Wohnungen mieten dürfen, Häuser kaufen dürfen u.s.w. erwarten, dass sie einfach mal nachlesen, was da genau angeboten wird, bevor sie den "Kaufen-Button" drücken. Wenn man sich da als Händler nicht mehr drauf verlassen können darf und jegliche Last für Fehler von Bestellenden an Händler zurück geht, dann kommt mir Heinrich Heine in den Sinn.. "Denk ich an Deutschland in der Nacht, dann bin ich um den Schlaf gebracht..." Hier müsste die Justizministerin der Regierung, die sich "Wirtschaftsförderung" und "Entbürokratisierung" auf die Fahne geschrieben hat, mal aktiv werden und diesen ganzen Spitzfindigkeitsirrsinn mal ausmisten (anstatt "Stadtbild-Debatten" zu führen).
Johanna
04.11.2025
Stimme ich voll und ganz zu!
K.I
04.11.2025
Meinung: ich stimme auch voll und ganz zu! Leider werden die Gesetze in Deutschland und der EU von Lobbyisten "gemacht" und nicht mehr mit dem gesunden Menschenverstand! Alles geht bei dabei nur noch um Abzocke. Das ist bei Onlinehändlern sehr einfach und lukrativ! Fette Beute und jetzt ganz einfach mit KI
S. Hochmuth
04.11.2025

Antworten

Guten Tag, "Dritthersteller Ersatzteile für Miele" würde in Ordnung dann in Ordnung gehen? Mit freundlichen Grüßen Sebastian