Die Abmahnungen in dieser Woche haben es vor allem finanziell in sich: Insgesamt fast 7.000 Euro wurden von drei Händlern verlangt. Dabei ging es den beiden Unternehmen Miele und Volkswagen um den Schutz ihrer Markenrechte, während ein Online-Shop für Weine wegen fehlender Nährwertdeklarationen zur Kasse gebeten wurde.
Fehlende Autorisierung für Miele-Produkte
Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (durch Brandi Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.729,50 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Zubehör
Miele geht mal wieder gegen die unrechtmäßige Nutzung seiner geschützten Markenrechte auf Amazon vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen eine umfassende Maßnahme zur Durchsetzung seines Markenrechts eingeleitet. Besonders davon betroffen sind Online-Händler:innen, die ihre Produkte auf eine Weise anbieten oder bewerben, die vorgeben, in Verbindung zu Miele zu stehen. Dies betrifft unter anderem die Nutzung von Produktbildern, Logos oder Beschreibungen, die den Eindruck erwecken, es handle sich um Originalware von Miele.
Besonders im Visier stehen Ersatzteile und kompatible Produkte, die ohne ausdrückliche Genehmigung mit dem Markennamen Miele versehen werden. Für Händler:innen kann eine solche Markenrechtsverletzung erhebliche finanzielle Folgen haben, wie auch diese Abmahnung mit Kosten in Höhe von fast 3.000 Euro zeigt.
Verletzung der Marke Volkswagen
Wer mahnt ab? Volkswagen AG (durch die Kanzlei Lubberger Lehment)
Wie viel? 3.020,34 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von VW-Merchandise-Produkten
Auch diese Markenrechtsverletzung kam einen Händler teuer zu stehen. Denn auch dem Unternehmen Volkswagen ist der Schutz seiner Markenrechte wichtig. So musste ein Händler eine hohe Strafe von über 3.000 Euro zahlen, weil er sowohl Holzschilder als auch Weihnachtskugeln in Form des berühmten VW-Busses, des Volkswagen T1, und des VW-Käfers verkaufte. Dabei handelt es sich jedoch um geschützte Marken. Auch Merchandise-Produkte unterliegen dem Markenschutz und dürfen nur von lizenzierten Anbietern vertrieben werden. In diesem Fall sei der Verkauf der Produkte nicht durch Volkswagen lizenziert oder genehmigt worden.
Kommentar schreiben