Teure Miele-Abmahnung sorgt für Händlerfrust

Veröffentlicht: 25.02.2025
imgAktualisierung: 25.02.2025
Geschrieben von: Julia Petronis
Lesezeit: ca. 2 Min.
25.02.2025
img 25.02.2025
ca. 2 Min.
Miele-Logo auf Smartphone, dahinter Spülmaschine auf Amazon
T.Schneider / Depositphotos.com
Miele und Volkswagen gehen gegen Händler wegen Markenrechtsverletzungen vor und ein Wein-Handel versäumt notwendige Angaben.


Die Abmahnungen in dieser Woche haben es vor allem finanziell in sich: Insgesamt fast 7.000 Euro wurden von drei Händlern verlangt. Dabei ging es den beiden Unternehmen Miele und Volkswagen um den Schutz ihrer Markenrechte, während ein Online-Shop für Weine wegen fehlender Nährwertdeklarationen zur Kasse gebeten wurde.

Fehlende Autorisierung für Miele-Produkte

Wer mahnt ab? Miele & Cie. KG (durch Brandi Rechtsanwälte)
Wie viel? 2.729,50 Euro 
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Miele-Zubehör

Miele geht mal wieder gegen die unrechtmäßige Nutzung seiner geschützten Markenrechte auf Amazon vor. Bereits im vergangenen Jahr hatte das Unternehmen eine umfassende Maßnahme zur Durchsetzung seines Markenrechts eingeleitet. Besonders davon betroffen sind Online-Händler:innen, die ihre Produkte auf eine Weise anbieten oder bewerben, die vorgeben, in Verbindung zu Miele zu stehen. Dies betrifft unter anderem die Nutzung von Produktbildern, Logos oder Beschreibungen, die den Eindruck erwecken, es handle sich um Originalware von Miele.

Besonders im Visier stehen Ersatzteile und kompatible Produkte, die ohne ausdrückliche Genehmigung mit dem Markennamen Miele versehen werden. Für Händler:innen kann eine solche Markenrechtsverletzung erhebliche finanzielle Folgen haben, wie auch diese Abmahnung mit Kosten in Höhe von fast 3.000 Euro zeigt. 

Verletzung der Marke Volkswagen

Wer mahnt ab? Volkswagen AG (durch die Kanzlei Lubberger Lehment)
Wie viel? 3.020,34 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von VW-Merchandise-Produkten

Auch diese Markenrechtsverletzung kam einen Händler teuer zu stehen. Denn auch dem Unternehmen Volkswagen ist der Schutz seiner Markenrechte wichtig. So musste ein Händler eine hohe Strafe von über 3.000 Euro zahlen, weil er sowohl Holzschilder als auch Weihnachtskugeln in Form des berühmten VW-Busses, des Volkswagen T1, und des VW-Käfers verkaufte. Dabei handelt es sich jedoch um geschützte Marken. Auch Merchandise-Produkte unterliegen dem Markenschutz und dürfen nur von lizenzierten Anbietern vertrieben werden. In diesem Fall sei der Verkauf der Produkte nicht durch Volkswagen lizenziert oder genehmigt worden.

Weine ohne Nährwertdeklaration

Wer mahnt ab? Vipino GmbH (durch die Kanzlei Lintl Renger)
Wie viel? 1.134,55 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen von Weinen

Beim Verkauf von Lebensmitteln müssen so einige Vorgaben beachtet werden. Das gilt insbesondere beim Vertrieb von alkoholischen Getränken. Hin und wieder schafft der Gesetzgeber auch neue Vorschriften, die Händler:innen nicht nur kennen, sondern auch umsetzen müssen. Vorliegend hatte es ein Händler von Weinen des Jahrgangs 2024 versäumt, die nach neuesten Vorgaben notwendigen Nährwertdeklarationen im Online-Shop anzugeben. Gemäß der Verordnung (EU) 2021/2117 müssen sämtliche in der Europäischen Union verkauften Weine, die nach dem 08.12.2023  hergestellt wurden — somit alle Weine ab dem Jahrgang 2024 — auf den Flaschenetiketten Angaben zu den Inhaltsstoffen, Allergenen, Energie- und Nährwerten enthalten und diese müssen auch im Online-Angebot ausgewiesen werden. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 25.02.2025
img Letzte Aktualisierung: 25.02.2025
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Julia Petronis

Julia Petronis

Expertin für IT- und Medien-Recht

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