Händler:innen sollten in jedem Fall darauf achten, dass sie nur Bilder nutzen, für die sie die Nutzungsrechte haben. Urheberrechtsverletzungen können häufig Kosten in Höhe von mehreren tausend Euro nach sich ziehen. 

Teure Urheberrechtsverletzung

Wer mahnt ab? dpa Picture-Alliance GmbH vertreten durch KSP Kanzlei Dr. Seegers
Wie viel? 18.988,93 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Die Nutzung von fremden Bildern kann teuer werden, da neben den Abmahnkosten auch noch ein Schadensersatz hinzukommt. In diesem Fall wurde es besonders teuer. Für die Nutzung von fünf Bildern wird eine Summe von 18.988,93 Euro verlangt. Da der Händler nicht die notwendigen Nutzungsrechte für die Bilder hatte.

Bei der Berechnung des Schadensersatzes wird eine fiktive Nutzungsgebühr berechnet. Die hohe Summe kommt dadurch zustande, dass die Bilder seit 2016 bzw. 2017 online waren und hier Zinsen für Schadensersatzanspruch berechnet wurden. Durch den hohen Streitwert fallen auch die Abmahnkosten hoch aus, sodass insgesamt eine Summe von 18.988,93 Euro zusammenkommt.

Abmahnung wegen Bewertungsaufforderung

Wer mahnt ab? STARKE.recht Rechtsanwaltsgesellschaft
Wie viel? 367,23 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Eine einzige E-Mail kann eine Abmahnung nach sich ziehen. Denn Werbe-E-Mails dürfen in der Regel nur nach vorheriger Einwilligung versendet werden. Auch die Aufforderung, eine Bewertung abzugeben, wird von der Rechtsprechung als Werbung gewertet. Wird eine solche E-Mail dennoch verschickt, liegt nach dem Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb eine unzumutbare Belästigung vor und kann abgemahnt werden.

Werbung mit „Testsieger“

Wer mahnt ab? Verein gegen Unwesen in Handel & Gewerbe Köln e. V.
Wie viel? 300 Euro
Wer ist betroffen? Online-Händler:innen allgemein

Wenn damit geworben wird, dass die eigenen Produkte Testsieger sind, sollten Verbraucher:innen auch alle weiteren Informationen zur Verfügung gestellt werden. Denn ohne Informationen über Testkriterien oder eine Angabe der Fundstelle hat der Hinweis „Testsieger“ wenig Aussagekraft und stellt eine Irreführung dar. Kund:innen können nicht überprüfen, ob das Ergebnis noch aktuell ist und ob weitere Artikel das gleiche Urteil erhalten haben.