Der Verband Sozialer Wettbewerb e.V. (VSW) ist eine Organisation, die sich auf die Überwachung von fairen Geschäftspraktiken und die Durchsetzung von Wettbewerbsregeln spezialisiert hat und regelmäßiger Gast in unseren Abmahnmonitoren ist. In letzter Zeit mahnt der VSW verstärkt Verstöße gegen die Textilkennzeichnungsverordnung ab.
Fehlende Textilinformationen sorgen für reihenweise Abmahnungen
Die sogenannte Textilkennzeichnungs-Verordnung legt fest, dass Textilprodukte umfassender gekennzeichnet werden müssen, um Verbraucherinnen und Verbraucher über die Zusammensetzung der verwendeten Materialien zu informieren. Fehlende oder unvollständige Angaben stellen einen Wettbewerbsverstoß dar, der zu Abmahnungen führen kann.
Um die Anforderungen der Verordnung in einem Online-Shop korrekt umzusetzen, müssen Händler darauf achten, dass die Textilzusammensetzung klar und verständlich auf den Produktseiten ausgewiesen ist. Es reicht nicht aus, allgemeine Beschreibungen wie „aus Baumwolle“ zu verwenden; es müssen genaue Prozentangaben für alle enthaltenen Fasern gemacht werden, z. B. „80 % Baumwolle, 20 % Polyester“. Diese Informationen sollten leicht zugänglich und für den Kunden gut sichtbar sein.
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