Ob Payback, DeutschlandCard oder die eigene App des Discounters. Fast jede Lebensmittelkette bietet mittlerweile ein Treueprogramm an. Verbraucher:innen sollen dabei sparen können und die Händler:innen nutzen die Möglichkeit zur Kundenbindung. Die Verbraucherzentrale Baden-Württemberg sieht in den Angeboten von Lidl und Penny nun allerdings einen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung, wie die Tagesschau berichtet.

Intransparente Preisangabe

Die Verbraucherzentrale kritisiert, dass Preise für App-Nutzer:innen in der Filiale, auf Plakaten oder auf Handzetteln beworben werden, ohne dass klar wird, welche Preise für den regulären Einkauf gelten. „Das verstößt unserer Auffassung nach eindeutig gegen das Gesetz“, so Gabriele Bernhardt, Leiterin der Stabsstelle Recht. „Wir erhalten aktuell viele Beschwerden von Verbrauchern, die sich über eine mangelnde Preistransparenz in der Werbung mit App-Preisen beklagen“, so Bernhardt. 

Verfahren gegen Rewe und Netto ebenfalls geplant

Die Verfahren gegen Lidl und Penny werden vor den Landgerichten Heilbronn und Köln entschieden. Beide Märkte haben sich bisher nicht zu den Vorwürfen geäußert. „Uns liegt noch keine Klageschrift vor. Daher können wir uns als Penny derzeit zu den konkreten Inhalten nicht äußern“, so ein Sprecher von Penny auf Nachfrage der Nachrichtenagentur dpa-AFX.

Ein weiteres Verfahren gegen Netto wird ebenfalls von den Verbraucherschützern geplant. Auch gegen Rewe werden juristische Schritte geprüft.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com