Verbrauchertäuschung bei Rabatten: Was Händler:innen falsch machen können

Veröffentlicht: 11.12.2024
imgAktualisierung: 11.12.2024
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
11.12.2024
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Moderner Wohn- und Essbereich in dunklen Farben, dekoriert für eine Black Friday Sale-Werbung mit großem Schriftzug in Rot und Weiß.
Erstellt mit Dall-E
Verlängerte Rabattaktionen können Händler:innen teuer zu stehen kommen. Die Wettbewerbszentrale mahnt einen Möbelhändler ab.


Wer mit Rabattaktionen wirbt, legt meistens einen Aktionszeitraum fest. Dieser darf nicht einfach so immer wieder verlängert werden. Geschieht dies doch, können Händler:innen wegen Irreführung abgestraft werden. Das zeigt auch eine aktuelle Abmahnung der Wettbewerbszentrale.

Rabattaktion eines Möbelhändlers

Beanstandet wurde die Werbung eines in Polen ansässigen Möbelhändlers, der wiederholt mit Rabattaktionen warb. Der „Black-Friday-Sale“ bot ursprünglich 40 Prozent Rabatt bis zum 19. November, unterstützt von einem Countdown. Trotz eines ausdrücklichen Endtermins, wurde das identische Angebot bis zum 24. November verlängert. Eine ähnliche Aktion mit 37 Prozent Nachlass hatte bereits bis zum 12. November bestanden.

Verbrauchertäuschung

Die Wettbewerbszentrale kritisiert dieses Vorgehen als Irreführung der Verbraucher:innen. Die behauptete zeitliche Begrenzung des Rabattes verleitet Konsument:innen zu möglicherweise übereilten Kaufentscheidungen, obwohl keine echte Frist besteht. Hätten die Verbraucher:innen gewusst, dass der Aktionszeitraum verlängert wird, hätten sie ihre Kaufentscheidungen möglicherweise anders getroffen.

Auch für den fairen Wettbewerb ist diese Werbeaktion schädlich: Werbung mit Rabatten zieht in der Regel hohe Aufmerksamkeit von Interessierten an. Wenn die Kundschaft durch irreführende Angebote zum Kauf verleitet wird, führt dies zu Wettbewerbsverzerrungen. Dabei profitieren täuschende Anbieter:innen, während die Angebote der rechtstreuen Konkurrent:innen unbeachtet bleiben.

Praxistipp: Transparent und ehrlich bleiben

Das Einhalten von beworbenen Aktionszeiträumen ist essenziell, um Vertrauen bei den Verbraucher:innen zu bewahren und rechtliche Konsequenzen zu vermeiden. Die von der Wettbewerbszentrale herausgestellte Abmahnung verdeutlicht die Risiken, die mit der irreführenden Verlängerung von Rabattaktionen verbunden sind. Online-Händler:innen sollten daher darauf achten, die angegebenen Rabattzeiträume präzise einzuhalten. Ist eine Verlängerung geplant, muss diese klar und transparent kommuniziert werden, um Verbrauchertäuschung und damit verbundene Wettbewerbsverzerrungen zu vermeiden.
 

Veröffentlicht: 11.12.2024
img Letzte Aktualisierung: 11.12.2024
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Sandra May

Sandra May

Expertin für IT- und Strafrecht

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