Kaum ein Thema treibt Online-Händlern so zuverlässig den Puls hoch wie die Systembeteiligungspflicht, resultierend aus dem Verpackungsgesetz. Bürokratisch, teuer, unklar. Fest steht: Die Verpackungslizenzierung nervt viele Betroffene – aber sie ist Pflicht. Ein aktueller Fall der Zentralen Stelle Verpackungsregister (ZSVR) belegt, wie schnell aus einem vergessenen Detail ein existenzbedrohender Kostenfaktor wird. Zwei Millionen Euro Nachzahlung kam auf eine Versandapotheke zu – wegen eines Versäumnisses, das viele Online-Händler unterschätzen.

Verpackungsgesetz: Unbeliebt – aber unerlässlich

Versandverpackungen – von Kartons über Klebeband bis zur Luftpolsterfolie – gelten als systembeteiligungspflichtig, wenn sie beim Endverbraucher anfallen. Wer sie in Verkehr bringt, ist verantwortlich und muss über eine Kostenbeteiligung für deren Entsorgung und Verwertung sorgen. Eine bloße LUCID-Registrierung reicht nicht aus – es braucht aktive Beteiligungsverträge und jährliche Mengenmeldungen sowie Vollständigkeitserklärungen.

Versandapotheke muss Millionen nachzahlen

Eine große Versandapotheke mit Sitz im Ausland hatte sich zwar im Verpackungsregister LUCID eingetragen, unterließ jedoch über Jahre hinweg die gesetzlich vorgeschriebene Beteiligung ihrer Versandverpackungen an einem dualen System. Das Resultat: Aufgrund der in diesem Fall vorliegenden hohen Verpackungsmengen und dem Zeitraum, über welchen sich das Unternehmen nicht rechtskonform verhalten hat (fünf Jahre), haben sich Nachbeteiligungskosten in Höhe von mindestens zwei Millionen Euro ergeben.

Erst 2023, nach einem Hinweis der ZSVR, holte die Versandapotheke ihre Verpflichtungen nach. Das Problem: Nachbeteiligungen sind meist teurer als eine fristgerechte Lizenzierung – von Imageschäden ganz zu schweigen. Auch wenn das Thema Verpackungspflichten mühsam ist: Es lohnt sich, einmal genau hinzuschauen.

Besser früh als teuer

Zwei Millionen Euro Nachzahlung sind sicher nicht die Regel – dieser Fall ist in seiner Dimension außergewöhnlich. Und doch macht er deutlich, wie ernst das Thema ist. Wer im Online-Handel Verpackungen nutzt, sollte sich seiner Pflichten bewusst sein – und diese aktiv und fristgerecht erfüllen. Denn auch kleinere Versäumnisse können teuer werden. Lieber einmal zu viel prüfen, als am Ende zahlen. Wie sich die Situation mit der nächsten Novelle, der Verpackungsverordnung (PPWR), entwickeln wird, bleibt abzuwarten.