Der Rechtsstreit zwischen der Wettbewerbszentrale und der Plattform Etsy ist ohne Urteil beendet worden – die Klage wurde zurückgezogen. Für viele Händler, die im Alltag mit der ständigen Sorge vor Abmahnungen leben, klingt das zunächst wie eine gute Nachricht. Doch die Realität bleibt komplex. Wir ordnen die Lage noch einmal ein.
Worum ging es im Verfahren?
Die Wettbewerbszentrale hatte gegen Etsy geklagt, weil auf der Plattform nach ihrer Ansicht grundlegende gesetzliche Pflichtinformationen fehlten. Es ging dabei nicht um einzelne Händlerprofile, sondern um ein strukturelles Problem: Anbieter auf Etsy hatten kein ordentliches Impressum, keine klaren Kontaktdaten, keine Angabe zum Sitz – wichtige Informationen, die Verbrauchern zeigen sollen, mit wem sie eigentlich einen Vertrag schließen.
Im Fokus stand dabei Artikel 30 des Digital Services Act (DSA) – einer EU-Verordnung, die Plattformen stärker in die Pflicht nimmt. Laut DSA müssen Online-Plattformen bestimmte Informationen über gewerbliche Anbieter öffentlich machen, um Transparenz und Verbraucherschutz zu gewährleisten.
Warum wurde die Klage zurückgezogen?
In der mündlichen Verhandlung deutete das zuständige Gericht an, dass es Artikel 30 DSA noch nicht für anwendbar hält – jedenfalls nicht zum Zeitpunkt der Klageeinreichung. Hintergrund ist eine Übergangsfrist: Die entsprechenden Vorschriften gelten nach Auffassung des Gerichts erst seit Februar 2025 unmittelbar.
Die Wettbewerbszentrale zog daraufhin ihre Klage zurück. Eine inhaltliche Entscheidung über die eigentliche Streitfrage – also ob Etsy gegen geltende Pflichten verstößt – gab es damit nicht. Juristisch gesehen ist das kein Urteil zulasten der Wettbewerbszentrale, aber eben auch kein Erfolg. Für Beobachter war das also eher ein strategischer Rückzug als ein inhaltliches Einknicken.
Was heißt das für Händler?
Wer nun hofft, dass damit auch das Abmahnrisiko für Online-Händler sinkt, irrt leider. Denn auch wenn Plattformen wie Etsy nicht sofort zur Rechenschaft gezogen werden können, heißt das nicht, dass Händler damit aus dem Schneider sind. Im Gegenteil: Wer auf einer Plattform verkauft, trägt weiterhin selbst die Verantwortung, dass rechtliche Pflichtangaben stimmen – etwa zum Impressum, zur Anbieterkennzeichnung oder zur Widerrufsbelehrung.
Fehlen diese Angaben oder sind sie unvollständig, kann weiterhin eine direkte Abmahnung drohen – unabhängig davon, ob die Plattform parallel für die fehlende Unterstützung zur Verantwortung gezogen wird. Das Risiko tragen also die Händler weiterhin selbst, auch wenn sie technisch oder gestalterisch gar nicht alles beeinflussen können, was auf der Plattform sichtbar ist.
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