Onlinemarktplätze müssen härter durchgreifen

Veröffentlicht: 06.03.2013 | Geschrieben von: Redaktion | Letzte Aktualisierung: 06.03.2013

In dem seit 2009 laufenden Rechtsstreit über Verstöße gegen das Markenrecht zwischen L’Oreal und Ebay hatte sich der britische High Court an den Europäischen Gerichtshof in Luxemburg gewandt. Die Richter des EuGH gaben nun in einer Stellungnahme eine Handlungsempfehlung:

Handelsplattformen wie z. B. Ebay sollen zukünftig mehr Verantwortung für den Markenschutz übernehmen. Das heißt, jede Handelsplattform ist verpflichtet, "wirksame, verhältnismäßige und abschreckende" Maßnahmen zu ergreifen, um den Markenrechtsverletzungen ihrer Nutzer einen Riegel vorzuschieben. Außerdem sollten die Betreiber bereits präventiv gegen Markenrechtsverstöße vorgehen. Agiert ein Betreiber nachweislich zu nachlässig in der Prüfung der Angebote seines Onlinemarktplatzes, dürfen nationale Gerichte zukünftig mahnen. Weiterhin kommentiert der EuGH aber auch: Konkrete Warenrechtsverletzungsfälle kann der Betreiber nur ahnden, wenn er auch wirklich Kenntnis darüber besitzt.

L’Oreal hatte Ebay vorgeworfen, mit automatisiert geschalteten Werbeanzeigen, die Nutzer von Suchmaschinen bei der Eingabe bestimmter Schlüsselwörter zu entsprechenden Verkaufsangeboten zu locken, die sich dann als Produktfälschungen und unverkäufliche Warenproben entpuppten. Der britische High Court – vor dem der Rechtsstreit ausgetragen wird – muss nun anhand dieser Handlungsempfehlung des EuGH entscheiden.

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