Verkäufer muss Schadensersatz für unberechtigt abgebrochene eBay-Auktion zahlen

Veröffentlicht: 07.11.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 07.11.2014

Bricht ein Verkäufer seine eBay-Auktion entgegen der eBay-Grundsätze ab, schuldet er demjenigen Schadensersatz, der zum Zeitpunkt des Abbruchs Höchstbietender war. Das kann auch dann gelten, wenn sich der Höchstbietende als "Abbruchjäger" an der eBay-Auktion beteiligt haben sollte. Das hat der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm am 30.10.2014 entschieden (Az.: 28 U 199/13).

Gabelstapler Münzen

(Bildquelle fork lift with coins : LokoMotiv via Shutterstock)

Händler verkaufte Ware anderweitig weiter und brach Auktion ab

Zu dem Rechtsstreit kam es, weil eine Verkäuferin eine Auktion für einen gebrauchten Gabelstapler mit einem Startpreis von 1 Euro auf der Handelsplattform eBay einstellte. Auch ein Kaufinteressent bot für den Gabelstapler. Zwischenzeitlich hatte die Verkäuferin den Gabelstapler für 5.355 Euro anderweitig veräußert, weshalb sie die noch laufende Auktion abbrechen musste. Zu diesem Zeitpunkt war der vor dem OLG Hamm klagende Bieter mit einem Betrag von 301 Euro Höchstbietender.

Wegen der Nichterfüllung des nach seiner Auffassung mit der Verkäuferin abgeschlossenen Kaufvertrages hat dieser von ihr Schadensersatz verlangt. Die Verkäuferin beruft sich hingegen darauf, dass es sich bei dem Kunden um einen sog. „Abbruchjäger“ gehandelt habe, der sich systematisch an eBay-Auktionen beteilige, um gegebenenfalls Schadensersatzansprüche zu realisieren.

Schadensersatzklage erfolgreich

Vor Gericht hatte der Käufer mit seiner Klage Erfolg. Nachdem die Verkäuferin den Kaufvertrag nicht erfüllt hat, sprach der 28. Zivilsenat des Oberlandesgerichts Hamm dem Käufer Schadensersatz in Höhe des Wertes des Gabelstaplers (5.054 Euro) zu.

Rechtsgültiger Kaufvertrag geschlossen

Zwischen den Parteien sei ein Kaufvertrag zustande gekommen, der die Verkäuferin verpflichte, dem Käufer den von ihr angebotenen Gabelstapler gegen Zahlung von 301 Euro zu liefern.

Es sei auch nicht anzunehmen, dass der Käufer sein Kaufangebot nur zum Schein oder zum Scherz abgegeben habe. Jeder Teilnehmer einer eBay-Auktion werde vor der Abgabe eines Gebots darauf hingewiesen, dass dieses Gebot verbindlich sei und zum Abschluss eines Kaufvertrages führen könne. Das spreche für die Verbindlichkeit der mit einem Angebot abgegebenen Erklärung.

Selbst wenn man dem Kläger unterstellen wolle, dass er sich als so genannter "Abbuchjäger" systematisch an eBay-Auktionen beteilige, setze auch ein solches Vorhaben gerade voraus, dass das jeweilige Höchstgebot bindend abgegeben werden solle.

eBay-Grundsätze: anderweitiger Weiterverkauf kein Abbruchgrund

Gebote bzw. laufende Auktionen dürften nur aus berechtigten, in den eBay-Bestimmungen geregelten Gründen, gestrichen werden. Nach diesen Bestimmungen berechtige allein der Wunsch eines Verkäufers, den angebotenen Gegenstand während der laufenden Auktion losgelöst von eBay anderweitig zu veräußern, nicht zur Rücknahme des eBay-Angebots, wenn für dieses bereits Gebote abgegeben seien.

Die Verkäuferin habe nach den eBay-Grundsätzen daher gerade kein Recht zum Widerruf ihres Angebots gehabt.

Rechtsprechung

Das vorzeitige Beenden einer eBay-Auktion kann zulässig sein, wenn der jeweilige Artikel während einer laufenden Auktion beschädigt wird. Das hat das Amtsgericht Krefeld mit Urteil vom 07.06.2013 (Az.: 5 C 352/12) entschieden.

Der Abbruch einer eBay-Auktion wegen eines Fehlers bei der Mindestpreisangabe begründet bei einem vorhandenen Gebot noch keinen wirksamen Vertragsschluss. Grund: das Angebot konnte nach den eBay-Bedingungen zurückgezogen werden. Das hat das Oberlandesgericht Hamm am 04.11.2013 entschieden (Az.: 2 U 94/13). Wir haben hier darüber berichtet.

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