Update: "Willste? Kriegste!“: PayPal muss 500 Euro aus Gewinnspielzusage zahlen

Veröffentlicht: 09.12.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.06.2022

Mitte 2013 versendete PayPal eine E-Mail mit einer freudigen Nachricht an zahlreiche Nutzer. In dieser Mail teilte PayPal mit, dass der jeweilige Empfänger 500 Euro gewonnen hat. Die meisten Empfänger dürften diese Mail unbeachtet bzw. als SPAM-Mail eingestuft in den virtuellen Papierkorb geworfen haben. Nicht so ein Empfänger, der die Zahlung der 500 Euro aus der Gewinnzusage vor dem Amtsgereicht Jena tatsächlich einklagte. Update: Kurz nachdem der Kunde einen Sieg vor Gericht erringen konnte, zog er völlig unerwartet die Klage zurück. Die Branche spekuliert, ob dabei PayPal nicht vielleicht seine Finger im Spiel hatte.

Geldregen

Bildquelle: Geldregen: © Photobank galleryShutterstock.com

Versehen führte zu massenhafter Versendung

"Herzlichen Glückwunsch, Sie gehören zu den glücklichen Gewinnern!" hieß der E-Mail-Text, den im Juni 2013 viele PayPal-Nutzer erhalten haben. Ihnen wurde in der Mail außerdem angekündigt, dass die versprochenen 500 Euro schon im PayPal-Konto des jeweiligen Nutzers bereit liegen. Die massenweise versendete E-Mail sollte jedoch nur an die tatsächlichen Gewinner gehen, statt an alle Empfänger des E-Mail-Newsletters. Schuld an dem Irrtum war ein Versehen des Dienstleisters, der mit der Versendung beauftragt war.

PayPal erklärt Anfechtung der Gewinnspielzusage

Als PayPal das Missgeschick auffiel, erklärte das Unternehmen sofort, dass es an diese E-Mail nicht gebunden sein will. Es habe sich um ein Versehen gehandelt. Vor dem Amtsgericht Jena konnte PayPal damit aber nicht überzeugen. Das Gericht ist der Auffassung, dass es rechtlich nicht möglich ist, sich im Nachhinein wieder von einer Gewinnspielzusage zu lösen, auch wenn die E-Mails nur aus Versehen versendet wurden. PayPal muss die 500 Euro auszahlen (Urteil vom 14.05.2014, Az. 26 C 871/13).

Verpflichtung zur Zahlung bei echten Gewinnspielzusagen

Das Bürgerliche Gesetzbuch regelt zu dieser Problematik, dass ein Unternehmer, der Gewinnzusagen an Verbraucher sendet und durch die Gestaltung dieser Zusendungen den Eindruck erweckt, dass der Verbraucher einen Preis gewonnen hat, dem Verbraucher diesen Preis auch leisten muss. Andernfalls könnte es sich jedes Unternehmen, das derartige Gewinner-Mails versendet (auch wenn sie ursprünglich einen ernst gemeinten Hintergrund haben) später wieder anders überlegen und die Gewinnerzusage wieder zurück nehmen.

Urteil nicht rechtskräftig

Allen Lesern, die aufgrund des Urteils auch mit einem warmen Geldregen vor Weihnachten liebäugeln, sei leider gesagt: Das Urteil des Amtsgerichts ist noch nicht rechtkräftig und geht in die zweite Runde. Generell ist sich die Rechtsprechung nicht einig, ob Gewinnspielzusagen angefochten werden können. Ein Gerichtsverfahren wäre zum aktuellen Zeitpunkt daher sehr ungewiss...

Update: Nutzer zieht Klage zurück

Es war ein Sieg für den „kleinen Mann“, der letztendlich nicht ausgekostet wurde. Der Nutzer, der kürzlich gegen PayPal vor Gericht gezogen ist und auch noch gewann, hat nach Informationen von Golem seine Klage unerwartet zurückgezogen:

„In Tausenden Gerichtsverfahren habe ich einen solchen Fall noch nicht erlebt. Wenn dem so sein sollte, dann hat Paypal vermutlich entweder Geld an den Kläger gezahlt oder eine andere Gegenleistung erbracht, damit das Urteil nicht rechtskräftig wird“, wird hier der Kölner IT-Anwalt Christian Solmecke zitiert. Letztlich könne man über die Beweggründe jedoch nur spekulieren.

Indem die Klage zurückgezogen wurde, ist das gefällte Gerichtsurteil aufgehoben und das Verfahren mittlerweile beendet.  

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.