Ebay-Auktionen: Vorgetäuschtes Mitbieten führt zu Schadensersatz-Ansprüchen

Veröffentlicht: 01.07.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 02.07.2015

Auktionen bei Ebay sind für Online-Händler riskant. Erreicht das Produkt nicht den gewünschten Verkaufspreis, können Händler erhebliche Verluste einfahren. Vorgetäuschtes Mitbieten ist da ein beliebtes Mittel, um den Preis in die Höhe zu treiben. Legal ist es jedoch nicht.

Auto unter dem Hammer

(Bildquelle Auto unter dem Hammer: Levent Konuk via Shutterstock)

So oder so ähnlich geschieht es des Öfteren bei Ebay: Bei laufenden Auktionen werden fleißig Gebote abgegeben und der Endpreis erhöht sich Stück für Stück. Versteckt sich dahinter ein Schwindel und werden Auktionspreise durch vorgetäuschte Gebote in die Höhe getrieben, kann es für den Händler aber richtig teuer werden: In einem aktuellen Urteil kam ein Bieter dem Verkäufer auf die Schliche, der Verkäufer hat nach anfänglichem Bestreiten zugegeben, ein weiteres Mitgliedskonto zu unterhalten und darunter auch zu bieten. Eine Klage eines Bieters auf Schadensersatz war die Folge.

Vor dem Oberlandesgericht Stuttgart bekam der Bieter in diesem Fall aber keinen Anspruch auf Schadensersatz zugesprochen (Urteil vom 14.04.2015, Az.: 12 U 153/14). Glück im Unglück für den Händler, denn dem potentiellen Käufer ist letztendlich kein Schaden entstanden, den er vom Verkäufer verlangen kann.

Generell machte das Gericht jedoch klar, dass in Fällen des vorgetäuschten Mitbietens eine Schadensersatzpflicht des Verkäufers entstehen kann, wenn dem potenziellen Käufer durch die Schummelei ein Schaden entstanden ist. Der Anbieter in einer Ebay-Auktion ist nach einer Preismanipulation zum Ersatz des Schadens verpflichtet, der in der Differenz des Verkehrswertes zum (fiktiven) Kaufpreis des Artikels besteht.

Kommentare  

#1 Bieter 2015-07-02 08:56
Und wie kann der Bieter dies nachweisen?
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