Kein „bekömmliches“ Bier mehr? – Werbung mit gesundheitsbezogenen Aussagen

Veröffentlicht: 26.08.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.08.2015

Pro-Kopf wurden in Deutschland im vergangenen Jahr durchschnittlich rund 106,9 Liter konsumiert. Damit belegt Deutschland im europäischen Vergleich Platz 2 hinter Tschechien. Umso besser ist es, wenn Bier bekömmlich ist, denn: Was gut für den Körper und die Gesundheit ist, verkauft sich auch gut.

Bier

(Bildquelle Feierabendbier: Deborah Kolb via Shutterstock)

Ist die Werbeaussage „bekömmlich“ in Bezug auf das von einer Brauerei angebotene Bier zulässig oder nicht? Darum dreht(e) sich ein aktueller Rechtsstreit zwischen einem Verband zur Förderung gewerblicher Interessen und einer oberschwäbischen Brauerei. Der Verband ist der Auffassung, dass die Werbeaussage die Gefahren des Trinkens von Alkohol verschweigt. Das gestern vom Landgericht Ravensburg verkündete Urteil brachte für alle Bierfans entsprechende Ernüchterung: Der Brauerei wurde untersagt, ihr Bier weiterhin mit dem Wort „bekömmlich“ zu bewerben.

Hintergrund für den Rechtsstreit war der Verstoß der Werbeaussage „bekömmlich“ gegen eine europäische Verordnung, welche gesundheitsbezogene Angaben zu Bier mit einem Alkoholgehalt von über 1,2 Vol.-% verbietet. Es reicht nach diesen Vorschriften für einen Verstoß schon aus, wenn ein Zusammenhang des Lebensmittels mit der Gesundheit „suggeriert oder auch nur mittelbar zum Ausdruck gebracht“ werde.

Das Wort „bekömmlich“ bringe in Zusammenhang mit der Werbung für Bier die Verträglichkeit für den Körper und seine Funktionen zum Ausdruck. Ein solcher Gesundheitsbezug sei aber gerade nicht statthaft. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Fazit

„...Aktiviert Ihren Stoffwechsel...“, „...reduziert Falten...“, „…schützt vor Erkältung...“: Kaum ein Produkt kommt heute noch ohne diese und andere unwiderstehliche Werbeaussagen aus, die dem Kunden das Produkt schmackhaft machen sollen. Wie so oft macht auch hier der Gesetzgeber vielen kreativen Marketingstrategien einen Strich durch die Rechnung, denn zahlreiche deutsche und europäische Vorschriften schränken die Werbung stark ein.

Egal ob bekömmlich oder nicht: Den Biergenuss lassen sich die Deutschen auch von den Gerichten nicht verbieten.

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