Pauschale Befreiung von Fehlern im Online-Shop

Veröffentlicht: 17.09.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 23.09.2015

In gedruckten Erzeugnissen (z.B. Produktkatalogen) müssen Händler das Recht haben, auf mögliche Irrtümer hinzuweisen, die bei der Abfassung des Angebotes entstehen und nach dem Druck nicht ohne Weiteres wieder korrigiert werden können. Im Online-Handel sieht die Situation jedoch etwas anders aus, denn hier können Fehler schnell und unkompliziert berichtigt werden.

Urteil

(Bildquelle Urteil: Maxx-Studio via Shutterstock)

Von Online-Händlern wird aufgrund der ihnen zur Verfügung stehenden technischen Möglichkeiten erwartet, dass Fehler in der Preisdarstellung oder Artikelbeschreibung binnen kürzester Zeit korrigiert werden. Dennoch greifen viele Online-Händler auf Hinweise wie „Irrtümer, Druckfehler und Preisänderungen vorbehalten“ zurück, um sich von eingeschlichenen Fehlern wieder zu befreien. Auch der Hinweis „Bei aller Sorgfalt unterläuft auch uns einmal ein Fehler. Deshalb gilt, dass wir uns bei Irrtümern, unvertretbaren Preis- und Produktänderungen, sowie Lieferengpässen unserer Vorlieferanten als Auslieferung Ihres Auftrags vorbehalten“ ist nicht zulässig. Das Kammergericht Berlin entschied beispielsweise, dass die Klausel "Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe, und/oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten" in den AGB eines Händlers wettbewerbswidrig sei (Beschluss vom 09.11.2007, Az.: 5 W 304/07).

Eine weitere ähnliche Klausel wurde Anfang des Monats vom Landgericht Arnsberg bewertet. Der Hinweis "Inhalt des Onlineangebotes: Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen." ist in den AGB eines Online-Shops nicht zulässig (Urteil vom 03.09.2015, Az.: I-8 O 63/15). Die Klausel verstößt unter anderem gegen das Transparenzgebot.

Fazit

Hinweise wie „Der Autor übernimmt keinerlei Gewähr für die Aktualität, Korrektheit, Vollständigkeit oder Qualität der bereitgestellten Informationen." oder inhaltlich vergleichbare Formulierungen sollten daher aus dem Online-Shop entfernt werden, da sie die Gefahr einer Abmahnung bergen.

 

Schreiben Sie einen Kommentar

Newsletter
Abonnieren
Bleibe stets informiert mit unserem Newsletter.