Rechtsanwaltskosten: Wann ist Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich?

Veröffentlicht: 25.11.2015 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.11.2015

Rechtliche Streitigkeiten können sehr nervenaufreibend sein. Befindet man sich dazu noch in einem Gebiet, in dem man ohne fachkundige und durchsetzungsstarke Hilfe nicht weiter weiß, suchen die meisten Hilfe bei einem Rechtsanwalt. Die Kosten können hierfür abhängig vom Streitwert schnell schwindelerregend hoch werden. Umso mehr interessiert es die betroffenen Schuldner, ob sie die entstandenen Kosten des Rechtsanwaltes ebenfalls tragen müssen.

 Rechtsanwalt

(Bildquelle Jurist: EmiliaUngur via Shutterstock)

Rechtsanwaltskosten zu erstatten, wenn Einschaltung des Rechtsanwaltes erforderlich und zweckmäßig

Kosten für einen Rechtsanwalt sind – zumindest aus objektiver Sicht – sehr hoch. Aus diesem Grund sehen Adressaten eines Rechtsanwaltsschreibens etwas genauer hin und hinterfragen die verlangten Kosten. War die Beauftragung des Rechtsanwaltes überhaupt erforderlich? Hätte man die "Angelegenheit" nicht anders klären können? Und stehen die hierfür verlangten Rechtsanwaltskosten noch in einem Verhältnis zur eigentlichen Hauptforderung (z. B. eine offene Rückerstattung des Kaufpreises)?

Es ist so, dass nicht alle durch das Schadensereignis verursachten Rechtsanwaltskosten zu ersetzen sind, sondern nur solche, die aus Sicht des Geschädigten zur Wahrnehmung seiner Rechte erforderlich und zweckmäßig waren. Es kommt also darauf an, wie sich die voraussichtliche Abwicklung des Schadensfalls aus der Sicht des Geschädigten darstellt. Soweit die Theorie.

In vielen Fällen werden Online-Händler argumentieren, dass sich die andere Partei (z.B. ein Kunde) vorschnell einen Rechtsanwalt gesucht hat und die Sache beispielsweise auch ohne juristische Hilfe hätte geklärt werden können.

Ein Schadensfall, bei dem die Beauftragung eines Rechtsanwaltes notwendig war, soll nach einem aktuellen Urteil des Bundesgerichtshofes bereits dann vorliegen, wenn der Schuldner einer Entgeltforderung in Zahlungsverzug gerät (Urteil vom 17.09.2015 - IX ZR 280/14). Zur Beitreibung einer solchen Forderung sei dann regelmäßig selbst in einfach gelagerten Fällen die Beauftragung eines Rechtsanwalts erforderlich und zweckmäßig. Die Folge ist, dass die Rechtsanwaltskosten vom Schuldner zu erstatten sind.

Eine Verzögerung der Erfüllung seiner Forderung müsse der Gläubiger nicht hinnehmen. Vielmehr könne er seinem Anspruch auf Zahlung der offenen Forderung durch Einschaltung eines Rechtsanwalts Nachdruck verleihen.

Jeder Fall anders

Wie so oft, ist dies keine pauschale Antwort für alle in der Praxis auftretenden Fälle. In einem 2011 entschiedenen Fall berechtigte die verspätete Auszahlung einer Versicherungssumme nicht die sofortige Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes (vgl. Amtsgericht München, Urteil vom 15.07.11, Az.: 133 C 7736/11). Es wäre der Empfängerin der Versicherungssumme angesichts des überschaubaren Sachverhalts ohne Weiteres möglich gewesen, sich zunächst selbst an die Versicherung zu wenden und telefonisch die Auszahlung der Versicherungssumme zu monieren. Zugleich hätte bei diesem Anruf auch darauf hingewiesen werden können, dass die Auszahlung dringlich sei und bei Nichtzahlung ein Anwalt eingeschaltet werde.

 

Kommentare  

#1 Paul Kersten 2021-05-14 12:19
Vielen Dank für den tollen Beitrag. Sie haben vollkommen recht, rechtliche Streitigkeiten können sehr nervenaufreiben d sein. Ich denke auch, befindet man sich dazu noch in einem Gebiet, in dem man ohne fachkundige und durchsetzungsst arke Hilfe nicht weiter weiß, sucht man meistens Hilfe bei einem Rechtsanwalt. Da auch ich mich gerade in einem rechtlichen Konflikt befinde, möchte ich genau dies tun. Ich suche also einen Anwalt im Bezirk Gmunden, der mir weiterhelfen kann.
Online habe ich bereits folgende Website entdeckt: [Link von der Redaktion aufgrund der Netiquette zu werblichen Inhalten entfernt]
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