Ebooks (doch) keine Bücher? 19 % Mehrwertsteuer für Ebooks

Veröffentlicht: 15.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.02.2016

Erst kürzlich wurde ein neues Gesetz beschlossen, nach welchem auch Ebooks als reguläre Bücher unter die in Deutschland geltende Buchpreisbindung fallen sollen und deren Preise nicht mehr nach Belieben von Händlern festgesetzt werden können. Aus steuerrechtlicher Sicht sollen Ebooks „normalen“ Büchern jedoch nicht gleich gestellt sein.

Ebook

(Bildquelle Ebook : GaudiLab via Shutterstock)

Das Bundeskabinett hat vergangene Woche einen Entwurf zur Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes beschlossen. Durch die Änderung des Buchpreisbindungsgesetzes wird die bislang nur für gedruckte Bücher geltende Buchpreisbindung ausdrücklich auch auf elektronische Bücher ausgeweitet. Ebooks werden – wenn auch digital – auf eine Stufe mit „normal“ gedruckten Büchern gehoben.

„Online-Ausleihe“ mit Ebooks unterfällt Regelsteuersatz

Aus steuerrechtlicher Sicht sollen Ebooks jedoch keines Falls mit gedruckten Büchern gleich gesetzt werden. Der Bundesfinanzhof hat in einer in der vergangenen Woche veröffentlichten Entscheidung geurteilt, dass Ebooks umsatzsteuerrechtlich keine Bücher sind (Urteil vom 3. Dezember 2015, Az.: V R 43/13). Der für Bücher in Deutschland geltende vergünstigte Steuersatz von 7 Prozent sei auf Ebooks nicht anzuwenden.

Zwar ist auf die Vermietung von Büchern der ermäßigte Steuersatz anzuwenden. Digitale Sprechwerke sind aber keine Bücher. Eine Steuersatzermäßigung für elektronisch erbrachte Dienstleistungen, wie das Überlassen oder die Vermietung digitalisierter Bücher sei nach europäischem Recht ausdrücklich ausgeschlossen. Handelt es sich um eine "elektronisch erbrachte Dienstleistung", müssen vielmehr die regelmäßigen 19 Prozent Mehrwertsteuer erhoben und abgeführt werden.

Mehrwertsteuersatz beim Verkauf von Ebooks ungeklärt

Der vom Bundesfinanzhof entschiedene Streitfall betraf die sog. „Online-Ausleihe“ von Ebooks, die von zahlreichen Bibliotheken seit Jahren genutzt wird. Bibliotheksnutzer können hierüber Ebooks über das Internet abrufen und auf gewisse Zeit nutzen.

„Auf der Grundlage des BFH-Urteils dürfte davon auszugehen sein, dass auch die Lieferung von E-Books dem Regelsteuersatz unterliegt. Im konkreten Streitfall hatte der BFH hierüber allerdings nicht zu entscheiden.“, so der ausdrückliche Hinweis in der Pressemitteilung des Bundesfinanzhofes vom 10. Februar. Es bleibt also spannend, wie es hinsichtlich der Höhe der Mehrwertsteuer beim Verkauf von Ebooks weitergeht.

Gleichbehandlung erst mit Änderung des europäischen Mehrwertsteuerrechts

Eine ausdrückliche Ausweitung der Steuersatzermäßigung ist von der Regierung auch für Ebooks, Epaper und andere elektronische Informationsmedien geplant. Dies erfordert allerdings eine Änderung im europäischen Mehrwertsteuerrecht, zu der es noch nicht gekommen ist.

 

Kommentare  

#2 Redaktion 2016-02-24 15:46
Hallo Interessierter,

Hierzu liegen uns derzeit leider keine näheren Informationen vor. Wir werden das Thema aber weiter beobachten.

Viele Grüße
Die Redaktion
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#1 Ein Interessierter 2016-02-23 16:56
Hier lese ich, dass es mit der verminderten Mehrwertsteuer auf eBooks voraussichtlich 2016 zu rechnen ist: lesen.net/.../...
Gibt es denn keine neuen Infos darüber?
Wann könnte man mit einer Änderung im europäischen Mehrwertsteuerr echt rechnen?
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