Ebay-Verkäufer: Für Erstattung einer Fehlüberweisung von Bank verklagt

Veröffentlicht: 22.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 03.03.2016

Zunächst einmal dürfte jeder Kontoinhaber erfreut sein, wenn er anstatt eines Kaufpreises von 25,00 Euro auf einmal 2.500,00 Euro erhält. Für seine Bereitschaft, die zu viel überwiesene Summe zu erstatten, wurde der Ebay-Verkäufer jedoch auch noch bestraft. Weil die Überweisung von Computer-Betrügern veranlasst wurde, sah die Bank den Ebay-Händler als Mittäter an.

Mann wird der Geldbeutel geklaut

(Bildquelle Online-Betrug: alphaspirit via Shutterstock)

Irren ist menschlich. Das dachte sich auch ein Ebay-Verkäufer, der statt der fälligen 25 Euro für einen Ebay-Verkauf stattliche 2.500 Euro auf sein Konto überwiesen bekam. Der Student, der lediglich ein Computerspiel verkauft hatte, sah in der deutlich überhöhten Überweisung einen Kommafehler. Auch als er die Nachricht erhielt, dass es sich um ein Versehen handelte, und er den überbezahlten Kaufpreis an eine andere Kontonummer überweisen solle, schöpfte er keinen Verdacht. Er folgte also der Aufforderung und überwies die geforderte Summe, abzüglich einer kleinen Aufwandsentschädigung auf das neue Konto bei der Postbank.

Seine Ehrlichkeit wurde jedoch bestraft. Kurze Zeit später erhielt er Post von der Bank des Käufers. Der ursprüngliche Überweisungsauftrag in Höhe von 2.500 Euro wurde nie autorisiert. Die Überweisung der stattlichen 2.500 Euro hatte ein findiger Krimineller veranlasst, und mit der Betrugsmasche anschließend auf ein Konto bei der Postbank abgezweigt. Aufgedeckt wurde der Schwindel erst, als der Kontoinhaber die horrende Überweisung bemerkt und bei seiner Bank reklamiert hatte.

Commerzbank sieht Schuld beim Online-Händler

Doch damit nicht genug. Die Commerzbank verlangt nun von dem Studenten 2.500 Euro zurück, die diese zuvor aufgrund des Betrugs an ihren eigenen Kunden erstatten musste. Weil er sich einen kriminellen Vertragspartner gesucht habe, solle er auch die Verantwortung für den finanziellen Verlust tragen. Zahlreiche Fragen waren für eine abschließende Entscheidung offen. So die Frage, an wen schlussendlich das Geld überhaupt geflossen sei. Andererseits sahen die Richter die Commerzbank in der Pflicht nachzuweisen, dass die Unterschrift auf dem verhängnisvollen Überweisungsauftrag tatsächlich eine Fälschung war.

Das Landgericht Paderborn hat den Studenten nicht zur Zahlung verurteilt (Az.: 1 S 73/15). Beide Parteien, Bank und Student, schlossen aufgrund der unklaren Beweislage einen Vergleich. Der Paderborner zahlt der Commerzbank 1.250 Euro in Raten, dafür verzichtet das Geldinstitut auf weitere Forderungen. Für den Studenten immer noch ein Fehler, der ihm teuer zu stehen kommt.

Kommentare  

#2 Rainer Kratzer 2016-03-01 04:11
Hallo Nicolas,
man kann sehr wohl den Absender einer Überweisung auch beim Postbankkonto sehen. Wir benutzen schon seit über 20 Jahren verschiedene Postbankkonten. Ich kann im Bankprogramm bei einer erhaltenen Zahlung sofort auf Rücküberweisung klicken und sehe dann auch die Kontodaten des Absenders!
Wir halten es mit Erstattungen grundsätzlich so, dass wir ausschließlich auf dieses Konto erstatten wo das Geld herkam. Und wenn per PayPal bezahlt wurde erstatten wir auch ausschließlich wieder per PayPal zurück.
So kann man diesem Problem sicherlich aus dem Weg gehen.
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#1 Nicolas 2016-02-25 00:55
Mich macht in diesem Zusammenhang die Information "....er den überbezahlten Kaufpreis an eine andere Kontonummer überweisen solle..." stutzig. Ich sehe bei meinem Postgirokonto nicht die Bankverbindung des Zahlungsabsende rs. Wenn ich einen per Banküberweisung an mich gezahlten Betrag komplett oder teilweise erstatten möchte, muss ich deshalb die Bankverbindung erfragen und kann somit keine Abweichung vom Ursprungskonto feststellen.

Zudem wurde der Fall ja gar nicht bis zum Ende untersucht, also z.B. wer denn nun den Rückzahlungsbet rag auf ein deutsches Girokonto erhalten hat, was doch eigentlich im Inland problemlos zu ermitteln sein sollte. Dass der Beklagte dem Vergleich dennoch zugestimmt hat, könnte daran liegen, dass er einfach nur seine Ruhe haben wollte oder aber dass er vielleicht sogar bewusst an einem Betrug beteiligt war.

Wenn man diesen Beitrag so im Raum stehen lässt, was soll bzw. kann das jetzt bei einem Händler für ein Verhalten auslösen? Ich denke es ist eine Ihrer Aufgaben für mehr Rechtssicherhei t und Rechtsverständn is zu sorgen. Mit solchen Berichten ohne ergänzende Erklärung und Empfehlung sorgt man aber eher für Unsicherheit.
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