Urteil: Amazon bekommt Ärger wegen Kontensperrungen

Veröffentlicht: 29.02.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 29.03.2016

Solange die Kunden fleißig bestellen, ist alles in bester Ordnung. Kommt es jedoch bei einem vereinzelten Kundenkonto zu einer übermäßig hohen Rücksendequote, sieht der amerikanische Online-Riese Amazon rot. Das darf jedoch nicht auf Kosten der gekauften digitalen Inhalte gehen, so das Oberlandesgericht Köln.

Kontensperrung
(Bildquelle Kontensperrung: www.BillionPhotos.com via Shutterstock)

Amazon wegen Kontensperrungen aufgefallen

Nicht nur Marketplace-Händler wurden damit konfrontiert: Kontensperrungen bei Amazon. Die Gründe sind vielfältig, manchmal ist der undurchsichtige Verifikationsprozess der Grund, manchmal ein unbegründeter Verstoß gegen Markenrechte. Aber auch Verbraucher können von den rigorosen Kontensperrungen betroffen sein.

Bereits 2013 fiel Amazon neben anderen Unternehmen wie Tchibo durch Kontensperrungen auf. Kundenkonten von zahlreichen Amazon-Kunden wurden kompromisslos und ohne Vorwarnung gesperrt wurden. Als Begründung wurde die „Überschreitung der haushaltsüblichen Anzahl an Retouren“ genannt.

Ob und in welchen Fällen eine Kontensperrung zulässig sein soll, ist bis heute nicht generell rechtlich festgelegt. Zumindest die mit der Kontensperrung einhergehende Wertlosigkeit der gekauften digitalen Inhalte (z.B. Kindle Ebooks oder Musik) ist äußerst fraglich. Wir haben das Problem bereits aufgeworfen.

Gekaufte digitale Inhalte dürfen nicht vorenthalten werden

Auch die Verbraucherzentrale NRW hat diesen Gedanken kurze Zeit später aufgegriffen und Amazon wegen der „rigiden“ und „kundenfeindlichen“ Geschäftspraxis abgemahnt. Amazon hatte die Vorwürfe bis zum Schluss zurückgewiesen, weshalb das Oberlandesgericht Köln nun zeitweilige Klärung herbeiführte.

In einem Urteil aus der vergangenen Woche hat das Oberlandesgericht Köln (Urteil vom 26.02.2016, Az.: OLG Köln 6 U 90/15 - nicht rechtskräftig) ein Machtwort gesprochen. Eine Klausel in den Nutzungsbedingungen, die Amazon bei Verstößen der Kunden gegen Gesetze, Nutzungsbedingungen oder andere Vertragsbedingungen gestattet, "Services auf der Website vorzuenthalten, Mitgliedskonten zu schließen oder Inhalte zu entfernen oder zu verändern" ist nicht zulässig. Die beanstandete Klausel erlaubte Amazon unter anderem, den Zugang zu bereits erworbenen digitalen Inhalten über ihr Konto zu verwehren.

Die Verbraucherzentrale NRW begrüßt das Urteil: „Jeder Händler kann zwar ohne Angabe von Gründen entscheiden, mit wem er Geschäfte macht. Dies darf aber nicht dazu führen, dass Verbraucher in ihren Rechten eingeschränkt werden.“

Musterschreiben der Verbraucherzentrale soll Betroffene unterstützen

Nur wenige betroffene Kunden haben den Mut, sich gegen die Macht (und subjektiv gefühlte Ungerechtigkeit) des US-Riesen Amazon zur Wehr zu setzen. Zu gering scheinen die Chancen auf Erfolge. Die Verbraucherzentrale NRW will betroffene Kunden nun aktiv unterstützen und stellt eigens ein Musterschreiben zur Verfügung. Dieses ist hier abrufbar und soll Amazon aufgrund der aktuellen Rechtsprechung zum Zugang der gekauften digitalen Inhalte bewegen. Ob sich Amazon davon beeindrucken lässt?

Kommentare  

#4 Caroline 2017-04-18 15:19
Ich muss meinen Kommetar noch einmal updaten. Meine Kindlebücher sind wieder gesperrt. Im Grunde hat Amazon Narrenfreiheit in Europa. Trotz Urteil kann Amazon sich alles erlauben. Nach einer Beschwerde bei der Finanzaufsichts behorde in Luxemburg über Amazon von mir wegen Betrug und Diebstahl ist mein Konto wieder gesperrt.
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#3 Max 2016-03-05 14:41
Dieses Thema müsste aus meiner Sicht ja sehr viel "heißer" kommentiert und diskutiert werden. Niemand wagt sich? Sicherlich sind hunderte deutsche Händler bei amazon betroffen. Stöbert man in Foren, finden sich unzählige Betroffene und Beiträge. Aufhebung der Verkaufsberecht igung, Kontosperrung, Guthabensperrun g, Ausweglosigkeit einer Reklamation, Antworten mittels Standardschreib en, luxemburgisches Recht, Richtlinien, Bewertungssyste m, Preisdiktate, Arbeitsbedingun gen, Druck auf Verlage und und und. Es gibt viele Gründe, beim Mega-Versandhän dler als Kunde nicht einzukaufen und als Händler nicht zu verkaufen.
Es gibt aber ganz einfach keine Alternative, oder?
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#2 Hans 2016-03-05 11:46
Seit es Amazon in D gibt wird von " Beschwörungsthe oretikern "
( so wurden sie von Händlern genannt )
gewarnt als Händler seine Produkte auf Amazon anzubieten. Genau so wie die Situation jetzt für die Händler ist, wurde dies voraus gesagt. Wer dem Mitbewerber ( amazon ) seine Herstellerrechn ung überlässt ohne seine EKs zu entfernen braucht nicht zu jammern. Für jeden Händler oder Einzelhändler der seine Produkte ausschließlich nur über das Internet oder noch schlimmer nur über Amazon verkauft,
ist der Niedergang früher oder später in Sicht, zumindest aber für den kleinen Händler.
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#1 Caroline 2016-03-02 14:01
Ich habe gleich mal wieder versucht meine Kindelbücher zurück zu erhalten. Seit Mai 2015 waren die von Amazon geblockt. Die habe ich jetzt wieder, auch wenn ich nie wieder Kunde bei Amazon sein werde, aus Prinzip nicht! Da Amazon kein Rechtsempfinden hat, ist es toll, dass doch mal ein deutsches Gericht so weit vorstößt. Never cheat a customer - leider macht Amazon das. Es wäre so toll, wenn man auch noch mal den MultiChannel Fulfillmentserv ice unter die Lupe nehmen würde. Den stellt Amazon auch ohne Angaben von Gründen fristlos ein und unterschlägt die Beweismittel. Ich habe eine Beschwerde bei der Bafin in Luxemburg eingereicht, jedoch noch keine Rückmeldung. Seit Mai ist meine Ware von 5000 Artikeln bei Amazon unter Verschluß. Ich bin dort Fulfillment Kunde gewesen. Auf der Webseite von Amazon über Fulfillment steht: :"Es gibt keine Lagerbestands-M indestanforderu ngen, Grund- bzw. Abogebühren oder Verträge". Wenn es keine Verträge gibt, darf Amazon die dann fistlos und grundlos kündigen? Leider wird ja so ein großer Unterschied zwischen Privat und Geschäftlich gemacht. Ich komme an meine Ware nicht heran und die Kosten der Auflösung kann man mit Amazon auch nicht besprechen, weil sie jeglichen Kontakt unterbinden (bei 5000 Artikeln wird das keine leichte Aufgabe!). Nicht nur das ich die Ware nicht anderweitig verkaufen kann, mir wird auch immer noch Gebühr vom Konto gebucht, obwohl ich das Lager nicht nutzen, geschweige denn Auflösen kann. Ich bin da in einer Zwickmühle und habe viel Hoffnung das Europa/Luxembur g doch ein Rechtsstaat ist und man auch da eine Regelung findet. Das Ziel von Amazon, welches auf Jeder Email vermerkt ist, wird zum Leidwesen seiner Kunden total verfehlt: Unser Ziel: das kundenfreundlic hste Unternehmen der Welt zu sein. Ihr Feedback hilft uns dabei. Amazon.de. Ich habe eine 25 jährige erfolgreiche Berufliche Laufbahn hinter mir und Amazons fistlose, grundlose Kündigung ist wie Rufmord. Ich bin mir sicher, dass Amazon nachdem ich meine Herstellerrechn ungen meiner interessanten Produkte einreichen musste, sich so einen großen finanziellen Vorleil davon versprochen hat, wenn sie mich als Konkurenten los werden, dass auch ein total zerstörter Kunde dieses finanzielle Ziel rechtfertigt.
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