Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im Oktober 2016

Veröffentlicht: 31.10.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 30.11.2016

Europäischer Gerichtshof und Bundesgerichtshof... zwei Gerichte, deren Urteile und Entscheidungen immensem Einfluss und eine große Tragweite haben. Im Oktober kamen die Meldungen aus Luxemburg und Karlsruhe gefühlt wie am Fließband. Ein Grund mehr, noch einmal auf den Oktober zurückzublicken.

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Bundesgerichtshof: Doppelter Paukenschlag für den Online-Handel

Wie die Retouren-Studie des Händlerbundes zeigt, haben Online-Händler ein schweres Los gezogen. Auch wenn man noch so viel Wohlwollen an den Tag legt; dass Verbraucher oft über das Ziel hinausschießen, hat kein Händler verdient. Der Bundesgerichtshof hat sich nun aber endlich auch auf die Seite der Händler geschlagen und einen Wertersatz für benutzte Produkte bestätigt (Katalysator-Fall). Bei der Frage der Beweisbarkeit in einem Gewährleistungsfall kamen Unternehmer jedoch nicht so gut weg.

Softwarekopien verkaufen? Der EuGH schränkt ein

Zwar hatte der Europäische Gerichtshof den Fall „Weiterverkauf gebrauchter Software“ bereits vor Jahren auf dem Tisch. Der EuGH hat entschieden, dass der Ersterwerber eines Computerprogramms die Software und die damit verbundene Lizenz an einen Zweiterwerber weiterverkaufen kann. Dies setzt allerdings voraus, dass es sich um die Original-CD handelt. Sicherungskopien dürfen daher nicht über die Ladentheke gehen.

Maßnahme gegen Cyberattacken: IP-Adressen dürfen gespeichert werden

Mit zunehmender Digitalisierung steigt auch die Gefahr von Angriffen und Attacken auf sensible Daten von Internet-Usern. IP-Adressen-Speicherung als Abwehrmethode oder Verstoß gegen Datenschutzrechte? Der EuGH hat in seinem Urteil entschieden, dass die Speicherung von Nutzerdaten beim Besuch von Online-Portalen rechtens sein kann. Und zwar dann, wenn ein „berechtigtes Interesse“ vorliegt, beispielsweise zum Schutz vor Hackerangriffen.

Apotheken sehen Rot: EuGH urteilt über Medikamentenpreise

Wer plötzlich krank ist, muss möglichst schnell zum Arzt bzw. in die Apotheke. Ein klarer Nachteil der Online-Apotheken. Doch, wer rechtzeitig vorsorgt, greift wegen der günstigen Preise meist auf die Online-Variante zurück. Ein neues EuGH-Urteil erklärte, dass die deutsche Preisbindung von Medikamenten nicht rechtens ist und damit künftig mehr ausländische Anbieter auf den deutschen Markt strömen dürfen.

Kontaktangaben im Online-Handel

Nach deutschem Recht ist die Telefonnummer immer anzugeben. Jeder Online-Händler hat daher zwingend eine Telefonnummer zu haben. Faxnummer und E-Mail-Adresse sind nach dem Gesetzeswortlaut jedoch nur „gegebenenfalls" zu ergänzen. Wie also mit der Situation umgehen, in der der europäische Richtlinienwortlaut widersprechend ist? Das OLG Köln weiß mehr: Die zusätzliche Angabe einer Telefon- oder Fax-Nummer ist dann nicht extra notwendig (Urteil vom 08.07.2016, Az.: 6 U 180/15). 

Abmahnmonitor im Oktober

Ein Monatsrückblick ohne Abmahnungen? Undenkbar! Daher auch für diesen Monat der Rückblick auf die aktuellsten, wichtigsten, gravierendsten und kuriosesten Abmahnungen: Alle Rolling Stones Fans müssen jetzt ganz tapfer sein – das bekannte Mund-Logo ist und bleibt geschützt. Wer es ohne Erlaubnis verwendet, kann dafür bestraft werden. Auch bei den Carrybags der Firma Reisenthel sollten Händler unbedingt aufs Original setzen. Wer das Design des Einkaufskorbs kopiert oder den Namen „Carrybag“ verwendet, muss der Abmahngefahr ins Auge sehen. Beim IDO Verband läuft alles wie gehabt. Im Oktober kamen häufiger Beanstandungen des „versicherten Versandes“ dazu. Immer wieder gern genommen: fehlende Informationspflichten (z. B. Link zur OS-Plattform) oder Verstöße gegen die Jugendschutzvorschriften.

Nach seiner Abmahnung lenkte Pokémon Go immerhin ein.

Neue Gesetze und Verordnungen

Wer liest eigentlich AGB? Wohl kaum jemand, außer den Abmahnern, die dennoch beim Fehlen der kleinsten Kleinigkeit das Abmahnschreiben versenden. Weil sie außer einer Abmahngefahr für Verbraucher keinen großen Nutzen haben, sollen AGB künftig deutlich einfacher und verständlicher werden. Das Land Hessen hat dem Bundesrat nun eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen vorgelegt, wie auch Verbraucher das „Kleingedruckte“ besser verstehen können sollen.

Weder Gesetz, noch Verordnung, dafür aber eine neue Richtlinie ist nach dem Brüsseler Willen in Planung. Geholfen werden soll allen Menschen mit Handicap, um so auch diesen einen adäquaten Zugang zum Internet zu gewährleisten. Die Richtlinie zur Barrierefreiheit bezieht sich bisher nur auf Behörden und Krankenhäuser, Universitäten und Bibliotheken, aber auch auf Gerichte oder andere öffentliche Institutionen. Online-Shops sind von den verpflichtenden Umbaumaßnahmen nicht betroffen.

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