Rückblick: Die wichtigsten Urteile und Gesetze im November 2016

Veröffentlicht: 01.12.2016 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 26.01.2017

Statt sich selbst nach jeder Bestellung in den Online-Banking-Account einwählen zu müssen, gibt es immer mehr Zahlungsanbieter, die den Abwicklungsprozess für den Kunden noch einfacher und schneller gestalten wollen. Das wichtigste Urteil im November hatte Zahlungsarten im Online-Handel zum Gegenstand.

Justitia
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Neues Urteil: Sofortüberweisung als Zahlungsart im Online-Shop

Zwar muss weiterhin in jedem Online-Shop eine gängige und zumutbare kostenlose Zahlungsart zur Verfügung stehen. Da die Zahlungsanbieter aber immer weiter verbreitet werden (und damit gängig sind), sind auch sie häufiger für den Kunden zumutbar. Beispielsweise hat kürzlich die Zahlung per Sofortüberweisung diesen Status erreicht. Sie darf als kostenlose Zahlungsart angeboten werden, wenn sonst nur kostenpflichtige Zahlungsarten zur Auswahl stehen.

Widerrufsrecht für Erotikartikel – Gericht stärkt Online-Händler

Amorelie und Shades of Grey... Schlagwörter, die die Erotikbranche wieder salonfähig gemacht haben. Händler im Erotikbereich profitieren von dem Boom, doch haben ebenso mit Kunden zu kämpfen, die die sensiblen Artikel retournieren. Weil die betroffenen Produkte auch nach einem Gebrauch vom Widerrufsrecht nicht ausgeschlossen sind, sind die retournierten Waren meist nur noch reif für die Abfalltonne. Das Oberlandesgericht Hamm bestätigte nun aktuell, dass Online-Händler sich helfen können. Das auch für Erotikartikel eingeräumte Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn bei Gesundheits- und Hygieneartikeln, z. B. Erotikspielzeug, die Versiegelung vom Verbraucher entfernt wurde.

Airbnb & Homeaway: Zimmervermittler müssen hohe Strafen zahlen

Mit der steigenden Zahl der bequemen Online-Buchung von Reisen wird es immer enger für stationäre Reisebüros. Und noch einen Vorteil hat die Online-Reiseplanung gegenüber dem Geschäft: Es gibt Alternativen zu den klassischen Übernachtungsmöglichkeiten, nämlich Anbieter wie Airbnb und Homeaway.

Dem ganzen machte zwar die Stadt Barcelona einen Strich durch die Rechnung. Airbnb und Homeaway müssen in Spanien 600.000 Euro Strafe zahlen, weil die beiden Zimmervermittler Wohnungen illegal vermietet und somit in diesen Fällen keine Steuern gezahlt haben sollen. Dennoch dürften die Portale immer mehr an Fahrt aufnehmen.

Ab Februar 2017: Erweiterte Informationspflichten können zu neuen Abmahnungen führen

Schon Anfang des Jahres haben Online-Händler ihre Shops um eine weitere (mehr oder weniger sinnvolle) Informationspflicht ergänzt. Nun folgt der zweite Streich: Ab Februar 2017 werden jedoch neue Abmahnungen zu befürchten sein, denn es kommen neue Informationspflichten auf die Online-Händler zu. Welche das sind und was es dabei zu beachten gilt, hat der Händlerbund in einem neuen Hinweisblatt (Hinweisblatt Alternative Streitbeilegung) zusammengefasst.

Neben dem Hinweisblatt haben wir außerdem eine neue Infografik für Sie erstellt. Die Infografik können Sie auch hier herunterladen.

Abmahnungen und Sanktionen wegen Black Friday?

Wer zwischen dem 25. und 28. November online Weihnachtsgeschenke shoppen wollte, musste teilweise viel Zeit mitbringen. Grund war der aus Amerika stammende Black Friday und der darauffolgende Cyber Monday, die regelmäßig zu überlasteten Servern und Ausfällen führen. Erst Mitte Oktober haben wir darüber berichtet, dass die Marke Black Friday hierzulande ein geschützter Begriff ist. So soll die Webseite black-friday.de bereits eine Abmahnung erhalten haben, wie das Portal Onlinemarketingrockstars berichtet. Es ist zu vermuten, dass andere Händler bei der Nutzung von „Black Friday“-Aktionen ebenfalls Post vom Anwalt bekommen könnten.

Facebook Impressum verschwunden – Unser Praxistipp

Auch für eine bloße Werbung auf Webseiten im Internet ohne unmittelbare Bestellmöglichkeit besteht eine Impressumspflicht. Social-Media-Accounts, die nicht nur zu rein privaten Zwecken genutzt werden, werden mit kommerziellen Websites gleichgestellt und müssen daher ein Impressum besitzen. Lange Zeit hatte Facebook eine eigene Schaltfläche ergänzt, unter der Seitenbetreiber ein Impressum ergänzen konnten. 

Doch diese Funktion ist derzeit verschwunden. Die Infobox, in der sich der Link zum Impressum befand, ist aktuell nicht mehr sichtbar. Diesen Umstand könnten Abmahner derzeit für sich nutzen und abmahnen. Tipps für eine rechtssichere Zwischenlösung hier.

Neues aus der Legislative 

Mit der zunehmenden Digitalisierung nehmen auch die Angriffe auf Internetseiten und Computersysteme zu. Besonders gefährlich wird es, wenn Cyberangriffe auf sog. kritische Infrastrukturen erfolgen, beispielsweise die Software von Wasser- und Stromversorgern. Die drohenden Schäden sind nicht auszudenken. Die derzeitigen strafrechtlichen Vorschriften sind aber noch äußerst lückenhaft und werden dem technischen Fortschritt nicht (mehr) gerecht. Mit einem aktuellen Gesetzesentwurf sollen die bestehenden Lücken nun angegangen und eine "Strafbarkeit der unbefugten Benutzung informationstechnischer Systeme" ergänzt werden.

Wo im Strafrecht Lücken bestehen, ist das Zivilrecht teilweise überreguliert. Zahlreiche Informationspflichten bringen Online-Händler stets in die Gefahr einer Abmahnung. Ihren eigentlichen Zweck, Kunden zu informieren, erfüllen die Rechtstexte aber nicht. Der Bundesrat hat nun die Bundesregierung gebeten, die Thematik zu überprüfen und Lösungen für die Verbesserung der Verbraucherfreundlichkeit von Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu finden. 

Abmahnwelt: Deutsche und internationale Abmahnungen

Die Abmahnung von Wettbewerbsverstößen deutscher Online-Händler sind nicht nur deutschen Institutionen erlaubt. Auch ausländische Verbände dürfen abmahnen, wenn der Verstoß gegen das Wettbewerbsrecht dieses Landes verstößt. Dazu kommt es auch gar nicht so selten, wie eine des WIWE-Schutzverbandes aus Salzburg zeigte. Aufgrund der Kollision von deutschem, ausländischem und europäischem Recht ist eine anwaltliche Beratung unerlässlich. Die Abmahnungen sind ebenso ernst zu nehmen und haben ähnliche Rechtsfolgen.

Diese Abmahnungen haben wir im November auf dem Abmahnmonitor gehabt:

Puma, Keystore4U und VSM Deutschland GmbH

VAWID e.V., Marcel Frank, MO Streetwear

VSLW e.V., Ahmad El-Sohbi, Wettbewerbszentrale

Superfly, nickelfrei, scheinprivate Händler

Grundpreise, TTPM GmbH, OLAPLEX

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