Einstweilige Verfügung: Delivery Hero darf sich nicht mehr „Nr. 1“ nennen

Veröffentlicht: 29.06.2017 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 29.06.2017

Ob Burger, Pizza oder Sushi – wenn der kleine (oder große) Hunger kommt, stehen verschiedene Vermittlungsplattformen parat, die bei der Wahl des richtigen Lieferservices helfen. Zwei der größten Konkurrenten in Deutschland sind Lieferando und Delivery Hero (hierzulande wohl eher unter dem Namen Lieferheld bekannt). Der Konkurrenzkampf zwischen beiden wurde nun auch auf gerichtlicher Ebene ausgetragen.

Lieferheld: Ausschnitt, Screenshot der deutschen Website
© Lieferheld / Delivery Hero

Die Lieferdienst-Plattform Delivery Hero hat in der Vergangenheit mit einer sogenannten Spitzenbehauptung geworben und schrieb: „Delivery Hero nimmt in Deutschland die Position Nr. 1 ein“. Diese Behauptung darf das Unternehmen fortan allerdings nicht mehr nutzen – sonst droht ein empfindliches Bußgeld.

Wie das Manager Magazin schreibt, hat der Konkurrent Lieferando vor dem Landgericht Hamburg eine einstweilige Verfügung erwirkt, die eben jene Behauptung verbietet. „Bei Zuwiderhandlung drohen Delivery-Hero-CEO Niklas Östberg ein Ordnungsgeld bis zu 250.000 Euro oder eine Ordnungshaft bis zu 6 Monaten“, schreibt das Blatt weiter.

Delivery Hero hält gegen

Lieferando wollte zum Thema selbst keine Stellung beziehen. Auf Anfrage zeigt sich Delivery Hero allerdings gesprächsbereiter. Das Unternehmen gibt sich wenig eingeschüchtert und schreibt: „Delivery Hero wird sich gegen diese einstweilige Verfügung zur Wehr setzen. Delivery Hero hält die Entscheidung in der Sache für falsch, und die relevanten Aussagen für unzutreffend. Die einstweilige Verfügung hat keine Auswirkung auf den IPO von Delivery Hero“.

Der angesprochene Börsengang wird in Kürze vonstattengehen und soll dem Konzern viel Geld in die Kassen spülen: Das Unternehmen wird durch den Börsengang mit knapp 4,4 Milliarden Euro bewertet, wie wir an dieser Stelle berichteten.

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