Wenn PayPal Gericht spielt: BGH wird zu Käuferschutz entscheiden

Veröffentlicht: 15.11.2017 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 15.11.2017

Die Rechnung ist mit 84 Prozent nach wie vor das beliebteste Zahlungsverfahren. In Sachen Schnelligkeit und Einfachheit schlägt PayPal die Rechnung allerdings und ist deshalb auf vielen Plattformen Pflicht und in fast jedem Online-Shop zu finden. Doch PayPal bietet ein „Manko“ für den Händler: den Käuferschutz, den viele Unternehmer in der Umsetzung als Benachteiligung empfinden.

PayPal auf Smartphone-Display
© Inferiorz Presents / Shutterstock.com

PayPal’s Käuferschutz bietet Sicherheit für Verbraucher ...

„Mit PayPal einfach und sicher bargeldlos bezahlen, Zahlungen empfangen & Geld senden“. Damit wirbt PayPal schon seit Jahren und zieht damit deutschlandweit nach eigenen Angaben fast 19 Millionen aktive Nutzer an. Das Besondere: PayPal bietet seinen Kunden (unter bestimmten Voraussetzungen) ein in der PayPal-Käuferschutzrichtlinie geregeltes Verfahren für Fälle, in denen der Käufer beispielsweise einen bestellten Artikel nicht erhalten hat oder der gelieferte Artikel erheblich von der Beschreibung abweicht.

Hat der Antrag auf Käuferschutz, d. h. auf Rückerstattung des Kaufpreises, gemäß der PayPal-Käuferschutzrichtlinie Erfolg, bucht PayPal dem Käufer den gezahlten Kaufpreis unter Belastung des PayPal-Kontos des Verkäufers zurück. Viele Händler fühlen sich von diesem Vorgehen benachteiligt und ungerechtfertigt behandelt. Sie sind der Meinung, PayPal handle vorschnell und ohne Rechtsgrundlage. Meist gaben sich die Händler mit PayPal’s Entscheidung geschlagen. Nicht zuletzt hat sich jeder Händler diesen Spielregeln beim Anmelden unterworfen.

... Doch wer schützt die Händler?

In zwei Rechtsstreitigkeiten, die schon seit 2015 andauern, geht es genau um so einen Käuferschutz-Fall. Der Verkäufer klagte sich jeweils bis zum BGH vor, um den Käufer nach der Rückbuchung des Kaufpreises durch PayPal auf Zahlung in Anspruch zu nehmen (Az.: VIII ZR 83/16, VIII ZR 213/16).

Im ersten Fall stritten sich Käufer und Verkäufer, beides Unternehmer, um ein verloren gegangenes Mobiltelefon. Obwohl der Käufer im B2B-Bereich selbst das Risiko eines Verlustes auf dem Transportweg trägt, schrieb PayPal dem Käufer das Geld wieder gut. Das Landgericht urteilte, dass der Kunde den Kaufpreis weiterhin zahlen müsse. Daran ändere die vereinbarte Zahlung – und der erfolgreiche Käuferschutz-Antrag – über PayPal nichts.

Im zweiten Verfahren erwarb der Käufer eine Metallbandsäge und stellte bei PayPal einen Antrag auf Käuferschutz mit der Begründung, die von der Klägerin gelieferte Säge entspreche nicht den im Shop gezeigten Fotos. Auch in dieser Konstellation buchte PayPal den Kaufpreis unter Belastung des Verkäuferkontos zurück. In diesem Fall ist die Klage bisher erfolglos geblieben.

Auswirkungen des PayPal-Käuferschutzes auf den Kaufpreisanspruch

In der kommenden Woche, am 22. November 2017, öffnet der BGH seine Türen für die Verhandlung. Dann wird die äußerst praxisrelevante Frage verhandelt und entschieden werden, welche Auswirkungen ein positiver PayPal-Käuferschutzantrag auf den Kaufpreisanspruch des Händlers hat.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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