Urteil gegen Amazon: Arbeit an Adventssonntagen war rechtswidrig

Veröffentlicht: 16.01.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022

Amazon hatte in der Weihnachtszeit die Bewilligung erhalten, um an zwei Adventssonntagen Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese Sonntagsarbeit war aber rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Amazon Logistikzentrum
© MikeDotta / Shutterstock.com 

Amazon durfte in Rheinberg am 13. und am 20. Dezember 2015 ausnahmsweise Arbeitnehmer beschäftigen. Das hatte die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt. Doch wie die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun urteilte, war diese Sonntagsarbeit rechtswidrig. Zudem sei durch die Bewilligung die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzt worden. Die Verdi hatte gegen die Erlaubnis der Sonntagsarbeit an den beiden Adventssonntagen geklagt.

„Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Auch zweifelten die Düsseldorfer Richter an, ob „das üblicherweise auftragsstarke Weihnachtsgeschäft eine vom Normalzustand abweichende Sondersituation darstelle“. Amazon habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsarbeit ein unverhältnismäßiger Schaden gedroht habe, der sich nicht anders hätte abwenden können.

Amazon hätte sich anpassen müssen

Amazon habe seine Situation selbst herbeigeführt, urteilte das Gericht in Düsseldorf weiter. Durch das Festhalten an engbemessenen Lieferfristen und sein „Same-Day-Delivery“-Versprechen habe das Unternehmen auch im auftragsstarken Weihnachtsgeschäft die Erwartungshaltung der Kunden geschaffen. Amazon „habe es damit versäumt, dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe durch eine entsprechende Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung zu tragen“, so das Urteil.

Amazon Deutschland bedauere Zeit Online zufolge die Entscheidung des Gerichts. Das Unternehmen wolle sich die Prüfung vorbehalten, sobald das Gericht das schriftliche Urteil erlassen habe. Amazon hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung einzulegen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
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Kommentare  

#3 Volker Schnabel 2018-01-17 13:46
Amazon hat richtig Kohle gemacht, die Mitarbeiter der Behörde die Genehmigt hat, haben gepennt, es ist nur komisch das die Behörden IMMER straflos ausgehen....die können Mist verzapfen ohne Ende es passiert nüscht......... ...ach wie großmütig ein Gericht hat Amazon einen Denkzettel verpasst......u nd was passiert nun ? auch nüscht, alles nur quark ..... es gibt definitiv keine GERCHTIGKEIT mehr in D.... die großen dürfen schalten und walten wie sie wollen, das auch noch Behördlich genehmigt und ab und an kommt mal ein Zeigefinger Du Du, Du hat was böses gemacht LACHHAFT....... . wie bei VW da passiert auch nüscht, ein KLeinunternehme r den hätte nSie verknackt mindestens zu ner fetten Geldstrafe, obwohl das hätte da keiner Genehmigt
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#2 Thomas 2018-01-17 12:33
Absolut richtig! Nur viel zu spät! Amazon hat das Geschäft des Jahres gemacht, alle sind zufrieden. Das Gericht kann jetzt nur noch "leere Worte" verkünden - oder folgt jetzt eine SATTE Strafe, die sich gewaschen hat? Wohl kaum - schade!
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#1 öjendorfer 2018-01-17 12:10
Das Urteil ist bestimmt OK. Doch im Bericht bzw. auch vom Gericht wird amazon
immer als der Schuldige dargestellt. Das ist sachlich falsch, den amazon hat lediglich bei der Bezirksregierun g Düsseldorf einen Antrag auf Sonntagsarbeit gestellt. Das ist das Recht eines jeden Unternehmen. Verurteilt müssen hier die Mitarbeiter der Bezirksregierun g Düsseldorf, die jenes genehmigt haben !!! Aber glauben Sie mir Mitarbeiter jener Verwaltung werden "nie von einem Gericht bestraft.- Geldstrafen oder Entlassungen. " Das Weihnachtsgesch äft ist gelaufen und amazon freut sich über die Umsätze. Was sollen da noch Gerichtsurteile - ABM Maßnahme ?
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