Urteil gegen Amazon: Arbeit an Adventssonntagen war rechtswidrig

Veröffentlicht: 16.01.2018 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 06.07.2022

Amazon hatte in der Weihnachtszeit die Bewilligung erhalten, um an zwei Adventssonntagen Mitarbeiter zu beschäftigen. Diese Sonntagsarbeit war aber rechtswidrig, urteilte nun das Verwaltungsgericht Düsseldorf.

Amazon Logistikzentrum
© MikeDotta / Shutterstock.com 

Amazon durfte in Rheinberg am 13. und am 20. Dezember 2015 ausnahmsweise Arbeitnehmer beschäftigen. Das hatte die Bezirksregierung Düsseldorf bewilligt. Doch wie die 29. Kammer des Verwaltungsgerichts Düsseldorf nun urteilte, war diese Sonntagsarbeit rechtswidrig. Zudem sei durch die Bewilligung die Dienstleistungsgewerkschaft Verdi in ihrem Grundrecht auf Vereinigungs- und Koalitionsfreiheit verletzt worden. Die Verdi hatte gegen die Erlaubnis der Sonntagsarbeit an den beiden Adventssonntagen geklagt.

„Für das Gericht war nicht erkennbar, dass Amazon ohne Bewilligung der Sonntagsarbeit ein so großer Schaden entstanden wäre, dass dieser das Interesse am Erhalt der Sonntagsruhe hätte überwiegen können“, heißt es in der Mitteilung des Gerichts. Auch zweifelten die Düsseldorfer Richter an, ob „das üblicherweise auftragsstarke Weihnachtsgeschäft eine vom Normalzustand abweichende Sondersituation darstelle“. Amazon habe nicht nachweisen können, dass dem Unternehmen ohne die Sonntagsarbeit ein unverhältnismäßiger Schaden gedroht habe, der sich nicht anders hätte abwenden können.

Amazon hätte sich anpassen müssen

Amazon habe seine Situation selbst herbeigeführt, urteilte das Gericht in Düsseldorf weiter. Durch das Festhalten an engbemessenen Lieferfristen und sein „Same-Day-Delivery“-Versprechen habe das Unternehmen auch im auftragsstarken Weihnachtsgeschäft die Erwartungshaltung der Kunden geschaffen. Amazon „habe es damit versäumt, dem Schutz der Sonn- und Feiertagsruhe durch eine entsprechende Ausgestaltung ihres Geschäftsmodells in der Vorweihnachtszeit hinreichend Rechnung zu tragen“, so das Urteil.

Amazon Deutschland bedauere Zeit Online zufolge die Entscheidung des Gerichts. Das Unternehmen wolle sich die Prüfung vorbehalten, sobald das Gericht das schriftliche Urteil erlassen habe. Amazon hat die Möglichkeit, beim Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster einen Antrag auf Zulassung der Berufung einzulegen.

Über den Autor

Michael Pohlgeers
Michael Pohlgeers Experte für: Marktplätze

Micha gehört zu den „alten Hasen“ in der Redaktion und ist seit 2013 Teil der E-Commerce-Welt. Als stellvertretender Chefredakteur hat er die Themenauswahl mit auf dem Tisch, schreibt aber auch selbst mit Vorliebe zu zahlreichen neuen Entwicklungen in der Branche. Zudem gehört er zu den Stammgästen in unseren Multimedia-Formaten, dem OHN Podcast und unseren YouTube-Videos.

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