Preisabsprachen bei Kaffee: Rossmann zu Millionenstrafe verurteilt

Veröffentlicht: 01.03.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 01.03.2018

Illegale Preisabsprachen gefährden den freien Wettbewerb. Unter solchen Absprachen leiden unter Umständen nicht nur die Endkunden, sondern auch konkurrierende Unternehmen, wenn dadurch beispielsweise das Preisniveau von Produkten besonders hoch gehalten wird. Die Drogeriekette Rossmann wurde nun wegen eines solchen Verhaltens verurteilt.

Kaffeetasse mit Kaffee von oben
© stockcreations – shutterstock.com

30 Millionen Euro. – Zu dieser Geldbuße hat das Oberlandesgericht Düsseldorf die Drogeriekette Rossmann nun verurteilt. Hintergrund ist nach Angaben des Handelsblattes eine „vorsätzliche Kartellwidrigkeit“, die das Unternehmen begangen haben soll. Der gesamte Kartellfall umfasst jedoch nicht nur Rossmann, sondern auch andere Branchenplayer.

Filterkaffee: Preisabsprachen in größerem Rahmen

Im Einzelnen will das Kartellamt illegale Preisabsprachen zwischen insgesamt fünf Handelsunternehmen – darunter Rossmann – sowie dem Kaffeehersteller Melitta aufgedeckt haben. Durch diese Absprachen, die ein gewisses Mindestniveau des Verkaufspreises garantieren sollten, sei der „Preiskampf bei Filterkaffee weitgehend stillgelegt“ worden – und zwar über viele Jahre hinweg.

„Die Absprachen liefen laut Kartellamt zwischen 2004 und Mitte 2008, als die Behörde drei Kaffeeröster wegen des Verdachts von Preisabsprachen durchsuchte“, schreibt das Handelsblatt weiter.

Rossmann will weiteres Vorgehen prüfen

Am Mittwoch habe das OLG Düsseldorf nun das entsprechende Urteil gesprochen und gegen Rossmann die Geldbuße in Millionenhöhe verhängt. Das Bundeskartellamt hatte zuvor zunächst einen Bußgeldbescheid in Höhe von 5,5 Millionen Euro festgesetzt, gegen den Rossmann jedoch Einspruch erhoben hatte. Im Rahmen der aktuellen Entscheidung wurde die Strafzahlung also quasi fast versechsfacht. Nun wolle die Drogeriekette nach eigenen Aussagen weitere Rechtsmittel gegen das Urteil prüfen.

Die anderen vier Handelsunternehmen, die an den illegalen Preisabsprachen beteiligt gewesen sein sollen, sind Edeka und Rewe sowie Kaufland und Metro. Sie hatten im Vorfeld auf den gerichtlichen Weg verzichtet und somit von einem verminderten Bußgeld profitiert. Der Kaffeeröster Melitta kam selbst um ein Bußgeld herum, da er bereits vor dem eigentlichen Verfahren in umfassendem Maße mit dem Bundeskartellamt kooperiert hatte.

Preisabsprachen immer wieder im Fokus

Dass etwaige Preisabsprachen durchaus keine Einzelfälle sind, habe auch das Bundeskartellamt bestätigt. „Bei einer Vielzahl von Herstellern und Händlern“ habe die Behörde dem Handelsblatt zufolge „klar verbotene, verbraucherschädliche Preispraktiken in wichtigen Produktbereichen vorgefunden und mit Bußgeldern geahndet“. Betroffen waren die verschiedensten Produktbereiche, darunter Süßwaren, Körperpflegeprodukte oder auch Bier.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#1 Heidemann 2018-03-02 16:43
wie sollten Konkurrenten darunter leiden - wenn der Preis extra hochgehalten wird - also wenn ich jetzt gleichguten Kaffee zum halben Preis anbieten könnte - kauft keiner mehr bei mir ?
ich dachte das sei nur so - wenn sich die großen auf den minimalsten Preis einigen ,oder einfach ganz und gar auf Gewinn verzichten - damit nur ein paar Ketten übrigbleiben.
(oder auch Amazonas - wo selbst der kleinste Händler dann diese be........ Day-Angebote mitgeht)
die andere Frage wäre jetzt - wie und wann werden die Millionenstrafe n für die Verbraucher ausbezahlt ? oder wird das mit der Steuer verrechnet ?
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