Axel Springer unterliegt: BGH stuft AdBlock Plus als zulässig ein

Veröffentlicht: 20.04.2018 | Geschrieben von: Christoph Pech | Letzte Aktualisierung: 30.04.2018

Der BGH hat entschieden: Das Anbieten von Adblockern ist zulässig. Das Urteil (Aktenzeichen I ZR 154/16) wurde am Donnerstag verkündet. Axel Springer hatte gegen den AdBlock-Plus-Betreiber Eyeo geklagt.

Adblock auf Smartphone
© Pinone Pantone / Shutterstock.com

Mit dem am Donnerstag in Karlsruhe verkündeten Urteil mit dem Aktenzeichen I ZR 154/16 hat der BGH Axel Springer einen herben Dämpfer verpasst. Der Bundesgerichtshof hat den Einsatz des Werbeblockers AdBlock Plus für zulässig erklärt. Das Programm, das Werbung auf Webseiten unterdrückt, ist demnach nicht wettbewerbswidrig, Axel Springer habe keinen Unterlassungsanspruch. Der Werbeblocker stelle keine gezielte Behinderung im Sinne des § 4 Nr. 4 UWG dar, heißt es im Urteil. Die Beklagte – der AdBlock-Plus-Betreiber Eyeo – verfolge „in erster Linie die Beförderung ihres eigenen Wettbewerbs.“ Der BGH sieht zudem keine „allgemeine Marktbehinderung“.

Entscheidung liegt beim Nutzer

Axel Springer hätte laut dem BGH die Möglichkeit, sich auf seinen Portalen gegen AdBlock Plus zu wehren, indem man Nutzer, die Werbeblocker verwenden, aussperrt. Kritisiert wurde von Verlagen vor allem das Whitelisting, mit dem Eyeo sich finanziere. Unternehmen können dafür zahlen, dass ihre Werbung nicht geblockt wird, solange sie den Eyeo-Richtlinien zufolge als „akzeptabel“ gilt. Da die Verwendung eines Adblockers aber in der Entscheidung der Nutzer liege, liege keine direkte Beeinträchtigung des Angebots vor, so der BGH.

Verfassungsbeschwerde angekündigt

Die Entscheidung der Vorinstanz wurde damit von den Richtern aufgehoben. Das OLG Köln hatte im bezahlten Whitelisting noch eine aggressive Geschäftspraxis gesehen. Der BGH urteilte nun, dass es an einer „unzulässigen Beeinflussung fehle“. Doch die Geschichte des Konflikts zwischen Verlagen und Adblock-Anbietern ist lang und die Gerichte sind sich entsprechend uneinig. Das OLG München etwa hatte bereits im vergangenen Jahr in zweiter Instanz zu Gunsten von Eyeo entschieden. Damals wurde die Klage der Süddeutschen Zeitung verhandelt.

Der Anwalt des Verlags kündigte bereits an, dass Axel Springer wegen des Eingriffs in das Grundrecht auf Pressefreiheit Verfassungsbeschwerde einreichen werde, meldet Spiegel Online.

Über den Autor

Christoph Pech
Christoph Pech Experte für: Digital Tech

Christoph ist seit 2016 Teil des OHN-Teams. In einem früheren Leben hat er Technik getestet und hat sich deswegen nicht zweimal bitten lassen, als es um die Verantwortung der Digital-Tech-Sparte ging. Digitale Politik, Augmented Reality und smarte KIs sind seine Themen, ganz besonders, wenn Amazon, Ebay, Otto und Co. diese auch noch zu E-Commerce-Themen machen. Darüber hinaus kümmert sich Christoph um den Youtube-Kanal.

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Kommentare  

#2 Petro 2018-04-24 22:27
Dei großen werden ehe bald alle sterben, wie Tagesfliegen. Die Zeit der Dezentralisieru ng ist gekommen.
Sie währen sich aber noch dagegen und verbeiten FUD, unsinnig abschreckende Nachrichten in Mainstream - wird alles nichts helfen. Wir, das Volk haben auch IQ. Und wir wollen nicht kontrolliert und ausspioniert werden!!!
Irgendwann werden sie aber alle schon merken, dass sie sich mit ihrer Politik der Datensammlung und Ausspionierung einfach immer mehr Feinde verschaffen. Ist nur Frage der Zeit bis es so weit ist, das Alternativen auf der Blockchain entstehen, dann ist es so weit!
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#1 Holger Lapp 2018-04-20 11:17
Ich weiß nicht, wo das Problem der Ad-Blocker liegt. Niemand zwingt einen Verlag/Herausge ber dazu Artikel auf einer frei zugänglichen Seite zu veröffentlichen.
Viele Zeitungen steuern das über Bezahlschranken , auch z.B. weltplus aus dem Hause Springer.
Die Werbung ist mittlerweile unerträglich. Da wird der Arbeitsspeicher mit Filmen voll gemüllt, die Kreuze sind Öffnungslinks-z um Wegdrücken muss man an einer ganz anderen Stelle klicken. Der Gesetzgeber weltweilt müsste ganz anders vorgehen.
Cookies, Tracker, Analytic-Progra mme, als dieser "Watchuing-You" -Kram müsste von vornherein verboten sein.
Ich speichere keine Kundendaten, außer auf der Rechnung, und nerve meine Kunden auch nicht mit Werbung. Die kaufen alle freiwillig bei mir.
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