Die zehn wichtigsten Urteile zum Widerrufsrecht

Veröffentlicht: 03.05.2018 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 13.07.2022

Im Grundsatz gilt: Vertrag ist Vertrag! Das Widerrufsrecht bildet eine Ausnahme von diesem Grundsatz, weil Verbraucher in bestimmten Situationen (z. B. online) vor einer vertraglichen Bindung geschützt werden sollen. So soll der Verbraucher online übereilte Entscheidungen wieder rückgängig machen können. Unklare Gesetze und dreiste Verbraucher machen die Entscheidung über den Widerruf in der Praxis jedoch schwer.

Widerrufsrecht: Wertersatzanspruch nach Einbau

Widerrufsrecht... Ein Rechtsgebiet, mit denen Händler tagtäglich zu tun haben – ob gewollt oder ungewollt. Wegen der Häufigkeit der Streitfragen in der Praxis hat auch der Bundesgerichtshof dazu schon wegweisende Fälle verhandelt und beurteilt. Zum einen die Frage des Wertersatzes nach der Rücksendung eines gebrauchten Produktes. Ein Verbraucher habe im Ladengeschäft nicht die Möglichkeit, die Ware vor dem Kauf (z. B. ein Auto-Ersatzteil) einzubauen. Der Einbau sowie die daran anschließende Probe bei Online-Bestellungen gingen über das zuzubilligende Prüfungsrecht des Verbrauchers hinaus. Der Kunde darf die Ware nach Benutzung also zurückgeben, muss jedoch bislang einen Wertersatz zahlen.

Missbrauch bei Ausübung des Widerrufsrechts?

Das Gesetz knüpft die Ausübung des Widerrufsrechts nicht an ein besonderes Interesse des Verbrauchers (etwa an das Nichtgefallen der Ware nach Überprüfung), sondern überlässt es allein seinem freien Willen, ob und aus welchen Gründen er seine Vertragserklärung widerruft. Entsprechend ist der Widerruf auch ohne Begründung möglich.

Ein Ausschluss des Widerrufsrechts wegen Rechtsmissbrauchs, beziehungsweise wegen unzulässiger Rechtsausübung, kommt nur ausnahmsweise in Betracht. Ein arglistiges Verhalten eines Verbrauchers kann dann anzunehmen sein, wenn es ihm darauf angekommen wäre, den Händler zu schädigen oder zu schikanieren. Ein Nachweis, wie ihn der Bundesgerichtshof verlangt, ist jedoch kaum praktisch umsetzbar.

Gewerblicher oder privater Kauf - Wann dürfen Kunden widerrufen?

Dem Verbraucher räumt das Gesetz das Recht ein, seine abgegebene Vertragserklärung innerhalb einer Frist von 14 Tagen zu widerrufen. Ein Widerrufsrecht besteht also grundsätzlich nur bei Verbraucherverträgen. Wie geht man als Online-Händler mit Fällen um, in denen Streit darüber besteht, ob der Besteller als Unternehmer oder Verbraucher gekauft hat?

Wenn die Bestellung objektiv in Ausübung der gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abgeschlossen wurde, besteht für die Besteller kein Widerrufsrecht. Die Bestellung muss jedoch eindeutig und zweifelsfrei ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zugeordnet werden können. Soll die Rechnung an eine Firmenanschrift gesendet werden, ist dies jedoch noch kein Beweis für eine gewerblich getätigte Bestellung.

Aufreger-Thema: Widerrufsrecht nach Matratzenkauf im Netz

Der Deutsche verbringt jede Nacht durchschnittlich sieben Stunden in seinem Bett. Kein Wunder, dass der Kauf einer Matratze einen Einfluss auf die Schlafqualität und die Nachtruhe hat. Aber wenn Matratzen bequem für eine Testnacht nach Hause geliefert werden, ist Schluss mit Kundenservice. Die Testnacht auf einer Matratze soll möglich sein und Händler können dafür keinerlei Wertersatz in Abzug bringen. Maximal zwei Nächte müssen dem Verbraucher für die Prüfung der Matratze aber genügen, so die Kollegen aus Köln in einer anderen Entscheidung. Doch der Streit ist noch nicht zu Ende, sondern liegt derzeit beim Europäischen Gerichtshof.

Widerrufsrecht für Erotikartikel – Gericht gibt Online-Händlern Rückendeckung

Für fast alle im Internet bestellbaren Waren wird ein gesetzliches Widerrufsrecht garantiert. Nicht mal nach einem Gebrauch kann der Händler einen Widerruf vermeiden. Für die betroffenen Unternehmer eine nicht hinnehmbare Tatsache. Doch zumindest Händler im Erotikbereich haben jetzt deutlich Rückenwind von einem Gericht erhalten – und eine Möglichkeit, Kunden den Widerruf zu verweigern. Nach dem Öffnen einer versiegelten Verpackung muss aus Gründen des Verbraucherschutzes ein Ausschluss des Widerrufsrechts möglich sein (Urteil).

Versandapotheken: Widerrufsrecht auch für Arzneimittel

Online-Apotheken stehen den stationären Apotheken in nichts nach. Sie bieten über moderne Kommunikationswege Beratungsmöglichkeiten und können auch mit einer schnellen Lieferung punkten. Für Kunden ein weiterer Vorteil: Sie können bestellte Medikamente sogar widerrufen. Eine speziell für Medikamente geltende Ausnahme vom Widerrufsrecht gäbe es im Gesetz nicht (Urteil). Dem schloss sich nun ein weiteres Gericht an. Es gibt keinen Anlass, dem Kunden bei der Online-Bestellung von verschreibungs- und apotheken­pflichtigen Arzneimitteln das Widerrufsrecht zu verwehren (Oberlandesgericht Karlsruhe, Urteil vom 09.02.2018, Az.: 4 U 87/17).

E-Books & Co.: Können digitale Waren „zurückgegeben“ werden?

Wird Software oder ein Key zum Download von Software im Geschäft gekauft, hat der Kunde nach dem Bezahlen keine Möglichkeit mehr, es sich anders zu überlegen. Online kann das jedoch anders sein. Egal aus welchen Gründen: Kunden können sich den Kauf später anders überlegen, wenn der Händler nicht vorgesorgt hat.

Über die Autorin

Yvonne Bachmann
Yvonne Bachmann Expertin für: IT-Recht

Yvonne ist schon seit Beginn ihrer juristischen Laufbahn mit Leib und Seele im IT-Recht unterwegs. Seit Anfang 2013 ist sie als Volljuristin beim Händlerbund tätig und berät dort hilfesuchende Online-Händler in Rechtsfragen rund um ihren Shop. Genausolange berichtet sie bei uns zu Rechtsthemen, welche die E-Commerce-Branche aufwirbeln. 

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Kommentare  

#10 timo 2018-05-14 19:33
Missbrauch ist heute allgegenwärtig fast 90% der eBay Käufer versuchen noch was rauszuschlagen. denen ist jedes Mittel recht.
wird Zeit, dass die betrugsförderun g aja Widerrufsrecht und beweislastunkeh r zu Ungunsten von Betrügern geändert wird!
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#9 Nina Sorge 2018-05-14 17:25
Leider muss ich mich all den oben abgegebenen Kommentaren im vollen Umfang anschließen. Pakete kommen angeblich nicht an, obwohl versichert verschickt, kein Dhl kümmert sich, nur Telefonnummern mit Damen die geheucheltes Interesse am Problem zeigen, aber ohne Konsequenzen. Kunden bestellen sehr gern vermehrt Ware, wenn sie umziehen, an Adressen, die nicht mehr ihr eigenen sind um zu versuchen in den kostenlosen Erhalt der Ware zu gelangen. Bei Nachweis des Erhaltes der Ware wollen sie dann viele Wochen später auch noch einen Widerruf starten. Funktioniert das nicht, melden sie einen Mangel an. Als Händler ist immer der Kunde König, egal wieviel Kulanz und Entgegenkommen wir bieten. Ein Mangel ist auch gern Grund um kostenfreien Rückversand zu erzwingen. Der Kunde darf alles und erpresst mit schlechten Beurteilungen. Sperrt man diese Person kauft sie weiter unter neuen Namen. Viele gewerbliche Anbieter verkaufen als private Personen. Wir sind machtlos, werden abgemahnt wegen Nichtigkeiten und es interessiert niemanden.
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#8 marcel 2018-05-12 10:18
kann meinen Vorrednern nur zustimmen. der Handel im allgemeinen und der Onlinehandel im speziellen muss reformiert werden und es muss Fairness für beide Seiten geschaffen werden.
es kann nicht sein, dass Händler dem Gutdünken von Kunden ausgeliefert sind.

"Die Ware ist kaputt angekommen - gib mir Preisnschlass" ist heute ein Standartsatz. Bewertungserpre ssung ist existenzgefährd end ebenso der Betrug zu Lasten der Händler.
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#7 brrrrr 2018-05-11 17:40
zugegeben, der Klamottenwahnsi nn ist nicht mein Ding,
aber auch bei Computerhardwar e habe ich innerhalb von 15 Jahren
eine funktionsbeding te Reklamationsquo te von allenfalls 0,5 %
und eine Stornoquote von 0,05 % wegen irrtümlicher Kaufentscheidung.
Mache ich also immer noch zu viel falsch ?
Um die schlechteren Mitbewerber muss ich mich ja eigentlich nicht so sehr kümmern
und mein Vertrauen in die Verbraucher hält derzeit noch.
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#6 Murat Uluglu 2018-05-10 22:45
Tja, der Kunde ist so verwöhnt und missbraucht dies Widerrufsrecht ohne ende, wie lange kann es noch dauern ist die Frage! Leider ist es gerade die Zeit dass jede soweit wie möglich Online kaufen will, bald gibt's keine Fachgeschäften mehr sondern nur Onlinehandel denn noch darunter leiden wir allen! Schlimmste ist, eine Bestellware die gezielt für die Kunde bestellt ist, wird widerruft, was soll der Verkäufer mit die Ware? Also, es gibt's so viele unfaire Fälle, als Verkäufer denkt man ob es noch sinn macht weiter zu machen! So hat der Deutsches Wirtschaft demnächst enorm große Problem was kaum Politiker sich drüber gedanken macht! Es kann nicht so weiter! Max. in kommende 20 Jahre haben wir so viele Probleme mit Onlinehandel!
Wie die Silvia oben erwähnt hat, der ganze Online-Handel gehört gründlich refomiert!
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#5 Mathias S 2018-05-09 15:31
Es ist einfach ein krasser Verstoss gegen die Vertragsfreihei t das man es nicht frei vereinbaren kann.
Es muß jedem überlassen sein was er anbieten möchte.
Natürlich muss dies dann im Angebot sofort erkennbar sein.

Ich für mich ziehe gerade die Konsequenzen, meine GmbH befindet sich in Liquidation und ich werde in 8 Wochen keinen Wohnsitz mehr in Deutschland haben. Anbieten werde ich natürlich weiter in der EU - Seit es Fulfillment gibt muß man sich nicht mehr von der Politik terrorisieren lassen
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#4 Kemper 2018-05-09 15:09
genau so sehe ich es auch. Prüfung der Waren im Geschäft geht ja auch nur bis zu gewissen Grenzen. Und zus. kann der Verbraucher doch froh sein im Internet viel mehr Waren kaufen zu können, als wie er durch das Abtingeln von allen stationären Läden in der Republik jemals sein Eigen nennen könnte. Wie lange soll man nach diversenen Artikeln denn im stationären Handel suchen. Soviel Zeit hat kein Mensch. Im Internet gehts ganz rasch. Und dann noch die Preise. Die sind im Internet doch viel geringer. Und trotzdem soll man dann als Verkäufer dem Kunden gegenüber noch den Bückling machen? Es wird Zeit, dass man die Online-Händler stärkt und nicht ungerechtfertig t drangsaliert, denn die haben eindeutig die bessere Performance.
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#3 Ferenc Franke 2018-05-09 14:36
Bei mir wird das Widerrufsrecht regelmäßig zum Durchtesten der Produkte missbraucht oder um mich dann in einem Preisnachlass zu erpressen...
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#2 Silvia 2018-05-06 10:03
Das unsägliche Widerrufsrecht führt leider jahrtausendealt e Vertragsregelun gen, nämlich: pacta sunt servandum (Verträge sind einzuhalten) ad absurdum, und zwar ohne Not zu Lasten jedes noch so kleinen Gewerbetreibend en. Viele Käufer machen sich einen Spaß daraus, Verkäufer damit finanziell zu schädigen. Zudem braucht das Riesenheer von sogenannten dauerverkaufend en Privatverkäufer n bei ebay - und davon gibt es wirklich massenweise in allen Verkaufssparten - diese einseitige Ungerechtigkeit nicht zu tragen und muss auch weder Gewährleistung einräumen noch sich dem Dualen System als weiteres Zwangsmittel zum Geldkassieren anschließen. Der ganze Online-Handel gehört gründlich refomiert!
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#1 Markus 2018-05-03 16:07
Widerrufsrecht als Betrügetförderu ng muss endlich abgeschafft werden!
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