Luxusschuhe mit roter Sohle: Louboutin und Deichmann-Tochter streiten vor dem EuGH

Veröffentlicht: 13.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 13.06.2018

Kann sich ein Hersteller eine rote Schuhsohle markenrechtlich schützen lassen oder nicht? Mit genau dieser Frage musste sich nun der Europäische Gerichtshof auseinandersetzen. Zu welchem Urteil er gekommen ist, erklären wir hier (Rechtssache C-163/16).

Frau trägt Schuhe mit roten Sohlen
© Pe Dra / Shutterstock.com

Schuhe der Luxusmarke Louboutin sind der reinste Luxus und können schon einmal 400 bis 1.400 Euro kosten. Markenzeichen ist dabei die stets rote Sohle, mit welcher der Designer Christian Louboutin seine Fashion-Meisterwerke versieht. Große Bekanntheit erlangte die Marke unter anderem auch durch modefixierte Fernsehserien wie etwa „Sex and the City“.

Louboutin gegen Deichmann-Tochter Van Haren

Doch nicht nur der Markenhersteller selbst nutzt die eingefärbte Unterseite bei Schuhen. Auch Billiganbieter wollen mittlerweile vom Bekanntheits- und Beliebtheitsgrad profitieren, sodass sich immer wieder auch preiswerte Schuhe oder Plagiate mit ähnlicher Sohle finden lassen. Um seine eigenen Produkte zu schützen und Billiganbietern den Kampf anzusagen, ist der Luxusschuhhersteller vor den Europäischen Gerichtshof gezogen.

Im entsprechenden Gerichtsverfahren ging es um einen Streit zwischen Louboutin und dem konkurrierenden Anbieter Van Haren, einer niederländischen Tochter der Schuhkette Deichmann. „Deichmann hatte in den Niederlanden über das Tochterunternehmen Van Haren 2012 ebenfalls hochhackige Pumps mit roter Sohle angeboten – für weniger als ein Zehntel des Louboutin-Preises“, liest man bei der Welt in einer dpa-Nachricht. Ein solches Angebot wollte Louboutin allerdings nicht auf sich sitzen lassen.

Deichmann-Tochter wollte sich mit EU-Richtlinie zur Wehr setzen

Im Streit, ob sich eine rote Sohle als Marke eintragen lasse, verwies der Deichmann-Sprössling auf eine EU-Richtlinie, nach der Markenzeichen nicht eingetragen werden können, wenn sie „ausschließlich aus der Form bestehen, die der Ware einen wesentlichen Wert verleiht“, heißt es weiter. Nun jedoch kam das Gericht zu dem Ergebnis, dass die Farbe eben nicht zur Form gehöre.

„Louboutin habe die Farbe Rot mit dem internationalen Kennzeichen Pantone 18-1663TP eingetragen. Die eingetragene Marke schütze nicht die Form der Schuhsohle, sondern nur die Aufbringung der Farbe an einer bestimmten Stelle der Ware“, berichtet die Welt. Demnach sei die entsprechende Richtlinie der EU nicht durch Louboutin verletzt worden.

Dem Urteil des EuGH war eine Klage von Louboutin in den Niederlanden vorausgegangen, die auch mit der Forderung nach Schadensersatzansprüchen einherging. Nun müsse das Gericht in den Niederlanden weiter entscheiden, ob der Luxushersteller die roten Sohlen uneingeschränkt als seine Marke nutzen dürfe.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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