OLG Köln urteilt zum Problem DSGVO und Fotografie

Veröffentlicht: 27.06.2018 | Geschrieben von: Tina Plewinski | Letzte Aktualisierung: 05.07.2022

Wie weit greift die DSGVO und welche Veränderungen bringt sie im Bereich der Fotografie mit sich? Branchenteilnehmer stehen im Rahmen der neuen Datenschutzgrundverordnung vor einigen Fragen. Zumindest einige will das OLG Köln nun beantwortet haben.

Fotografieren: Kamera auf einem Holztisch
© sangkhom sangkakam / Shutterstock.com

Die Problematik rund ums Bild

Vor Inkrafttreten der DSGVO war das rechtliche Standardwerk im Bereich der Fotografie das Urheberrechtsgesetz und auch (zumindest noch in einigen Teilen) das sogenannte Kunsturhebergesetz – kurz KUG. Diese Gesetze regeln zum Beispiel die Urheberschaft von Werken der bildenden Künste und Fotografien und geben Auskünfte über Schutzfristen oder Rechte am eigenen Bild.

Doch mit der neuen Datenschutzgrundverordnung kamen vormals sichere Annahmen über Prozesse in der Fotobranche ins Wanken. „Einige Rechtsexperten prognostizierten bereits das Ende der Personenfotografie, wie wir sie kennen“, schreibt Heise Online. Fraglich war beispielsweise, ob auch nach Inkrafttreten der DSGVO Fotos einfach veröffentlicht werden dürfen, auf denen Personen als „Beiwerk“ in einer Kulisse oder in Menschenmassen zu sehen sind. Dies war nach § 23 KUG bisher ohne gesonderte Erlaubnis der Abgebildeten erlaubt.

Da das Fotografieren und Veröffentlichen solcher Bilder ja sozusagen bereits eine Verarbeitung sensibler, personenbezogener Daten darstellt, war die Handhabe nach Inkrafttreten der DSGVO jedoch infrage gestellt worden. Welche juristische Norm greift nun? Wird das KUG durch die DSGVO verdängt? Das Oberlandesgericht Köln hat sich dazu nun zu Wort gemeldet und dementsprechend einige Antworten geliefert (OLG Köln, Beschl. v. 18.06.2018 – Az.: 15 W 27/18).

Im journalistischen Bereich greift das KUG weiter

Nach Angaben von Heise hat das OLG Köln geurteilt, dass Gesetze auf nationaler Ebene – wie zum Beispiel das KUG – mit Blick auf Berichterstattung und Journalismus auch weiterhin greifen und durch die DSGVO nicht beschnitten werden. Oder anders formuliert: Artikel 85 DSGVO, der die Verarbeitung und Freiheit der Meinungsäußerung sowie die Informationsfreiheit regelt, erlaubt „zugunsten der Verarbeitung für journalistische Zwecke von der DSGVO abweichende nationale Gesetze“, so Heise.

„Weil Artikel 85 DSGVO im Kern keine materiell-rechtlichen Vorgaben macht, sondern nur darauf abstellt, dass zwischen dem Datenschutz einerseits und der Äußerungs- und Kommunikationsfreiheit andererseits ein angemessener Mittelweg gefunden wird, meint das Gericht, dass das KUG weiter gilt.“

Offen sei hingegen immer noch, ob die Vorgaben des Kunsturhebergesetzes auch im nicht journalistischen Umfeld Bestand hätten. Genannt werden an dieser Stelle etwa Influencer und Blogger, aber auch unternehmenseigene PR-Abteilungen und gewerbliche Fotografien. Zudem regelt das KUG lediglich die Verarbeitung, also das Publizieren von Fotografien. Geht es um die Erstellung der Fotos (also um die Erhebung der Daten), so komme in uneingeschränktem Maße die DSGVO zum Tragen.

Über die Autorin

Tina Plewinski
Tina Plewinski Expertin für: Amazon

Bereits Anfang 2013 verschlug es Tina eher zufällig in die Redaktion von OnlinehändlerNews und damit auch in die Welt des Online-Handels. Ein besonderes Faible hat sie nicht nur für Kaffee und Literatur, sondern auch für Amazon – egal ob neue Services, spannende Technologien oder kuriose Patente: Alles, was mit dem US-Riesen zu tun hat, lässt ihr Herz höherschlagen. Nicht umsonst zeigt sie sich als Redakteurin vom Dienst für den Amazon Watchblog verantwortlich.

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Kommentare  

#5 Herbert 2018-06-30 15:19
Anzeige:
"Tod aller Hobbyfotografen"!
Ich habe alle Foto - Webseiten gelöscht und werde wohl auswandern müssen!
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#4 Herbert 2018-06-30 15:15
Tod aller Hobbyfotografen?
Ich habe alle Webseiten mit schönen Fotos gelöscht und gebe hiermit den "TOD" der Autorennews bekannt! Ob ich darum in die USA auswanderen werde?
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#3 gunnar 2018-06-30 09:17
ja, alles völlig .......... .
wir machen hilfsprojekte in europa, wir helfen menschen mit behinderungen, unterstützen andere organisationen und vieles mehr.
nun fotos davon zu machen ist sehr eingeschränkt.
viele dürfen selber nicht unterschreiben = wir müssen vom vormund die einwilligung haben. bei großen veranstaltungen dann auch unmöglich.
dadurch werden viele projekte nun kaum unterstützt.
die unterstützer und spender sehen keine bilder mehr von den erfolgen die wir haben.
oder das freudige lächeln der personen denen wir helfen. ,,sieht keiner mehr.!,,
so geht eine reine ehrenamtliche tätigkeit irgendwann ganz unter.
denn die menschen schauen erst die bilder mit überschrift, nicht kleine text meldungen an.
und bei uns bekommen auch die führenden mitglieder keine gelder.
nur gehen jetzt wieder gelder für anwälte usw weg, die andere dringend brauchen.
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#2 Heidemann 2018-06-28 11:35
kann mir das mal jemand aus dem "Rechtsstaat-Su aheli" in´s Deutsche übersetzen ???
also wenn ich das mit meinen Übersetzungsmod ul halbwegs richtig verstehe - hatten praktisch schon mal alle die Ihre Seiten geschlossen hatten Recht - ich meine ,die wenigsten dürften Journalisten sein - um mal schnell ein Konzert-Foto einstellen zu dürfen.
aber vor allem der letzte Abschnitt - hat´s ja in sich:
(sogenannte "Influencer" sind sowieso eine Krankheit des System´s - kein Mitleid)
also wenn ich jetzt von einer Markenjeans ein Foto erstelle /die korrekte Beschreibung dazu füge - könnte jetzt also der Markeninhaber auf die Superidee kommen mich zu verklagen - also entspricht das gleich einen Verkaufsverbot ?
und wenn ich den Namen weglasse werde ich abgemahnt weil ich nicht den Hersteller nenne ?
ich hoffe ,ich habe das alles total falsch verstanden - sonst gibt´s nur 2 alternativen Revolution oder Auswandern ?!
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#1 Helma Spona 2018-06-27 17:20
Ok, wenn ich die Daten aber ohne Rechtfertigungs grund oder Einwilligung schon nach der DSGVO nicht erheben darf, also das Bild nicht machen darf, braucht man über die Veröffentlichun g doch gar nicht erst reden. Die Logik verstehe ich nicht.
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