Rechtsradar: Änderung des ElektroG, VerpackG, „Daten-für-Alle“-Gesetz, Abmahnmissbrauch ist Betrug

Veröffentlicht: 17.08.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 17.08.2018

Wie jede Woche gab es wieder wichtige und lesenswerte Entscheidungen von Gesetzgeber und Gerichten. Wer diese Woche noch nicht dazu kam, sich darüber zu informieren, kann dies hier nun nachholen.

Rechtsradar
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Änderungen des ElektroG in Kraft

Zum 15. August 2018 gibt es nun die finale Änderung des ElektroG und damit auch nun neue Vorgaben zu Einordnung von Elektrogeräten und die damit verbundene Registrierung. Nun sind die Vorgaben gültig und die bisher zehn Gerätekategorien in sechs umgewandelt. Dadurch werden nun auch fast alle Elektrogeräte von dem Anwendungsbereich des Gesetzes erfasst. Bisherige Registrierungen werden durch die Stiftung ear automatisch überführt. Neue Registrierungen müssen jedoch nach den neuen Kategorien erfolgen.

Neue Registrierungspflichten durch das VerpackG

Verpackungen fallen bei Endverbrauchern als Müll an. Damit dieser Müll jedoch recycelt und damit einem Verwertungskreislauf zugeführt wird, wurde schon 1991 die Verpackungsverordnung ins Leben gerufen. Diese wird durch das Verpackungsgesetz zum 01. Januar 2019 abgelöst. Durch die neue Gesetzeslage werden jedoch auch die Registrierungspflichten geändert. Neben der Lizenzierung der Verpackung bei einem dualen System, müssen sich Händler, die erfasst sind, vor dem Inverkehrbringen von Verpackungen bei der Stiftung Zentrale Stelle Verpackungsregister registrieren, um sich überhaupt an einem dualen System beteiligen zu können. Registrierungen werden durch die Zentrale Stelle gesammelt und öffentlich in der Datenbank “LUCID” veröffentlicht. Laut Angaben der Stiftung sollen die Registrierung ab Q3 2018 möglich sein.

„Daten-für-Alle“-Gesetz

Der Internetriese Google wurde vergangenen Monat zum zweiten Mal zu einer Rekordstrafe wegen Missbrauchs seiner Marktmacht verdonnert, das Bundeskartellamt will auch Amazon ins Visier nehmen. Andrea Nahles fordert nun ein sogenanntes „Daten-für-Alle“-Gesetz, das sie als möglichen „entscheidenden Hebel“ dafür sieht, um die Marktmacht der großen Tech-Konzerne auszuhebeln. Daher soll ein Digitalunternehmen, welches einen festgelegten Marktanteil für eine bestimmte Zeit überschreitet, verpflichtet werden, einen anonymisierten und repräsentativen Teil seines Datenschatzes öffentlich zu teilen. 

BGH sieht Abmahnmissbrauch als Betrug

Abmahnungen kosten jede Menge Geld und Nerven. Egal, ob sie berechtigt sind oder nicht. Doch es gibt auch Abmahnungen, die nur den Zweck erfüllen sollen, Mitbewerber zu täuschen und sich auf ihre Kosten zu bereichern. Doch dies stellt nach einem Beschluss des Bundesgerichtshofes (BGH) eine strafbare Handlung des Betruges dar. Damit beendet der BGH die teilweise unterschiedlichen Auffassungen der deutschen Gerichte. Ein Betrug kann nach dem Strafgesetzbuch in schlimmen Fällen mit einer Haftstrafe von bis zu zehn Jahren bestraft werden.

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