Ausgeballert? Streit um die Marke „Ballermann“

Veröffentlicht: 07.09.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 07.09.2018

Trinken bis zum Umfallen, laute Musik und Exzesse – das ist wohl genau das, womit viele das Wort „Ballermann“ in Verbindung bringen. Kaum einer weiß, dass es sich dabei auch um eine Marke handelt. Ob dies allerdings so bleibt, wird sich noch zeigen.

verschiedene Leute feiern und stoßen mit Flaschen an
© Rawpixel.com - shutterstock

Aus einer Schnapsidee heraus hat sich das Ehepaar Engelhardt im Jahr 1998 die Bezeichnung „Ballermann" als Marke eintragen lassen. Nicht nur das: Mittlerweile haben sich die Engelhardts 16 verschiedene „Ballermann”-Marken schützen lassen und sich durch Lizenzgebühren ein stattliches Vermögen verdient. Ob „Ballermann“ weiter Marke bleiben darf oder es sich dabei eher um ein Synonym für einen Party-Exzess handelt, muss nun entschieden werden.

Rechtlicher Hintergrund

An die Einschreibung eines Begriffs als Marke sind bestimmte Voraussetzungen geknüpft. Zum einen muss der Begriff individuell und von anderen Marken und Produkten zu unterscheiden sein. Zum anderen dürfen keine beschreibenden oder geläufigen Begriffe im Markennamen enthalten sein. Genau hier setzt der Konflikt an: Das OLG München muss abwägen, ob sich der Begriff „Ballermann“ als Synonym für einen bestimmten Typ von Party so in den deutschen Sprachgebrauch eingegliedert hat, dass er als geläufiger bzw. beschreibender Begriff gar nicht erst die Voraussetzungen einer Marke erfüllt.

Streit um Lizenzgebühren

Hintergrund der zu erwartenden Entscheidung ist ein Streit um Lizengebühren: Die Betreiberin der ehemaligen Diskothek „Nachtschwärmer“ in Cham soll Schadensersatz an die Engelhardts leisten. Grund ist die Veranstaltung einer „Ballermann“-Party, für welche die Diskothekenbetreiberin keine Lizenzgebühren zahlen wollte. Nun ist der Streit vor Gericht gelandet. Wie die Legal Tribune Online berichtete, kam das Gericht in der gestrigen Verhandlung zu keinem Ergebnis. Mit einer Entscheidung wird am 27. September gerechnet.

  

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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