Ebay: Scheingebote zahlen sich nicht aus

Veröffentlicht: 10.10.2018 | Geschrieben von: Ivan Bremers | Letzte Aktualisierung: 10.10.2018

Händler, die bei der Plattform Ebay ihre Produkte über eine Auktion verkaufen, sehen oft die Gefahr, dass zu wenige Käufer mitbieten und die Ware für wenig Geld, den Besitzer wechselt. Wer sich jedoch abspricht, um den Preis in die Höhe zu treiben, muss mit negativen Folgen rechnen. Dies hat das OLG München erneut bestätigt.

Absprachen bei ebay sind nichtig
© pathdoc/shutterstock.com

Maximalgebot erhöht

Der Rechtsprechung war eine Streitigkeit um eine Ebay-Auktion vorangegangen. Der Kläger war Bieter auf eine Auktion und am Ende auch Höchstbietender durch sein Maximalgebot. Was er jedoch nicht wusste: Der Verkäufer bediente sich eines Freundes, der durch sein Gebot bis kurz vor das Maximalgebot des Käufers bot. So sollte das Maximum für in diesem Fall - einen Wagen- erzielt werden. Der Käufer glaubte jedoch nicht an einem weiteren echten Bieter und verlangte den Wagen zu dem letzten Preis von ihm, vor dem Gebot des Freundes. Da sich in der Folgezeit der Verkäufer weigerte, den Wagen zu dem Preis zu überlassen und ihn anderweitig verkaufte, wurde er durch den Käufer verklagt. Zu Recht, wie das Oberlandesgericht München in seiner Entscheidung vom 26.09.2018 - Az.: 20 U 749/18 entschied. Die sog. Scheingebote des Freundes flogen vor Gericht auf und waren demnach ungültig. Der Wagen hätte daher zu dem letzten echten Gebot an den Bieter verkauft werden müssen. In diesem Fall kam es sogar noch dicker für den Verkäufer. Da er den Wagen schon anderweitig verkauft hatte, musste er dem Käufer den Schaden ersetzen, dass er den Wagen nicht bekam. Und dieser belief sich durch Gegenüberstellung Gebot - Sachwert des Wagens am Ende auf fünftausend Euro.

Gebote sind grundsätzlich verbindlich

Ebay-Auktionen stellen zwar keine „echte” Auktion nach den gesetzlichen Definitionen dar, dafür fehlt es ihnen der räumlich abgegrenzte Bereich und das ein Auktionator per Auktionshammer den Zuschlag gibt. Doch kommt auch bei ihnen am Ende des Zeitraums ein Kaufvertrag über das Produkt zustande, denn jedes Gebot stellt eine Willenserklärung des Bietenden dar, die Ware zu dem gebotenen Preis zu kaufen und ist bindend. Anders liegt das nur bei den Maximalgeboten. Diese sind nach dem Bundesgerichtshof noch keine unbedingten, betragsmäßig bezifferten Annahmeerklärungen. Mit ihnen wird lediglich erklärt, das im Vergleich zum Mindestbetrag oder bereits bestehenden Geboten jeweils nächsthöhere Gebot abzugeben, um dadurch den Mindestbetrag zu erreichen oder bereits bestehende Gebote zu übertreffen. Da ein Scheinangebot jedoch nicht gilt, gab es als Konsequenz nichts zu überbieten, wodurch das bereits bestehende Gebot galt. Und dieses war zum Pech des Verkäufers deutlich niedriger.

Scheingebote sind dem Gesetz nach nichtig

Das mysteriöse Gebote den Auktionspreis hochtreiben, war in der Vergangenheit keine Seltenheit und des Öfteren vor Gericht. Zuletzt entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am 24.08.2016 (Az. VIII ZR 100/15), dass Scheingebote nichtig und unwirksam sind, denn bei ihnen handelt es sich um sog. Scheingeschäfte nach § 117 BGB. Hierbei sind die jeweiligen Willenserklärungen nichtig. Sie sind weiterhin auch nach den Grundsätzen von Ebays Geschäftsbedingungen verboten. Für die Ebay-Auktion hat dies zur Folge, dass dieses Gebot nicht zählt, was wiederum zu einem niedrigeren Preis und weiteren finanziellen Schäden für den Verkäufer führen kann. Von dieser Praxis ist daher dringend abzuraten.

Kommentare  

#4 Juistland 2021-06-17 14:20
Moin,

die Findung von Scheinmitbbiete rn ist doch vielleicht einfacher als man denkt.

Bei der betreffenden Auktionen einfach mal auf die GEBOTE klicken.
Auffälligkeiten?
Wenn ja, auf den mehrfach erscheinenden und zensierten Namen mit gleicher (Zahl) klicken, dann könntet Ihr unter Umständen schlauer sein.
Hier mal ein Beispiel:
Zusammenfassung der letzten 30 Tage
Anzahl der Gebote:204
Geboten auf unterschiedlich e Artikel: 27
Interessanter ist die vorletzte Spalte: Verkäufer
In meinem Fall die gesamte Spalte: Nur ein Verkäufer, das bi unten durchgehend.

Wenn das nicht so offensichtlich ist, dann auf laufenden und / oder beendete / verkaufte Auktionen des Anbieters über die betreffende Auktion klicken.
Auch hier einmal einen Blick auf Gebote werfen.
Der zensierte Name kann sich ändern, aber die (Zahl) bleibt gleich.

Auffälligkeiten gibt es in der Regel, wenn kleine Artikel, um und bei 20 Euro mit 10 oder mehr Geboten aktiv sind.
Hier nicht gleich bieten, einfach auf LAST MINUTE mit dem Gebot warten.
(Den Preis vorher hochtreiben lassen lohnt nicht, dass ist zu dem Futter für die Spassbieter)
Ggf. 5 Minuten vor dem Auktionsende einen Blick in die Gebotsliste werfen und nach den o.g. Auffälligkeiten suchen.
Wenn ja, Finger weg oder überlegen, welchen richtigen Max-Preis ich eingebe und der Artikel mir Wert ist.

Solltest Du oder sollten Sie nicht der glückliche Gewinner einer Auktion auf Last Minute sein, dann ist es nicht schlimm.
Verkäufer mit Spassbietern / Scheinmitbbiete rn, melden sich umgehend binnen 2 Stunden, wenn sie verloren haben, mit einem Angebot an unterlegene Bieter.

Gruß

Juistland

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P.S.
Ich bin kein Geschädigter, doch alles jammerte herum, Undank Lockdown kein Theater, keine Kultur.
Pfffffffff.
Warum dafür Geld ausgeben, es gibt anderweitig Unterhaltung pur und das umsonst.
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#3 Christian Schneider 2021-03-06 10:03
Das fatale ist ja, dass das Geld mit kleinen Artikeln gemacht wird. Da lohnt sich der Rechtsstreit nicht. Aber Kleinvieh macht auch Mist. Ich vermute mal, dass 80% solche Preistreiber bei ebay unterwegs sind und das ist auch die große Einnahmequelle dieses Konzerns. Die Wahrheit wird nur bei einem aufgedeckt, der wissen sollte, dass man einen Qualitätsartike l wie ein Auto lieber in eine Zeitung bzw immbobilienscou t, aber niemels in einen "billigen undurchsichtige n Ramschmarkt" setzen sollte.
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#2 Martin Hoffmann 2018-10-13 10:08
Nennen Sie mir einen Verkäufer, egal, ob privater oder gewerblicher Natur, der nicht die
Auktionspreise "pusht".
Dumm ist derjenige, der überhaupt noch auf auf die "1 Euro Masche" hereinfällt, also bei diesem Krampf überaupt ein Angebot abgibt.
Der 80 TSD Euro teure Mercedes wird nicht - auch wenn das suggeriert wird - für 20 TSD über die virtuelle Ladentheke gehen - und dann noch versandkostenfr ei und mit
überlangem Widerrufsrecht. Ich lach´mich schlapp.
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#1 Andreas 2018-10-10 14:35
Das Problem für Käufer wird zumeist sein, eventuelle Scheinangebote überhaupt als solche zu erkennen bzw. diese beweisen zu können.
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