Glosse: Verbraucher sind nicht dumm

Veröffentlicht: 18.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 18.10.2018

Liebe Richter,

ich weiß, ihr wollt uns – die Verbraucher – nur schützen. Dabei sollt ihr euch an einem durchschnittlich informierten, aufmerksamen und verständigen Verbraucher orientieren. Es geht quasi um den Durchschnitt der Gesellschaft, der in der Regel dazu in der Lage ist, zu lesen und selbstständig Verträge abzuschließen. Der Durchschnittsverbraucher darf sogar den Führerschein machen und Auto fahren, ohne dabei unter Betreuung gestellt zu werden.

Aber jetzt mal ganz ehrlich: Wenn ich mir dann so manche Urteile durchlese, frage ich mich, für wie blöd ihr uns eigentlich haltet.

Wenn auf einer Packung „zu verwenden wie” steht, dann ist uns schon bewusst, dass es sich dabei um etwas Vergleichbares und nicht um etwas Gleiches handelt. Sonst würde da ja „ist gleich” stehen.

Wenn nun also auf einer Cremefine steht, dass diese wie Crème fraîche zu verwenden ist, ist doch absolut klar, dass kein Crème fraîche drin ist. Ich erwarte als Verbraucher auch nicht, dass es sich bei Cremefine um eine fettreduzierte Crème fraîche handelt. Würde ich so ein Produkt wollen, würde ich einen Becher kaufen, wo “Crème fraîche, fettreduziert” draufsteht, und nicht etwa ein Produkt, was zu verwenden ist wie das Original. Zumal Crème fraîche per Definition einen Mindestfettgehalt von 30% haben muss und die Cremefine mit ihren 15% auch bei starkem Bemühen nie das Original sein wird. Im Rahmen ihrer Möglichkeit tut sie lediglich das Beste, eine gewisse Ähnlichkeit zu erreichen.

Ich sehe an der Stelle nicht, wovor genau ich geschützt werden soll.

Anders gesagt:

Wenn ich ein vegetarisches Ersatzprodukt kaufe, auf dem steht, dass man es wie ein normales Schnitzel zubereiten kann, erwarte ich doch auch nicht, dass da plötzlich totes Tier drin ist.

Ja, es gibt Werbung, die tatsächlich verwirrend ist und uns in die Irre führt: Zum Beispiel finde ich es sehr irritierend, wenn auf einem Joghurtbecher eine Himbeere abgebildet ist, die Himbeere den Becher aber nie von innen gesehen hat. Irritierend ist auch, dass sich die Milchschnitte mit ihren fast 120 Kalorien immer noch als leichter Snack präsentieren darf. Hier ist dann wiederum der Verbraucher in der Verantwortung, das Kleingedruckte auf der Verpackung richtig zu lesen. Merkwürdig, oder?

Also bitte liebe Richter: Denkt doch – auch den Händlern zuliebe – bei der Beurteilung daran, dass wir erwachsene Menschen sind und schon allein über die Straße gehen dürfen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

Sie haben Fragen oder Anregungen?

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Kommentare  

#3 mirko 2018-10-23 11:06
Verbraucher sind nicht dumm!
Schöne Aussage, wenn Sie wahr wäre. Verbraucher sind kleine Kinder und müssen so ges jetzt werden. Jegliches denken und gesunder Menschenverstan d ist einen Verbraucher nicht zuzumuten. Richter, Verbraucherschü tzer und Politiker trauen Verbrauchern doch nichts zu. Jeder versucht Verbraucher zu bevormunden und am liebsten noch in einem gläsernen Käfig stecken.
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#2 Mathias S 2018-10-18 19:20
Sehr guter Artikel,
Ich habe mich leider gerade in den letzten Jahren zunehmend gefragt, was nützt der Rechtsstaat noch bei solchen Richtern.
Wenn rechthaberische Winkeljuristen auf der Richterbank statt in auf der Anwaltsbank Platz nehmen und dann noch oft den Grundgedanken des Gesetzgebers konterkariern läuft was entschieden falsch.
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#1 Mercator 2018-10-18 11:14
Komisch, dass der "Verbrauchersch utz" den Käufer als Dumm darstellt.

14 tägiges Widerrufsrecht - Warum? - Käufer weiß nicht was er kauft und muss erstmal 14 Tage damit rumspielen bevor er weiß was er will

Beweislastumkehr - Warum? - Es ist dem Käufer zuviel abverlangt die Sache direkt bei Empfang auf Mängel zu prüfen. Es ist dem Käufer geistig nicht zuzumuten den Beweis anzuführen, dass er in den ersten sechs Monaten ordentlich damit umgegangen ist und das der Fehler schon in der Sache angelegt war. Hauptsache erstmal 6 Monate extremst rumspielen und wenn was in der Dummheit kaputt geht egal ist Problem des Händlers

DSGVO - Warum? - Ich bin zu doof selber nachzudenken, was ich mit meinen Daten mache.

Butten Lösung - Warum? - Oh ein Knopf "muss drauf drücken" bloß nix lesen, lesen tuen weh ganz viel

Zusatzgebühr für Zahlungsarten - Warum? - Oh.. der Händler muss für eine teure Zahlungsart was bezahlen und ich soll das jetzt bezahlen??? Häää?? Wie der Händler hat Kosten?

Ernsthaft ... Verbraucher sind alle soooo mündig, dass der Staat Ihnen alles vorschreibt, weil Sie von alleine nichts hinbekommen. Denken wird auf und zu lasten von Anderen ausgelagert.
Man muss ja fast glauben, dass kein Verbaucher selbstständig überlebensfähig ist. Jedes bisschen Menschenverstan d ist auf Verbrauchernive au zu hoch.

Mein Vorschlag: Verbraucher Kindergarten, Verbraucher Einkaufsführers chein und jedem Verbraucher einen Vormund BIS der Verbraucher wirklich mündig und durch sich selbst überlebensfähig ist.
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