50.000 Euro Strafe: Friseur klagt erfolgreich gegen Facebook

Veröffentlicht: 30.10.2018 | Geschrieben von: Sandra May | Letzte Aktualisierung: 30.10.2018

Der Friseur Gezim Ukshini aus Hannover verklagt Facebook wegen ungewollter Werbung. Nun hat das Oberlandesgericht Celle den Fall in der Berufung entschieden.

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Ungewollte Werbung: Wie geht das überhaupt?

Bei Facebook ist das überhaupt kein Problem. Wie Heise berichtet, generiert der Facebook-Algorithmus von ganz allein Werbung: Das soziale Netzwerk legt Fanseiten für Geschäfte vollautomatisch an, wenn beispielsweise jemand einen Ort besucht, der noch keine eigene Seite hat. Nicht nur das: Facebook kann auch mit Hilfe von Wikipedia-Einträgen Seiten für Orte erstellen. Dabei handelt es sich um sogenannte „nicht verwaltete Seiten”. Facebook schreibt dazu, dass man diese Seiten über seinen Facebook-Account beanspruchen (und löschen) kann.

Friseur boykottiert Facebook

Das Erstellen eines Nutzerkontos um die Seite „Coiffeur Sultan" zu löschen, kam für den Friseur nicht in Frage: Wie Heise weiter berichtet, hält der nämlich nicht viel von dem sozialen Netzwerk. Er möchte auch nicht mit dem Unternehmen in Verbindung gebracht werden. Daher war es für ihn mehr als unerfreulich, dass auf der Unternehmensseite neben Bildern des Geschäfts auch die Kontaktdaten und seine Konkurrenten benannt wurden.

Erste Klage 2016

Nachdem Gezim Ukshini vor zwei Jahren die ungewollte Seite entdeckt hat, verklagte er Facebook vor dem Landgericht Hannover und bekam Recht: Die ungewollte Seite greift in das Persönlichkeitsrecht des Friseurs ein und sollte von Facebook gelöscht werden. Facebook nahm das Urteil scheinbar nicht sonderlich ernst und löschte die Seite nicht. Folge war die Zwangsvollstreckung: Das soziale Netzwerk wurde dazu verurteilt, 50.000 Euro Ordnungsgeld an die Landeskasse zu überweisen.

Rechtskräftiges Urteil

Nach erfolglosem Einspruch gegen die Zwangsvollstreckung und dem ebenfalls erfolglosen Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Celle hat der Streit nun ein Ende: Das Urteil ist rechtskräftig, Gezim Ukshini bekommt Recht und Facebook muss die ungewollte Seite löschen.

Über die Autorin

Sandra May
Sandra May Expertin für: IT- und Strafrecht

Sandra schreibt seit September 2018 als juristische Expertin für OnlinehändlerNews. Bereits im Studium spezialisierte sie sich auf den Bereich des Wettbewerbs- und Urheberrechts. Nach dem Abschluss ihres Referendariats wagte sie den eher unklassischen Sprung in den Journalismus. Juristische Sachverhalte anschaulich und für Laien verständlich zu erklären, ist genau ihr Ding.

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