AdWords: Google wegen Patent-Verletzungen verurteilt

Veröffentlicht: 30.01.2014 | Geschrieben von: Michael Pohlgeers | Letzte Aktualisierung: 30.01.2014

Google muss zahlen: Ein US-Gericht entschied, dass der Suchmaschinenbetreiber Patente von Vringo in seinen AdWords verletzt. Nun muss Google den Patentinhaber an den Einnahmen aus dem Werbe-Programm beteiligen. Eine Anfechtung des Urteils soll keine großen Erfolgschancen haben.

Hammer Internet-Recht

(Bildquelle Internet-Recht: 3dfoto via Shutterstock)

Um zwei Patente geht es, die Google laut Urteil verletzt hat. Nachdem keine Einigung über Lizenzgebühren zwischen Vringo und Google erreicht werden konnte, ging der Fall vor Gericht. Hier wurde schließlich die laufende Lizenzgebühr per Beschluss auf 1,36 Prozent der Umsätze festgelegt, wie heise online berichtet. Für Google bedeutet dies einen Millionen-Verlust: Laut GoogleWatchBlog habe AdWords im vergangenen Jahr 40 Milliarden Dollar Umsatz erzeugt – damit erhält Vringo allein für diesen Zeitraum rund 544 Millionen Dollar.

Patentstreit zog sich über Jahre hin

Die Patente hatte Vringos Tochtergesellschaft I/P Engine vor 3 Jahren von der früheren Suchmaschine Lycos aufgekauft. Bereits ein Jahr später erfolgte die erste Klage von Vringo gegen Google – mit Erfolg. Das damals zuständige Gericht hatte eine Patent-Verletzung festgestellt und Google zu einer Schadensersatzzahlung von 30 Millionen US-Dollar verklagt. Das AdWords-Programm wurde danach zwar überarbeitet, aber das reichte wohl nicht: Nun hat es Google mit einer Lizenzzahlung zu tun und wird auch in Zukunft zur Kasse gebeten werden.

Google hat nach Angaben von GoogleWatchBlog bereits Berufung gegen das Urteil eingelegt, die Erfolgschancen sollen aber eher gering sein. Vringo ist dafür bekannt, Patent-Verletzungen anzuzeigen: AOL und Microsoft wurden ebenfalls von dem Unternehmen, welches auch Klingeltöne vertreibt, wegen derselben Patente verklagt. Microsoft kam vergleichsweise glimpflich davon: Mit einer einmaligen Zahlung von nur einer Million US-Dollar soll der Software-Hersteller sich von den Ansprüchen befreit haben.

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