Gratiszugabe: Grundpreis auf Gesamtmenge zu berechnen

Veröffentlicht: 28.04.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 22.11.2022

Die Grundpreisangabe bereitet vielen Online-Händlern große Schwierigkeiten. Auch bei der Errechnung des Grundpreises bei Gratiszugaben standen Online-Händler vor der Frage, wie diese nun zu berechnen ist. Die Frage hat nun der Bundesgerichtshof auf dem Tisch gehabt und dahingehend entschieden, dass in dem konkreten Fall die Gratiszugaben mit in den Grundpreis anzurechnen sind.

(Bildquelle geteilter Euro: imagineerinx via Shutterstock)

Gemäß der Preisangabenverordnung hat ein Verkäufer beim Verkauf von Waren nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche einen Grundpreis anzugeben. Auf welche Weise der Grundpreis zu errechnen ist – insbesondere bei Gratiszugaben -, ist in den geltenden Bestimmungen jedoch nicht geregelt.

Die erste höchstrichterliche Entscheidung zum Grundpreis bei Gratiszugaben hat nun der Bundesgerichtshof in Karlsruhe gefällt: Es stellt keinen Verstoß gegen die Preisangabenverordnung dar, wenn ein Lebensmittel-Einzelhandelsunternehmen den Grundpreis auf der Basis der Gesamtmenge der abgegebenen Waren zum beworbenen Endpreis errechnet (Bundesgerichtshof, Urteil vom 31. Oktober 2013, Az. I ZR 139/12).

Grundpreis auf Gesamtmenge berechnet

Die Betreiberin einer Kette von Lebensmittelgeschäften bewarb in Zeitungsbeilagen Erfrischungsgetränke mit dem Zusatz:

„Beim Kauf eines Kastens erhalten Sie zusätzlich 2 Flaschen GRATIS“

Werbeprospekt der Firma Rewe

bzw.

„2 Flaschen GRATIS beim Kauf eines Kastens.“

Werbeprospekt der Firma Rewe

Der Grundpreis war in beiden Werbebeilagen mit "0,57" angegeben, was sich nicht auf zwölf, sondern 14 Flaschen (einschließlich der zwei Gratis-Getränke) bezog.

Die abmahnende Verbraucherzentrale Baden-Württemberg beanstandete diese Berechnung. Eine Gratiszugabe, die nicht gekauft werde, dürfe bei der Berechnung des Grundpreises nicht berücksichtigt werden.

BGH: Grundpreis war richtig angegeben

Der Auffassung der klagenden Verbraucherzentrale folgte das Gericht nicht und bestätigte damit die Vorinstanz, worüber wir hier bereits ausführlich berichteten. Die beanstandete Werbung verstoße nicht gegen die Preisangabenverordnung.

Der im Zusammenhang mit dem Erwerb von Erfrischungsgetränken an Preisvergleichen interessierte Verbraucher erkenne, dass das Angebot 14 Flaschen mit jeweils einem Liter Inhalt umfasse und der Grundpreis dementsprechend auf dieser Basis errechnet worden sei.

Die Durchführung von Preisvergleichen mit anderen Angeboten von Erfrischungsgetränken könne nur dann erreicht werden, wenn auch die beiden "GRATIS" angebotenen Getränke bei der Grundpreis-Berechnung mitgezählt würden. Bei der Berechnung des Grundpreises lediglich in Bezug auf die zwölf in einem vollen Kasten enthaltenen Flaschen, ließe sich das vom Gesetzgeber mit der Grundpreisangabe verfolgte Ziel kaum erreichen.

Warum ist ein Grundpreis anzugeben?

Die Vorschriften der Preisangabenverordnung begründen eine Pflicht zur doppelten Preisangabe, nämlich zur Angabe des Endpreises und zur Angabe des Grundpreises. Das kann für Online-Händler oft lästig sein - nicht zuletzt bereitet die Umsetzung aus technischer Sicht in der Praxis die meisten Probleme. Doch was bezweckt der Gesetzgeber mit der Pflicht zur Angabe der Grundpreise?

Die Angabe der Grundpreise dient dem Zweck, die Preiswahrheit und -klarheit zu gewährleisten und die Stellung der Verbraucher gegenüber Handel und Gewerbe zu stärken und den Wettbewerb somit zu fördern (vgl. BGH, Urteil vom 4. Oktober 2007 - I ZR 143/04). Durch die Angabe des Grundpreises soll dem Verbraucher eine leichtere Übersicht über die Preisgestaltung und damit eine vereinfachte Möglichkeit zum Preisvergleich verschafft werden (Jacobi, WRP 2010, 1217, 1219 f.).

Grundpreise richtig angeben

Eine fehlende oder fehlerhafte Grundpreisangabe ist immer noch einer der häufigsten Abmahngründe. Deshalb ist es hier umso wichtiger, gut informiert zu sein. Das Hinweisblatt des Händlerbundes enthält alle für Online-Händler wichtige Informationen zum Thema Grundpreise:

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