Rückblick: die wichtigsten Urteile und Gesetze im Juni 2014

Veröffentlicht: 01.07.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 01.07.2014

An einem Freitag, den 13. Juni 2014, trat die für Online-Händler größte und bedeutendste Gesetzesumstellung seit Jahren in Kraft: Die Umsetzung des letzten Teils der Verbraucherrechterichtlinie. Welche rechtlichen News es noch im Juni gab, lesen Sie in unserem Monatsrückblick.

Justitia

(Bildquelle Justitia: Jorg Hackemann via Shutterstock)

13.06.2014: Die Verbraucherrechterichtlinie wird in deutsches Recht umgesetzt

Die Nacht vom 12. auf den 13. Juni dürfte bei den meisten Online-Händlern eine schlaflose gewesen sein. Tausende Online-Shops mussten um Punkt 0:00 Uhr auf die neue Rechtslage eingestellt sein. Neben der Einführung einiger technischer Raffinessen wie einer Abhakbox zum Erlöschen des Widerrufsrechts mussten vor allem die Rechtstexte zum Stichtag ausgetauscht werden.

Wie nicht anders zu erwarten, nutzen auch die ersten Abmahner die Unerfahrenheit und Hilflosigkeit vieler Online-Händler aus und verschickten zum Leidwesen der Händler schon an dem darauf folgenden Tagen die ersten Abmahnungen wegen veralteter Rechtstexte heraus.

Obwohl die neuen Gesetzesvorgaben vor mehr als zwei Wochen in Kraft getreten sind, gibt es noch Web-Shops und Shops auf Online-Marktplätzen, die keine (vollständige) Anpassung auf die neue Rechtslage vorgenommen haben. Der Händlerbund hat eigens zur großen Gesetzesumstellung ein E-Book herausgebracht, um Online-Händlern mit rechtlichen Tipps zur Seite zu stehen. Darin können sich interessierte Internet-Händler noch einmal über alle Gesetzesneuerungen informieren und diese - falls das noch nicht geschehen - in der Praxis umsetzen.

Google verstößt mit fehlender Versandkostenangabe gegen Wettbewerbsrecht?

Für viele Online-Händler stellt Google Shopping einen weiteren unabdingbaren Absatzkanal dar. Doch das Präsentieren der Waren über diesen Bereich kann auch ein unerwartetes Risiko darstellen. So entschied das Landgericht Hamburg, dass Google die Versandkosten bei dieser Art von Werbung nur unzureichend ausweist (Entscheidung vom 13.06.2014, Az.: 3150150/14). Das Urteil ist jedoch aktuell noch nicht rechtskräftig. Es bleibt daher abzuwarten, ob der in Anspruch genommene Händler Rechtsmittel gegen die Entscheidung einlegen wird und sich das nächsthöhere Gericht der Entscheidung anschließt.

„Test“-Button für Prime-Mitgliedschaft bleibt verboten

Auch am Versandhandelsriesen Amazon ließen die Richter im Juni kein gutes Haar. Erneut stand der „Test“-Button zur Bestellung einer Amazon-Prime-Mitgliedschaft auf dem Prüftstand. Das Landgericht München I hatte den mit „Test“ beschrifteten Bestell-Button vor knapp einem Jahr bereits im Einstweiligen Verfügungsverfahren wegen Verstoßes gegen die Button-Lösung für unzulässig erklärt (Beschluss vom 11.06.2013, Az.: 33 O 12678/13). Das sich daran anschließende Verfahren ging nun mit einer Niederlage für Amazon zu Ende (Urteil vom 17.06.2014, Az.: 33 O 23969/13).

OLG Schleswig kippt Vertriebsbeschränkungen von Casio

Im Bereich Kartellrecht gibt es hingegen gute Neuigkeiten für Online-Händler von Markenware: Das Oberlandesgericht Schleswig hat entschieden, dass das Verbot, über Online-Marktplätze zu verkaufen, rechtswidrig ist (Urteil vom 5. Juni 2014, Az. 16 U (Kart) 154/13). Damit folgt das Gericht der Tendenz in der Rechtsprechung, derartige strenge Vertriebsbeschränkungen für unzulässig zu erklären.

 

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