Schlechte Bewertung: Online-Händler unterliegt vor Gericht

Veröffentlicht: 31.07.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Ein Online-Kunde muss doch keine 40.000 Euro Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung bezahlen. Zumindest im Moment nicht. Vieles spricht dafür, dass der unterlegene Online-Händler vor die nächste Instanz ziehen wird.

Der Fliegengitter-Streit geht wohl in die nächste Instanz.

(Bildquelle Fliegengitter: Russell Watkins via Shutterstock)

Wir hatten bereits vor zwei Monaten über den Fall berichtet. Ein Online-Händler der seine Produkte auf Amazon verkauft hat, ist gegen einen seiner Kunden vor Gericht gezogen, weil dieser eine schlechte Bewertung auf eines der Produkte abgegeben hatte. In dem Streitfall ging es um ein Fliegengitter und ein aus Sicht des Kunden unzureichende Aufbauanleitung. Jetzt hat der Online-Händler vor dem Augsburger Landgericht verloren.

Für 22,51 Euro hatte sich ein Augsburger bei einem Online-Händler über Amazon ein Fliegengitter gekauft. Soweit war eigentlich alles in Ordnung, nur beim Aufbau des Fliegengitters hatte der Kunde Probleme gehabt. Das führte schließlich dazu, dass er den Online-Händler über Amazon negativ bewertete. Das wolle der Online-Händler wiederum nicht auf sich sitzen lassen und verlangte vom Online-Kunden einen Schadensersatz von rund 40.000 Euro dafür.

Rechtsstreit wird wohl das Oberlandesgericht beschäftigen

Das Augsburger Landgericht hat jetzt die Schadensersatzklage des Online-Händlers abgewiesen, Medienberichten zufolge aber nur aus formalen Gründen. Demnach habe der Anwalt des Online-Händlers einen Beweisantrag zu spät gestellt. Deshalb hätten sich die Richter wohl gar nicht mit der kritischen Bewertung auseinandergesetzt. Deshalb hätten die Richter auch nicht geklärt, ob der Online-Händler überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz habe.

Doch offenbar möchte der Online-Händler jetzt mit seiner Klage vor die nächste Instanz ziehen. Er argumentiert, dass ihm durch die negative Bewertung auf Amazon und einer Beschwerde sein gesamter Amazon-Shop von Amazon selbst gesperrt worden sei und er keinen Handel mehr treiben konnte. Die nächste Instanz wäre dann das Oberlandesgericht.

Der Rechtsstreit findet bundesweites Aufsehen, weil man vom Urteil einen Hinweis darauf erwarte, wie man in Zukunft mit Online-Bewertungen umzugehen habe. Wir werden den Fall weiterhin verfolgen und hier darüber berichten.

Kommentare  

#4 tut nix zur sache 2014-08-04 22:51
kennen die personen die ddas kommentiert haben den gesamten sachverhalt?
- der käufer hat sich erst beim händler beschwert und daraufhin ein schreiben von dessen anwalt bekommen, dass wiederrum hat er amazon mitgeteilt und daraufhin hat amazon den händler account gesperrt.
ich (webentwickler) muss mich schon wundern über Shopbetrieber - einerseits wird der datenschutz mit füssen getreten und alles getrackt und ausgewertet was nur möglich ist, aber wehe der 'dumme' kunde hat was zu beanstanden,
und als kunde muss ich feststellen:
- prodkte werden angeboten, wenn ich sie bestelle sind sie nicht vorrätig
- oder produkt 5 € billiger als bei der konkurrenz aber versandkosten von 15 €
usw ... jeder weiß dass man das beliebig fortführen kann

Ich frag mich ob vielleicht dem shopbetreiber auch ne strafe blühen sollte für z.B das bearbeiten von beschwerden über eine anwaltskanzlei ... nur so ne idee
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#3 Andree 2014-08-01 10:51
Es gibt das Persönlichkeits recht, alles posten darf man nicht, aber die Realität sind leider anders aus.

Deutschland ist kein unternehmerfreu ndliches Land, zudem sind die Gesetzgeber und Entscheider selber Verbraucher.
Als Richter, Beamter etc kann man sich hier ja nur durch Selbstmord vor seinem monatlichen Salär retten!
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#2 Robert 2014-08-01 10:16
Wie kann jemand, der einen so grundsätzlichen Prozess führt (danke dafür!) einen Wald + Wiesen Anwalt haben, dem Gerichtsfristen nicht bekannt sind. Unverständlich!
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#1 Tom 2014-08-01 09:42
Typisches Verhalten der Richter - schnell einen Ausweg suchen, damit man einen Käufer nicht verurteilen muss.

Jeder VK kennt das Verhalten von Käufern - üblicherweise allerdings über ebay.
Dort ist es Standard, dass Verkäufer erpresst, betrogen und in übelster Wese beschimpft werden.
Die Hemmschwelle online jemanden zu schaden, ist solange nicht vorhanden, bis endlich einmal ein Gericht einem Käufer die Grenzen aufzeigt. Dies hat dann auch nichts mit berechtigter Kritik zu tun.

Was würde ein Richter sagen, wenn man gegen ihn online übelste Beschimpfungen und Unwahrheiten postet - ob dieser Richter dies auch so gelassen sieht?

Als Vk muss man sich das gefallen lassen - selbst wenn die Bewertung nachweisbar unwahr, oder unwahr ist, hat ein Käufer ja das "Recht" der freien Meinungsäusseru ng - Rechte von Verkäufern werden ignoriert, selbst wenn es die Existenz kostet.
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