Schlechte Bewertung: Online-Händler unterliegt vor Gericht

Veröffentlicht: 31.07.2014 | Geschrieben von: Giuseppe Paletta | Letzte Aktualisierung: 31.07.2014

Ein Online-Kunde muss doch keine 40.000 Euro Schadensersatz wegen einer negativen Bewertung bezahlen. Zumindest im Moment nicht. Vieles spricht dafür, dass der unterlegene Online-Händler vor die nächste Instanz ziehen wird.

Der Fliegengitter-Streit geht wohl in die nächste Instanz.

(Bildquelle Fliegengitter: Russell Watkins via Shutterstock)

Wir hatten bereits vor zwei Monaten über den Fall berichtet. Ein Online-Händler der seine Produkte auf Amazon verkauft hat, ist gegen einen seiner Kunden vor Gericht gezogen, weil dieser eine schlechte Bewertung auf eines der Produkte abgegeben hatte. In dem Streitfall ging es um ein Fliegengitter und ein aus Sicht des Kunden unzureichende Aufbauanleitung. Jetzt hat der Online-Händler vor dem Augsburger Landgericht verloren.

Für 22,51 Euro hatte sich ein Augsburger bei einem Online-Händler über Amazon ein Fliegengitter gekauft. Soweit war eigentlich alles in Ordnung, nur beim Aufbau des Fliegengitters hatte der Kunde Probleme gehabt. Das führte schließlich dazu, dass er den Online-Händler über Amazon negativ bewertete. Das wolle der Online-Händler wiederum nicht auf sich sitzen lassen und verlangte vom Online-Kunden einen Schadensersatz von rund 40.000 Euro dafür.

Rechtsstreit wird wohl das Oberlandesgericht beschäftigen

Das Augsburger Landgericht hat jetzt die Schadensersatzklage des Online-Händlers abgewiesen, Medienberichten zufolge aber nur aus formalen Gründen. Demnach habe der Anwalt des Online-Händlers einen Beweisantrag zu spät gestellt. Deshalb hätten sich die Richter wohl gar nicht mit der kritischen Bewertung auseinandergesetzt. Deshalb hätten die Richter auch nicht geklärt, ob der Online-Händler überhaupt einen Anspruch auf Schadensersatz habe.

Doch offenbar möchte der Online-Händler jetzt mit seiner Klage vor die nächste Instanz ziehen. Er argumentiert, dass ihm durch die negative Bewertung auf Amazon und einer Beschwerde sein gesamter Amazon-Shop von Amazon selbst gesperrt worden sei und er keinen Handel mehr treiben konnte. Die nächste Instanz wäre dann das Oberlandesgericht.

Der Rechtsstreit findet bundesweites Aufsehen, weil man vom Urteil einen Hinweis darauf erwarte, wie man in Zukunft mit Online-Bewertungen umzugehen habe. Wir werden den Fall weiterhin verfolgen und hier darüber berichten.

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