Amazon: Anhängen an fremde ASIN verletzt Marken- und Wettbewerbsrecht

Veröffentlicht: 24.09.2014 | Geschrieben von: Yvonne Bachmann | Letzte Aktualisierung: 24.09.2014

Das Prinzip des Anhängens funktioniert wie folgt: Bieten mehrere Online-Händler einen identischen Artikel an, werden sie auf dieser Produktseite nacheinander gelistet. Die Voraussetzung der „Identität“ der Produkte ist aber dann nicht mehr gewährleistet, wenn der Anbieter eine eigene Marke eingetragen hat, unter der der anhängende Händler gerade nicht verkauft. Hier kann eine Marken- und Wettbewersverletzung vorliegen.

Tablet Amazon

Twin Design / Shutterstock.com

Erneut stand die Zulässigkeit des Anhängens an fremde ASINs bei Amazon auf dem gerichtlichen Prüfstand. Diesmal vor dem Landgericht Düsseldorf.

Die ASIN-Nummer

Die ASIN-Nummer (sog. „Amazon Standard Identification Number”) ist eine von Amazon einmalig vergebene zehnstellige alphanumerische Produktidentifikationsnummer, die gewährleisten soll, dass eine eindeutige Identifikation des Produkts möglich ist und Kunden nicht durch unterschiedliche Angebote ein und desselben Produkts verwirrt werden.

Markenverletzung

Die Mitnutzung einer fremden ASIN-Nummer bei Amazon kann im Einzelfall eine Marken- und Wettbewerbsverletzung vorliegen, wenn damit die Rechte aus einer eingetragenen Marke verletzt werden (Urteil vom 28.05.2014, Az.: 2 a O 277/13).

So lag der Fall hier. Ein Anbieter von Handyhüllen hatte eine individuelle ASIN-Nummer erworben und seine Produkte unter seiner eigenen Gemeinschftsmarke über Amazon vertrieben. Der abgemahnte Online-Händler hatte sich an dieses Produkt angehängt und verwendete den fremden Markennamen in der Artikelbeschreibung mit, obwohl er seine eigenen Produkte tatsächlich gar nicht unter dieser Marke verkaufte. Die Mitnutzung der rechtlich geschützten Marke sei damit rechtswidrig erfolgt, so das Gericht in seiner Entscheidungsbegründung.

Täuschung über betriebliche Herkunft

Neben der unzulässigen Mitnutzung der eingetragenen Gemeinschaftsmarke war das Verhalten des Online-Händlers beim „Anhängen“ auch wettbewerbsrechtlich zu beanstanden. Die Mitnutzung der fremden ASIN-Nummer bei Amazon ist irreführend und verstößt damit gegen das Wettbewerbsrecht, weil der Eindruck erweckt werde, die Handyhülle stamme aus dem Betrieb des Inhabers das "eigentlichen" ASIN-Nummer, was tatsächlich aber gar nicht zutreffend war. Hintergrund dessen ist, dass die ASIN-Nummer über den Inhaber der Nummer Auskunft gibt. Der Mitbenutzer der ASIN gibt damit bei einem nicht identisch angebotenen Artikel über die betriebliche Herkunft der Ware eine falsche Auskunft.

Mit dem Urteil ist der Rechtsstreit jedoch noch nicht beendet. Die Parteien befinden sich aktuell in der nächsten Instanz vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf.

Kommentare  

#3 Dirk Reichel 2014-09-25 11:04
Naja, was Amazon will und was Gesetz ist weicht sehr häufig voneinander ab.
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#2 MD 2014-09-25 09:39
ASINS kosten gar nichts. Hier sind wohl EAN´s gemeint ?
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#1 Björn Dorra 2014-09-24 08:47
Hier sollte doch noch folgendes erwähnt werden:

ASINs kosten zudem auch eine Menge Geld.

Gerade deswegen ist es üblich, daß Händler sich an an fremde ASINs anhängen.

Es ist auch von Amazon gewollt, nämlich dann, wenn es sich um ein identisches Produkt handelt.


- Björn Dorra, Founder netzaktiv.de
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