Arbeitsunfall in der Kaffeepause? Ja, denn Kaffeetrinken dient dem Betrieb

Veröffentlicht: 24.06.2025
imgAktualisierung: 24.06.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 1 Min.
24.06.2025
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Tasse Kaffee auf Untertasse, arrangiert als Gedankenblase auf gelbem Hintergrund mit dem Text „Thought to Break“.
pongpongching. gmail. com / Depositphotos.com
Ein Arbeiter stürzt nach dem Verschlucken von Kaffee bei einer Besprechung. Das Gericht erkennt den Vorfall als Arbeitsunfall an.


Grundsätzlich gelten Kaffeepausen während der Arbeitszeit als eine Privatangelegenheit. Verschluckt man sich und stolpert dabei, ist dies in aller Regel kein Arbeitsunfall. Allerdings gibt es auch Ausnahmen: Es kommt nämlich entscheidend darauf an, was man genau während des Verzehrs macht, entschied das Landessozialgericht Sachsen-Anhalt (Urteil vom 22.05.2025, Aktenzeichen: L 6 U 45/23).

Beim Verschlucken gestolpert

Dem Ganzen ging folgendes Ereignis voraus: während einer morgendlichen Besprechung trank ein Vorarbeiter auf einer Baustelle Kaffee. Dabei verschluckte er sich und verließ heftig hustend den Baucontainer. Dort verlor er kurz das Bewusstsein und stürzte mit dem Gesicht voran auf ein Metallgitter, die Folge war ein Nasenbeinbruch.

Tätigkeit gehört zum Aufgabenbereich

Nachdem die Berufsgenossenschaft die Anerkennung eines Arbeitsunfalls ablehnte, sah das Landessozialgericht das anders: Ein Unfall ist dann versichert, wenn er im Zusammenhang mit einer Tätigkeit steht, die dem versicherten Aufgabenbereich zuzuordnen ist.

Das war hier der Fall: Der Vorarbeiter hat nicht einfach nur sein Grundbedürfnis nach einem Heißgetränk gestillt; das Kaffeetrinken diente hier auch dem betrieblichen Zweck. Entscheidend sei, dass der Kaffee während einer verpflichtenden Arbeitsbesprechung konsumiert wurde. „Der gemeinsame Konsum habe die Arbeitsatmosphäre gestärkt und das kollegiale Miteinander gefördert“, heißt es außerdem vom Gericht, berichtet Beck-Aktuell.

Zudem habe der Kaffee zur Wachsamkeit und besseren Konzentration beigetragen; beides Aspekte, die dem betrieblichen Interesse dienen. Entsprechend handelte es sich hier in diesem Fall eben nicht um eine typische, private Kaffeepause. 

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 24.06.2025
img Letzte Aktualisierung: 24.06.2025
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Sandra May

Sandra beleuchtet Streitfälle im E-Commerce: von rechtlichen Fallstricken über Urheberrecht bis hin zu Influencer:innen und Wettbewerbsklagen.

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