In Australien wurde das Recht auf Nicht-Erreichbarkeit eingeführt, das es den Arbeitnehmenden ermöglicht, nach Feierabend und im Urlaub Anrufe oder Nachrichten ihrer Vorgesetzten zu ignorieren, ohne Angst vor Konsequenzen zu haben. Die Regelung soll helfen, eine bessere Work-Life-Balance zu erreichen und Überstunden zu reduzieren, die oft unbezahlt geleistet werden. Reaktionen auf das Gesetz sind gemischt: Während einige es begrüßen, zweifeln andere an seiner Wirkung in bestimmten Branchen.
Wir haben uns gefragt, wie die Situation in Deutschland aussieht.
Wer frei hat, hat frei!?
Die zunehmende Digitalisierung und ständige Erreichbarkeit haben dazu geführt, dass viele Angestellte das Gefühl haben, auch außerhalb ihrer regulären Arbeitszeiten verfügbar sein zu müssen. Dabei ist die Grenze oft fließend. Sei es der kurze Check des Mail-Postfachs oder die legere WhatsApp-Gruppe, in der munter dienstliche Belange diskutiert werden, während man am Strand liegt und eigentlich abschalten wollte. Das in Australien eingeführte Recht auf Nicht-Erreichbarkeit wirft auch in Deutschland berechtigterweise Fragen zur Work-Life-Balance und dem Schutz von Arbeitnehmerrechten auf.
Auf dem Papier gilt zunächst zwar das im Arbeitsvertrag vereinbarte und demnach ist die Arbeitszeit – abgesehen von festen Bereitschaftszeiten – nach den abgeleisteten Stunden beendet und für dienstliche Belange muss niemand mehr zur Verfügung stehen. Somit kann es dem Personal auch nicht zum Nachteil ausgelegt werden, wenn es beispielsweise an einem Sonntagabend nicht auf eine WhatsApp-Nachricht reagiert, die um die Krankheitsvertretung am Montagmorgen bittet.
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