Bezahlung von Überstunden: Mitarbeiter verliert Rechtsstreit und Job

Veröffentlicht: 16.10.2025
imgAktualisierung: 16.10.2025
Geschrieben von: Sandra May
Lesezeit: ca. 2 Min.
16.10.2025
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Chef hält Mitarbeiter am Kragen zurück, während dieser an Zuhause denkt und die Uhr fast Feierabend zeigt.
samuraitop / Depositphotos.com
Ein Lkw-Fahrer klagte auf 9.000 Euro für geleistete Überstunden – und verlor am Ende nicht nur den Prozess, sondern auch den Job.


Was tun, wenn ausgerechnet der Streit um unbezahlte Überstunden ans Licht bringt, dass sie längst „schwarz“ vergütet wurden? In einem ungewöhnlichen Fall musste sich ein Transportunternehmen gleich doppelt mit seinem Fahrer vor Gericht auseinandersetzen – erst wegen angeblich offener Löhne, dann wegen einer vermeintlichen Lüge im Prozess. Am Ende verlor der Fahrer nicht nur den Rechtsstreit, sondern auch den Job.

Das ist passiert: Überstunden wurden schwarz vergütet

Ein Lkw-Fahrer, seit 2023 bei einem Transportunternehmen beschäftigt, hatte von Januar bis August desselben Jahres insgesamt 572 Überstunden geleistet – unstreitig und handschriftlich auf Zetteln mit dem Kürzel „Ü“ dokumentiert.

Im November 2023 zog er laut Haufe vor das Arbeitsgericht Kaiserslautern und verlangte eine Vergütung dieser Stunden – 16 Euro pro Stunde, insgesamt also rund 9.000 Euro. Der Arbeitgeber widersprach: Die Überstunden seien längst „schwarz“ in bar bezahlt worden, jeweils sonntags bei familiären Treffen – 15 Euro pro Stunde, belegt durch WhatsApp-Nachrichten und eine private Aufstellung.

Trotzdem verurteilte das Arbeitsgericht Kaiserslautern das Unternehmen zunächst zur Nachzahlung von rund 8.600 Euro. Doch der Arbeitgeber ging in Berufung – und sprach dem Fahrer zusätzlich die Kündigung aus. Begründung: Der Mitarbeiter habe im Prozess falsche Angaben gemacht, indem er die Barzahlungen leugnete.

Kündigung wegen Lüge im Prozess

Das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz bestätigte mit Urteil vom 27. März 2025 (Az. 2 SaLa 253/24) die Kündigung. Außerdem stellte es aufgrund der Beweislage fest, dass die Überstunden sehr wohl bar bezahlt wurden.

Der Arbeitnehmer habe seine vertragliche Rücksichtnahme- und Wahrheitspflicht verletzt, indem er „bewusst wahrheitswidrig“ bestritten habe, dass Barzahlungen erfolgt seien.

Diese Pflichtverletzung wiege so schwer, dass selbst das hohe Alter des Fahrers (nahe 60 Jahre) und seine bisherige Betriebszugehörigkeit keine Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses rechtfertigten – eine Abmahnung sei daher entbehrlich gewesen.

Artikelbild: http://www.depositphotos.com

Veröffentlicht: 16.10.2025
img Letzte Aktualisierung: 16.10.2025
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Sandra May

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